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Regelwerk Wasser Abwasser LSA Abwasser

Vollzug des Abwasserabgabengesetzes
Analysenverfahren bei der Abwasseranalyse im Rahmen von Messprogrammen nach § 4 Abs. 5 des Abwasserabgabengesetzes

- Sachsen-Anhalt -

Vom 05.03.2014
(MBl. LSa Nr. 9 vom 31.03.2014 S. 125; 11.08.2022 S. 344 22)
Gl.-Nr.: 7535



Erl. des vom 05.03.2014 - 23/62553/10-16

1. Analysenverfahren im Messprogramm 22

Erklärt der Einleiter gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 das Abwasserabgabengesetzes ( AbwAG) die Einhaltung eines niedrigeren Wertes, so ist dies vom Einleiter durch ein behördlich zugelassenes Messprogramm nachzuweisen (§ 4 Abs. 5 Satz 5 AbwAG). Das Messprogramm ist entsprechend den Festlegungen des das Messprogramm zulassenden Bescheides durchzuführen.

Im Bescheid zur Zulassung des Messprogramms werden unter anderem die Bestimmungsverfahren zur Untersuchung der Abwasserproben festgelegt. Nur die in diesem Bescheid festgelegten Verfahren dürfen bei der Durchführung des Messprogramms verwendet werden.

Die Untersuchungen durch den Einleiter im Rahmen des Messprogramms sind Bestandteil der Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen. Daher können bei der Zulassung des Messprogramms Analysenverfahren zugelassen werden, die im Rahmen der Selbstüberwachung verwendet werden. Es können neben den in der Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2der Abwasserverordnung aufgeführten Analysenverfahren und den gemäß § 4 Abs. 2 der Abwasserverordnung in der wasserrechtlichen Zulassung festgeschriebenen anderen, gleichwertigen Verfahren auch Betriebsmethoden zugelassen werden.

Betriebsmethoden können dann verwendet werden, wenn die Anforderungen der Selbstüberwachungsverordnung an die Verwendung von Betriebsmethoden bei der Untersuchung von Abwasserproben erfüllt werden.

2. Information der Wasserbehörden 22

Die vom Einleiter an das Landesverwaltungsamt übersandten Ergebnisse des behördlich zugelassenen Messprogramms stellt das Landesverwaltungsamt der für die Abwassereinleitung zuständigen Wasserbehörde zur Verfügung.

3. Inkrafttreten 22

Dieser Erl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

________________________

1) AQs-Merkblafter ftir die Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung werden von der Bundi Lander-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin, herausgegeben.


ENDE

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