Erstes Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Einleitende Bestimmungen
§ 2 Schranken des Grundeigentums
Zweites Kapitel
Bewirtschaftung von Gewässern
Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 3 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge
§ 4a Übergang einer Erlaubnis oder Bewilligung
§ 5 Bewilligung
§ 6 Benutzung durch Verbände
§ 7 Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung
§ 8 Erfordernisse für den Antrag
§ 9 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
§ 10 Aussetzung des Verfahrens
§ 11 Beweissicherung, Sicherheitsleistung
§ 12 (aufgehoben)
§ 13 (aufgehoben)
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 (aufgehoben)
§ 18 Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse
§ 19 Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse
§ 20 Ausgleichsverfahren
§ 21 Wasserentnahmegebührenpflicht
§ 22 Höhe der Gebühr
§ 23 Gebührenschuldner, Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
§ 24 Festsetzung, Fälligkeit, Vorauszahlung
§ 25 Anwendung der Abgabenordnung
§ 26 Erfassung der Wasserentnahmen
§ 29 Gewässerkundlicher Landesdienst
§ 27 Wasserentnahmen - Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 28 Verwendung
§ 29 Gewässerkundlicher Landesdienst
§ 30 Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes
§ 31 (aufgehoben)
Zweiter Abschnitt
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 32 Arten und Zulässigkeit des Gemeingebrauchs
§ 33 Duldungspflicht der Anlieger
§ 34 Regelung des Gemeingebrauchs
§ 35 Benutzung zu Zwecken der Fischerei
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 Einteilung der oberirdischen Gewässer
§ 38 Gewässer erster Ordnung
§ 39 Gewässer zweiter Ordnung
§ 40 Gewässer dritter Ordnung
§ 41 Eigentumsgrenzen am und im Gewässer
§ 42 Anlandungen
§ 43 Abschwemmung, Überflutung
§ 44 Stauanlagen (Begriff)
§ 45 Staumarken
§ 46 Erhaltung der Staumarken
§ 47 Kosten
§ 48 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen
§ 49 Ablassen aufgestauten Wassers
§ 50 Maßnahmen bei Hochwasser
§ 51 Ausnahmegenehmigung
§ 52 Talsperren, Wasserspeicher
§ 53 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 54 Plan
§ 55 Aufsicht
§ 56 Andere Stauanlagen und Wasserspeicher
§ 57 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen
§ 58 Gewässerrandstreifen
§ 59 Verfahren, Entschädigung, Ausgleich
§ 59a Entwicklungskorridore
§ 59b Vorkaufsrecht
§ 60 Güte oberirdischer Gewässer
§ 61 Gewässerunterhaltung
§ 62 Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung
§ 63 Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
§ 64 Unterhaltungsverbände
§ 64a Zusammenarbeit und Zusammenschluss von Unterhaltungsverbänden
§ 65 Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband
§ 66 Zuschüsse des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung
§ 67 Unterhaltung durch das Land
§ 68 Unterhaltung durch kreisfreie Städte
§ 69 Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung
§ 70 Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren
§ 71 Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern
§ 72 Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen
§ 73 Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels
§ 74 Ersatzweise Durchführung
§ 75 Ersatz von Mehrkosten
§ 76 Kostenausgleich
§ 77 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
§ 78 Gewässerschau
§ 79 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
§ 79a Unterhaltungspläne
Dritter Abschnitt
Bewirtschaftung von Küstengewässern
§ 80 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
§ 81 (aufgehoben)
§ 82 Güte von Küstengewässern
§ 83 Genehmigungspflichtige Anlagen
§ 84 Unterhaltung der Außentiefs
§ 85 Eigentum an den Außentiefs
Vierter Abschnitt
Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 86 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
§ 87 Feldmieten
Drittes Kapitel
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Erster Abschnitt
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 88 Öffentliche Wasserversorgung
§ 89 Wasseruntersuchungen
§ 90 (aufgehoben)
§ 91 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 92 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
§ 93 Ausgleich
§ 94 Heilquellenschutz
Zweiter Abschnitt
Abwasserbeseitigung
§ 95 Abwasser, Abwasserbeseitigung
§ 96 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 96a Kosten der Abwasserbeseitigung
§ 97 Übergang der Abwasserbeseitigung auf juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 98 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 99 Abwasseranlagen
§ 100 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
Dritter Abschnitt
(aufgehoben)
§ 101 (aufgehoben)
§ 102 (aufgehoben)
§ 103 (aufgehoben)
§ 104 (aufgehoben)
§ 105 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Gewässerschutzbeauftragte
§ 106 Gewässerschutzbeauftragte bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden
Fuenfter Abschnitt
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§ 107 Grundsatz
§ 108 Erfordernis der Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 109 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
§ 110 Verpflichtung zum Ausbau
§ 111 Auflagen
§ 112 Entschädigung, Widerspruch
§ 113 Benutzung von Grundstücken
§ 114 Vorteilsausgleich
Sechster Abschnitt
Hochwasserschutz
§ 115 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 116 Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Siebenter Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§ 117 Maßnahmenprogramm
§ 118 Bewirtschaftungsplan
§ 119 Verzeichnis der Schutzgebiete
§ 120 Wasserbuch
§ 121 Datenverarbeitung
Achter Abschnitt
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 122 Anschluss von Stauanlagen
Viertes Kapitel
Entschädigung, Ausgleich
§ 123 Art und Maß der Entschädigung
§ 124 Verfahren
Fuenftes Kapitel
Gewässeraufsicht
§ 125 Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen
§ 126 Kosten
Sechstes Kapitel
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr
§ 127 Behörden
§ 128 Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden
§ 129 Zuständigkeit
§ 130 Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen
§ 131 Wassergefahr
§ 132 Wasserwehr
Siebentes Kapitel
Bußgeldbestimmungen
§ 133 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (aufgehoben)
Anlage 2 Verzeichnis der Gebühren für Wasserentnahmen
Anlage 3 Verzeichnis der Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind
Anlage 4 Verzeichnis der Unterhaltungsverbände
Abschnitt I Unterhaltungsverbände, die durch das Niedersächsische Wassergesetz in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung gegründet wurden
Abschnitt II Wasser- und Bodenverbände, die ausgedehnt wurden
Abschnitt III Wasser- und Bodenverbände, die als selbständige Unterhaltungsverbände unverändert bestehen bleiben
Anlage 5 Zusätzliche Beiträge für die Erschwerung der Unterhaltung
Anlage 6 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung und Außentiefs, deren Unterhaltung dem Land ohne Kostenbeiträge der Unterhaltungsverbände obliegt
Anlage 7 Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung, deren Unterhaltung dem Land obliegt