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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen
- Schleswig-Holstein -
Vom 15. Juli 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 117 vom 06.08.2025)
Aufgrund des § 53 Absatz 1 des Landeswassergesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 875), verordnet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur:
Die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen vom 24. September 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Landesverordnung vom 17. September 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1286), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| ZFVO - Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen | "Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO)". |
2. § 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| Untersuchungen an allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen dürfen nur durch Fachkundige, die von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind, durchgeführt werden. | "Untersuchungen
dürfen nur durch Fachkundige, die von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind, durchgeführt werden." |
3. In § 2 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 Satz 5 werden jeweils die Wörter "allgemein bauaufsichtlich zugelassenen" gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (07.08.2025) in Kraft.
ID 251843
| ENDE |
(Stand: 11.08.2025)
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