Regelwerk, Wasser EU, Th

ThürGewQualVO
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§ 1 Zweck der Verordnung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Festgelegte Überwachungswerte

§ 4 Probenahme und Analyse

§ 5 Ausnahmen

§ 6 Aktionspläne zur Verbesserung der Qualität

§ 7 Zulässigkeit der Wasserentnahme

§ 8 Meldung der Ergebnisse

§ 9 Gleichstellungsbestimmung

§ 10 Inkrafttreten

Anlage 1 Oberirdische Gewässer zur Gewinnung von Trinkwasser

Anlage 2 Festgelegte Werte der Gütekategorien

Anlage 3 Jährliche Mindesthäufigkeit der Probenahmen und der Analysen

Anlage 4 Meßmethoden