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Regelwerk, Wasser

SMB-VwV - Standardmängelbeschreibungen
Verwaltungsvorschrift für den Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. S. 905) zu § 47 AwSV;

- Hessen -

Vom 30. September 2021
(StAnz. Nr. 42 vom 18.10.2021 S. 1317)



Aus § 47 Abs. 2 AwSV ergibt sich, dass der Sachverständige die Anlage aufgrund der Ergebnisse der Prüfungen nach § 46 AwSV in eine der folgenden Stufen einzustufen hat: ohne Mangel, mit geringfügigem Mangel, mit erheblichem Mangel oder mit gefährlichem Mangel.

  1. Für den vom Sachverständigen vorzulegenden Prüfbericht nach § 47 Abs. 3 Satz 1 AwSV ist die Angabe zur Art der festgestellten Mängel nach § 47 Abs. 3 Nr. 10 AwSV unter Verwendung der in der Anlage 1 aufgeführten Standardmängelbeschreibungen (SMB) und der zugehörigen Mängelkennziffern in den Prüfberichten durch die Sachverständigenorganisationen (SVO) darzustellen.
  2. Die Standardmängelbeschreibungen und die zugeordneten Mängelkennziffern sind bei Heizölverbraucheranlagen (HVA) und bei Tankstellen für Kraftfahrzeuge zu verwenden. Bei anderen Anlagen können die Standardmängelbeschreibungen und Mängelkennziffern verwendet werden.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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Anlage 1

Bei den aufgeführten Standardmängelbeschreibungen (SMB) sind die mit einem * versehenen Beschreibungen durch die Prüferin/ den Prüfer mit einer weitergehenden Erläuterung zu versehen.

1. Ordnungsmängel
1.1 Behördliche Genehmigungen, Eignungsfeststellungen, Anordnungen und Anzeigen
1.1.1. Genehmigungen
11101 Die Genehmigung lag nicht vor. *

Es ist anzugeben, für welche Maßnahme und welche Anlage/Anlagenteile die Genehmigung/Erlaubnis nicht vorlag.

1.1.2. Eignungsfeststellung
11201 Die Eignungsfeststellung lag nicht vor.
11202 Die Eignungsfeststellung bei wesentlicher Änderung lag nicht vor.
1.1.3. Anzeige nach AwSV
11301 Die Anzeige gem. § 40 AwSV lag nicht vor. *

Es ist anzugeben, für welche Maßnahme und welche Anlage/Anlagenteile die Genehmigung/Erlaubnis nicht vorlag.

1.2 Apparate-/bauteilespezifische Anerkennungen, Zulassungen, Nachweise, Ü-Zeichen, CE-Kennzeichnung etc.
1.2.1 Bauaufsichtliche Zulassung, Verwendbarkeitsnachweise und Ü-Zeichen
12110 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für den Behälter lag nicht vor. *
Es ist anzugeben, für welche Maßnahme und welche Anlage/Anlagenteile die Genehmigung/Erlaubnis nicht vorlag.
12120 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für die Rohrleitung(en) lag nicht vor.
12130 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für die Beschichtung/Abdichtung im Auffangraum lag nicht vor.
12131 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/ das Ü-Zeichen für die Auffangwanne lag nicht vor.
12132 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Rückhalteeinrichtung lag nicht vor. *
12133 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Rückhalteeinrichtung lag nicht vor. *
12140 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Überfüllsicherung/den Grenzwertgeber lag nicht vor.
12141 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für den Leckanzeiger lag nicht vor.
12142 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Leckschutzauskleidung lag nicht vor.
12143 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Leckagesonde lag nicht vor.
12144 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Leichtflüssigkeitssperre (Heizölsperre) lag nicht vor.
12150 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für die Abfüllfläche lag nicht vor.
12151 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen für den Fugendichtstoff lag nicht vor.
12160 Die CE-Kennzeichnung für den Leichtflüssigkeitsabscheider lag nicht vor.
12161 Die freiwillige Erklärung über die Flüssigkeitsundurchlässigkeit für die Beschichtung/Abdichtung lag nicht vor.
12190 Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis/Ü-Zeichen lag nicht vor. *
1.2.2 Konformitätserklärung und Übereinstimmungsbestätigung für nicht CE-gekennzeichnete Bauprodukte
12210

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