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Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser
- Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016 -
Vom 06. Februar 2017
Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Archiv: 2004
Erarbeitet vom Unterausschuss "Aktualisierung der Geringfügigkeitsschwellenwerte" des Ständigen Ausschusses "Grundwasser und Wasserversorgung" der LAWa vom 25.11.2010 bis 22.2.2013
PD Dr. Hermann H. Dieter * | Umweltbundesamt |
Dr. Dieter Frank | Saarländisches Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
Regine Gihr | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie |
Dipl.-Biol. Rainer Konietzka * | Umweltbundesamt |
Dipl.-Chem. Brigitte Moll (Obfrau) | Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg |
Dr. Rudolf Stockerl | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Dr. K. Theo von der Trenck | Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg |
Dieter Schudoma | Umweltbundesamt |
Beate Zedler | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Obfrau des LAWA-Expertenkreises "Stoffe") |
Gast: | |
Dr. Jan Brodsky | Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie |
Endredaktion: | Regine Gihr, Brigitte Moll, Beate Zedler, Dr. Arnold Quadflieg (Obmann LAWA-AG seit 1.10.2013) |
Ergänzungen insbesondere des Kap. 3 wurden durch eine LAWA-LABO-LAGA-Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Dr. Arnold Quadflieg vorgenommen (2013-2015).
1 Auftrag und Problemstellung
Zur bundeseinheitlichen Bewertung von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit, die bereits eingetreten sind oder die es zu verhindern gilt, werden nachvollziehbare und einheitliche Bewertungskriterien benötigt. Hierzu gehört vor allem ein Maßstab, bis zu welchen Stoffkonzentrationen anthropogene, räumlich begrenzte Änderungen der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers als geringfügig einzustufen sind und ab welcher Konzentration eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers vorliegt. Ein hierfür von der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als geeignet angesehener Maßstab ist die Geringfügigkeitsschwelle (GFS).
Die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) veröffentlichte 2004 mit Zustimmung der Umweltministerkonferenz den Bericht "Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser". Der Bericht umfasst das Konzept zur Ableitung der Geringfügigkeitsschwellenwerte, Anwendungsgrundsätze und Stoffdatenblätter. Letztere enthalten die Begründungen für die abgeleiteten Geringfügigkeitsschwellenwerte. Die Werte sind öko- und humantoxikologisch (insbesondere gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung) begründet.
Rechtliche Änderungen durch EU und Bund sowie neue fachliche Erkenntnisse seit der Veröffentlichung im Jahr 2004 machen eine Überprüfung der Werte notwendig. Maßgeblich als Folge des Inkrafttretens der Richtlinie 2008/105/EG, die Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe für Oberflächenwasserkörper festlegt, waren die Geringfügigkeitsschwellenwerte zu überprüfen. Der LAWA-AG hat deshalb am 08./09. Juni 2010 auf seiner 61. Sitzung unter top 5.2 beschlossen, einen Adhoc-Unterausschuss "Aktualisierung der Datenblätter der Geringfügigkeitsschwellenwerte (Kurztitel: Aktualisierung GFS)" einzurichten. Die LAWA-Vollversammlung hat auf ihrer 140. Sitzung zugestimmt. Die Aufgabe des Unterausschusses umfasste die Überprüfung der Stofflisten, die Erfassung von Änderungsbedarf durch a) die Richtlinie 2008/105/EG, b) die Oberflächengewässerverordnung und c) neue (ökotoxikologische Erkenntnisse sowie die sich aus diesen Schritten ergebende Aktualisierung der Datenblätter zur LAWA-Veröffentlichung "Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser". Der vorliegende Bericht "Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser" basiert auf den Kriterien von 2004, die für diese Aktualisierung weiterentwickelt wurden.
Mit dem fortentwickelten Wasserrecht wurde eine Anpassung der im Bericht von 2004 verwendeten Begriffe an die des neuen WHG (2009) erforderlich und erweitert sich der Anwendungsbereich (Schwellenwerte nach GrwV/EU-Grw-RL).
Die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaften Wasser (LAWA), Abfall (LAGA) und Bodenschutz (LABO) haben im Rahmen einer Kleingruppe Grundsätze für die Anwendung der Geringfügigkeitsschwellenwerte in den unterschiedlichen Rechtsbereichen erarbeitet (Kap. 3).
2 Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten
2.1 Grundsätze und Konzept
Die Geringfügigkeitsschwelle (GFS) wird definiert als Konzentration, bei der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden.
Damit soll das Grundwasser
(Stand: 11.12.2024)
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