Änderungstext
Haushaltsstrukturgesetz zum Haushaltsplan 2006
Vom 15. Dezember 2005
(GVBl. Nr. 18 vom 29.12.2005 S. 568)
. . .
Artikel 5
Änderung des Grundwasserabgabengesetzes
Das Grundwasserabgabengesetz vom 14. Februar 1994 (GVOBl. Schl-H. S. 141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 50), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 Nr. 2 wird nach Buchstabe d folgender neue Buchstabe e eingefügt:
"e) soweit der Abgabepflichtige mit Zustimmung der obersten Wasserbehörde Aufwendungen für die landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten erbringt,"
Der bisherige Buchstabe e. wird Buchstabe f.
2. In § 7 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe "zu 75 Prozent" durch die Angabe "zu 65 %" ersetzt.
Artikel 8
Gesetz zur Ausführung des Zwoelften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII) 9)
- eingefügt -
. . .
Artikel 17
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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