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Änderungstext
Durchführung von Abwasserprobenahmen und Laboruntersuchungen im Rahmen der behördlichen Überwachung von Abwasseranlagen; Dritte Änderung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 21. März 2024
(MBl. LSa Nr. 15 vom 15.04.2024 S. 268)
RdErl. des MWU vom 21. März 2024 - 23.22-62407
Bezug:
RdErl. des MLU vom 26. Oktober 2011 (MBl. LSa S. 521), zuletzt geändert durch RdErl. vom 9. Mai 2022 (MBl. LSa S. 235)
1. Nummer 2.6.7 Tabelle Zeile 2 des Bezugs-RdErl. erhält folgende Fassung:
Alt:
Überwachungsmaßnahme Untersuchungshäufigkeit 1. Kontrolle von Abwasseranlagen (Klaranlagen) für häusliches und kommunales Abwasser nach Anhang 1 der AbwV Größenklasse, 1
(<1.000 EW6)Größenklassen 2 und 3
(1.000 bis 9.999 EW6)Größenklassen 4 und 5
(ab 10.000 EW6)
Neu:
Überwachungsmaßnahme | Untersuchungshäufigkeit | ||
"1. Kontrolle von Abwasseranlagen (Kläranlagen) für häusliches und kommunales Abwasser nach Anhang 1 der AbwV | Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage (Bemessungswert bezogen auf den Parameter BSB5-roh (60g BSB5 je Einwohner und Tag)) |
||
kleiner als 1.000 EW6 |
1.000 bis 10.000 EW6 |
größer als 10.000 EW)6". |
2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID: 240850
ENDE |
(Stand: 22.04.2024)
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