Regelwerk, Wasser EU, Bbg

VVAwS - Bbg
- Inhalt -

Vorbemerkung

1. Anwendungsbereich (§ 1)

2. Begriffsbestimmungen (§ 2)

2.1 Anlage (§ 2 Abs. 1 und 8)

2.2 Feste wassergefährdende Stoffe

2.3 Unterirdisch

2.4 Rohrleitungen

2.5 Abfüll- und Umschlaganlagen

2.6 Reinigen

2.7 Bestimmungsgemäßer Betrieb

3. Grundsatzanforderungen

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

4.1 Allgemeines

4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen

4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen

4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik

5.1 Allgemeines

5.2 Technische Regeln nach Baurecht

5.3 Technische Regeln anderer Rechtsbereiche

5.4 Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

5.5 Besondere Einzelregelungen

5.5.1 Besichtigungsöffnung für Behälter

5.5.2 Anforderungen an Rohrleitungen

5.5.3 Anforderungen au doppelwandige Behälter und Rohrleitungen

5.5.4 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter

5.5.5 Abfüll- und Umschlagplätze

6. Gefährdungspotential

6.1 Maßgebendes Volumen der Anlage

6.2 Wassergefährdende Stoffe

6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes

7. Weitergehende Anforderungen

7.1 Voraussetzungen

7.2 Anforderungen

7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

8. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften

9. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt

10. Anlagen in Schutzgebieten

11. Anlagenkataster

11.1 Forderung von Anlagenkatastern im Einzelfall

11.2 Inhalt des Anlagenkatasters

11.3 Fortschreibung

11.4 Überwachung des Anlagenkatasters

11.5 Datenverarbeitung

11.6 Öko-Audit

12. Rohrleitungen

12.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen

12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen

12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

13.1 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger und gasförmiger wassergefährdender Stoffe

13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art

13.3 Rohrleitungen als Teile von LAU-Anlagen

13.4 Abfüllanlagen einfacher oder herkömmlicher Art

14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe

14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen

14.2 Bodenfläche

15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag

16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung

17. Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen

18. Vorzeitiger Einbau

18.1 Zulassungsbedingungen

18.2 Außerbetriebnahme der Anlage

19. Befüllen

20. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

20.1 Allgemeines

20.2 Anlagen der Gefährdungsstufe D

20.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5

20.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach 2 Fallgruppen

20.5 Betriebsanweisung

21. Sachverständige

22. Überprüfung von Anlagen

22.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 21

22.1.1 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage

22.1.2 Wiederkehrende Prüfungen

22.1.3 Prüfung bei Stillegung der Anlage

22.1.4 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen

22.1.5 Änderung der Prüffristen, Befreiung von der Prüfpflicht

22.2 Überwachungsdatei

22.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften

23. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht

24. Technische Überwachungsorganisationen (§ 24)

25. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

26. Ausnahmen von der Anzeigepflicht

27. Anzeige vorhandener Anlagen

28. Anzeigeunterlagen

29. Ordnungswidrigkeiten

30. Bestehende Anlagen

30.1 Allgemeines

30.2 Anlagen in Schutzgebieten

30.3 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen

30.4 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

30.5 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung

30.6 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

30.7 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer