Eigenüberwachungsverordnung (2) (By)

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2. Untersuchungsumfang und -häufigkeit (Untersuchungsprogramme)

2.1 Voll- und Kurzuntersuchungen

2.1.1 Untersuchungshäufigkeit

Es sind zu untersuchen:

Anlage Kurzuntersuchung * Volluntersuchung *
Vorfeldmeßstellen gem. Nr. 1.2 1 x jährlich, außer in Jahren mit einer Volluntersuchung Wenn eine Kurzuntersuchung eine auffällige Veränderung der Rohwasserbeschaffenheit anzeigt, 1 x im folgenden Jahr.
Wasserversorgungsanlagen mit einer Eigengewinnung von 10.000 m3pro Jahr und weniger
Wasserversorgungsanlagen mit einer Eigengewinnung über 10.000 m3 pro Jahr 1 x jährlich, außer in Jahren mit einer Volluntersuchung Im Jahr 1996 bzw. im ersten Kalenderjahr nach der Inbetriebnahme und dann in jedem 5. Jahr und wenn eine Kurz- oder Volluntersuchung eine auffällige Veränderung der Rohwasserbeschaffenheit anzeigt, 1 x im folgenden Jahr.
* Die Proben sind im Jahresabstand zu entnehmen.

2.1.2 Untersuchungsumfang

Bei Kurz- und Volluntersuchungen sind die nachstehenden Untersuchungen durchzuführen und mit Angabe der Kennzahl der Fassung in den Jahresbericht aufzunehmen. Werden nach anderen Vorschriften Proben in gleichwertiger Weise untersucht, können diese Untersuchungen verwertet werden. Soweit Untersuchungen nicht vom eigenen Personal ausgeführt wurden, ist anzugeben, wer die Messungen vorgenommen hat.

Lfd.
Nr.
Volluntersuchung/Parameter Einheit Kurzuntersuchung 1 Schlüsselnummer 2
1 Färbung (visuell)   + 1026
2 Trübung, Bodensatz (visuell)   + 1031
3 Geruch (qualitativ)   + 1042
4 Wassertemperatur (tw) °C + 1021
5 Elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C µS/cm + 1081
6 pH-Wert (bei tw)   + 1061
7 Sauerstoff, gelöst (O2) mg/l + 1281
8 Säurekapazität bis pH 4,3 (KS4,3) mmol/l + 1472
9 Säurekapazität bis pH 8,2 (KS8,2) mmol/1 + 1476
10 soweit Säurekapazität nicht bestimmbar:
basekapazität bis pH 8,2 (KB8,2)
mmol/l + 1477
11 Calcium (Ca2+) mg/l + 1122
12 Magnesium (Mg2+) mg/l + 1121
13 Natrium (Na+) mg/l + 1112
14 Kalium (K+) mg/l + 1113
15 Mangan, gesamt (Mn) mg/l   1171
16 Eisen, gesamt (Fe) mg/l   1182
17 Aluminium, gelöst (Al) mg/l   1131
18 Arsen (As) mg/l   1142
19 Ammonium(NH4+) mg/l   1248
20 Chlorid (Cl-) mg/l + 1331
21 Sulfat (SO42-) mg/l + 1313
22 Nitrat (NO3-) mg/l + 1244
23 Nitrit (NO2-) mg/l   1246
24 Phosphat, ortho (PO43-) mg/l   1263
25 Kieselsäure (SiO2) mg/l   1213
26 Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) mg/l + 1524
27 Spektraler Absorptionskoeffizient 436 nm m-1   1027
28 Spektraler Absorptionskoeffizient 254 nm m-1   1028
29 3 Koloniezahl bei 20 °C 1/ml + 1783
30 3 Koloniezahl bei 36 °C 1/ml + 1780
31 3 Escherichia Coli pro 100 ml + 1781
32 3 Coliforme Keime pro 100 ml + 1782
1) im Rahmen der Kurzuntersuchung ist auf die mit + gekennzeichneten Parameter zu untersuchen

2) nachrichtlicher Hinweis auf das "Verzeichnis zur Verschlüsselung von chemischen und physikalischen Beschaffenheitsdaten bei der Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung" des Bayer. Landesamtes für Wasserwirtschaft, München

3) nicht in Vorfeldmeßstellen

2.2 Pflanzenschutzmittel

Stichprobenweise, etwa in Abständen von 5 Jahren, ist das Rohwasser auf diejenigen Wirkstoffe zu untersuchen, die nach Angaben von Anwendern oder von Sachverständigen in größeren Mengen und/ oder über längere Zeiträume im Einzugsgebiet angewendet oder aufgrund der Nutzungsart vermutet werden. Liegen keine Hinweise vor, ist auf folgende Pflanzenschutzmittel zu untersuchen, soweit nicht die Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen werden kann:

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