Zu Anhang 52

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Regelwerk

BMU- / LAGa Hinweise und Erläuterungen zu Anhang 52 Abwasserverordnung
Chemischreinigungen

(BAnz. Nr. 7 von 2007 S. 17)



1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Chemischreinigung von Textilien und Teppichen sowie von Waren aus Pelzen und Leder (konfektionierte Ware) unter Verwendung von Lösemitteln mit Halogenkohlenwasserstoffen gemäß der zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 2. BImSchV - in der jeweils gültigen Fassung stammt.

Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus der:

In Deutschland gibt es ca. 3.200 Chemischreinigungen (Stand 2004). Dabei reinigen etwa 75-80 % der Betriebe mit Perchlorethen (PER) und 20-25 % mit KWL. Nur wenige Betriebe (ca. 1 %) setzen derzeit Silikone (z.B. Cyclosiloxane) als Lösemittel ein. Reinigungsmaschinen mit flüssigem Kohlendioxid als Lösemittel kommen außer in Pilotanlagen in Deutschland bisher nicht zum Einsatz. Die überwiegende Anzahl der Betriebe ist Indirekteinleiter.

2 Abwasseranfall und Abwasserbehandlung

2.1 Herkunft, Menge und Beschaffenheit des Rohabwassers

2.1.1 Verfahrensschritte bei der Chemischreinigung

Unter Chemischreinigung versteht man Verfahren, bei denen auf dem Behandlungsgut (Textilien und Teppiche sowie Waren aus Pelzen und Leder) vorhandene Verschmutzungen mit Lösemitteln (PER, KWL und z. T. Silikone) entfernt werden. Es handelt sich dabei nicht um einen chemischen, sondern um einen physikalischen Prozess, der im Unterschied zur Wäscherei, die mit Wasser arbeitet, als Trockenreinigung bezeichnet wird.

Bei Verwendung von Halogenkohlenwasserstoffen als Lösemittel darf nur Tetrachlorethen (Perchlorethylen - PER) verwendet werden. Angaben zu den chemischen und physikalischen Eigenschaften von PER sind in der Anlage aufgeführt. Der Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) ist seit dem 01.01.1993 nicht mehr zulässig. Gemäß der 2. BImSchV dürfen Chemischreinigungen nur in Anwesenheit von sachkundigem Bedienungspersonal betrieben werden. Die Festlegungen zum Sachkundenachweis sind in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 500, Teil 2.14 - Chemischreinigung, Ziffer 4 "Sachkunde") zu finden.

Die chemische Reinigung wird zweckmäßigerweise überall dort angewendet, wo durch eine Nasswäsche das Warenbild des Behandlungsgutes beeinträchtigt würde.

Dies trifft besonders auf Textilien zu, die aus verschiedenen Fasermaterialien oder Stoffen mit unterschiedlichem Verhalten gegenüber einer Nassbehandlung bestehen. Die bessere Formerhaltung derartiger Materialien beruht darauf, dass durch das organische Lösemittel - im Gegensatz zu Wasser - keine Quellung von Fasern auftritt, auf die z.B. das Einlaufen von Baumwollartikeln oder das Verfilzen von Wollwaren zurückzuführen ist. Außer einer besseren Formerhaltung sprechen für eine Lösemittelbehandlung die bessere Beständigkeit der meisten Färbungen und Ausrüstungen, die schonendere Behandlung und schnellere Trocknung und der geringere Arbeitsaufwand bei der Aufarbeitung. Bei Fett- und Ölverschmutzungen ist das hohe Lösevermögen der eingesetzten Lösemittel das entscheidende Kriterium. Um auch polare wasserlösliche Verunreinigungen (z.B. Kaffee, Eiweiß, Rotwein, Schweiß) zu entfernen, werden Tenside (siehe Anlage) und damit verbunden ein geringer Wasseranteil benötigt.

Die gängigen Reinigungsanlagen in Kleinbetrieben (Ladenmaschinen) verfügen über eine Füllmengenkapazität von 12-30 kg, in industriellen Betrieben bis 70 kg Behandlungsgut. Hierbei wird die gleiche Reinigungstechnologie eingesetzt, deren Arbeitsweise man in vier Bereiche aufteilen kann:

Durch eine individuelle Fleckenvorbehandlung (Detachur) des verschmutzten Behandlungsgutes (Anfeuchten bzw. Anbürsten der Flecken mit wasserhaltigen Detachiermitteln) wird das Reinigungsergebnis verbessert. Bei der anschließenden maschinellen Reinigung wird das Behandlungsgut in der Maschine 8-12 Minuten mit dem ca. 30 °C warmen Lösemittel behandelt.

Abhängig vom Grad der Verschmutzung wird im 1-Bad- oder 2-Bad-Programm behandelt. Im 1-Bad-Programm wird in einem Schritt mit Lösemittel aus dem Vorratstank gereinigt, das nach dem Reinigungsvorgang über einen Filter in den Arbeitstank gepumpt wird. Beim 2-Bad-Programm kommt das Lösemittel für das erste Bad aus dem Arbeitstank und wird nach dem Reinigen destilliert. Anschließend wird für das zweite Bad das Lösemittel aus dem Vorratstank entnommen und wie beim 1-Bad-Programm über einen Filter in den Arbeitstank geleitet.

Eine Außentrommel sorgt dafür, dass kein Lösemittel aus der Maschine austreten kann. Je Kilogramm Behandlungsgut werden 3-5 l Lösemittel eingesetzt. Während des Reinigungsvorgangs wird das Lösemittel über einen Nadelfänger (Rückhalt von Nadeln, Knöpfen u. a. groben Verschmutzungen) und einen Filter (Rückhalt von Flusen und feinen Schmutzbestandteilen) umgepumpt (siehe Abbildung 1).

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