§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Überwachungsumfang
§ 3 Überwachung der Einleitungen von Abwasser aus Entlastungsbauwerken
§ 4 Anweisung für die Selbstüberwachung
§ 5 Überwachungsbericht
§ 6 Vorbehalt
§ 7 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Anlage Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen
1. Kanäle
2. Schachtbauwerke
3. Düker
4. Abwasserpumpwerke, Hochwasserpumpwerke
5. Druckleitungen ohne Drucknetz
6. Einrichtungen in Druck- und Vakuumentwässerungsnetzen
7. Regenüberläufe
8. Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken
9. Einleitungsbauwerke
10. Hochwasserverschlüsse
11. Übergabepunkte, Meßstellen
12. Notstromaggregate, Notstromversorgung, sofern sie zu den Bauwerken der Kanalisation gehören
13. Abscheideanlagen