Zu Anhang 25

BMU- / LAGa Hinweise und Erläuterungen zu Anhang 25 Abwasserverordnung:
- Lederherstellung, Pelzveredlung, Lederfaserstoffherstellung -

Stand: November 1999



1 Anwendungsbereich

Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schmutzfracht im wesentlichen aus der Lederherstellung, der Pelzveredlung, der Lederfaserstoffherstellung sowie der Häute- und der Fellkonservierung stammt.

Dieser Anhang gilt, nicht für das Einleiten von Abwasser aus Kühlsystemen.

In Deutschland gibt es 55 Betriebe, die Leder oder Pelze herstellen sowie drei Lederfaserstoffhersteller (Stand August 1995). Bei den leder- und pelzherstellenden Firmen handelt es sich durchweg um kleine bis mittelständische Unternehmen.

Von den acht direkt einleitenden Betrieben behandeln vier Betriebe Abwasser aus der Lederherstellung und zwei Betriebe Abwasser aus der Lederfaserstoffherstellung. In einem Betrieb wird Abwasser aus der Lederherstellung und Pelzveredlung gemeinsam behandelt. Bei einem weiteren Betrieb wird das Abwasser aus der Lederherstellung zusammen mit dem Abwasser aus anderen Herkunftsbereichen der Firma gereinigt.

Die übrigen Betriebe sind Indirekteinleiter.

2 Abwasseranfall und Abwasserbehandlung

2.1 Herkunft, Menge und Beschaffenheit des Rohabwassers

2.1.1 Herstellungsverfahren

Leder wird überwiegend aus der Haut von geschlachteten Tieren hergestellt. Daneben werden in geringem Umfang auch Häute von wildlebenden Tieren verarbeitet.

Ein Großteil der Felle für Edelpelze stammt aus Pelztierzuchten, die ausschließlich auf die Erzeugung von Fellen (Zobel, Nerz, Nutria usw.) ausgerichtet sind. Ansonsten werden fast ausschließlich Schaffelle zur Pelzveredlung verwendet.

Bei der Lederfaserstoffherstellung werden Abfälle aus der Lederherstellung wie Chromfalzspäne und Lederreste, neuerdings verstärkt auch Vegetabilfalzspäne, verwertet. Die Verarbeitung von Leder, Pelzen und Lederfaserstoffen wird mit diesem Anhang nicht erfaßt. Sie erfolgt in anderen Betrieben, dort fällt in der Regel kein Abwasser an.

2.1.1.1 Lederherstellung

Das Verfahren zur Herstellung von Leder gliedert sich im wesentlichen in drei Produktionsschritte (Abbildung 1):

Wasserwerkstatt

In der Weiche wird der vor der Konservierung vorhandene Wassergehalt der Haut wieder hergestellt. Dem Weichwasser werden Alkalien und Netzmittel sowie häufig Biozide zur Fäulnisverhinderung zugesetzt.

Zur Vorbereitung der Haut auf die Gerbung werden im Äscher mit Natriumsulfid und Kalk die Haare sowie die Oberhaut aufgelöst und das Unterhautbindegewebe aufgelockert.

Die im Äscher enthaarte und gespülte Haut (Blöße) wird, um später gleichmäßig dickes Leder zu erhalten, nach dem maschinellen Entfernen des Unterhautbindegewebes (Entfleischen) in der Fläche maschinell gespalten. Die abgespaltene obere Schicht wird zu Oberleder, die Unterschicht zu Spaltleder verarbeitet. Nicht verwendbare Abschnitte werden abgetrennt (Kantieren).

Anschließend werden die Blößen durch schwache Säuren und sauer reagierende Salze aus dem stark alkalischen in den schwach alkalisch bzw. sauren Bereich überführt. Gleichzeitig werden unlösliche Kalksalze in lösliche umgesetzt (Entkälkung). Durch Bewegung im Faß werden Epidermis, Haarreste und nicht-kollagene Eiweißbestandteile mechanisch entfernt. Mit fermentativer Unterstützung wird die Haut aufgeschlossen und besser aufnahmefähig für die Gerbung (Beize).

Gerbung

Die Gerbung wird je nach Produkt mit verschiedenen Verfahren durchgeführt. Nachdem die Blöße im Pickel sauer gestellt wurde, wird durch Zugabe von Chrom(III)-Salzen die Gerbung (Chromgerbung) durchgeführt. Nach dem Spülen und Abwelken (Auspressen des Wassers aus der gegerbten Haut) entsteht als Zwischenprodukt das sogenannte wet-blue.

Die Gerbung kann auch mit Aluminium- oder Zirkonsalzen und/oder Glutaraldehyd durchgeführt werden (Weißgerbung). Dieses Verfahren wird nur von einzelnen Betrieben für spezielle Produkte angewendet.

Die Vegetabilgerbung wird mit pflanzlichen und synthetischen Gerbstoffen, die in ihren chemischen Eigenschaften den pflanzlichen Gerbstoffen entsprechen, durchgeführt. Diese Art der Gerbung kommt insbesondere für orthopädische und technische Leder sowie für Schuhsohlen, Gürtel und Taschen zur Anwendung.

Nach dem Gerben wird in einer Abwelkpresse überschüssige Gerbflüssigkeit aus der gegerbten Haut entfernt.

Abbildung 1: Verfahrensschema der Herstellung von Leder aus Rohware

Naßzurichtung

Auf Maschinen mit Messerwalzen wird zunächst die Fleischseite des Leders egalisiert und die Haut auf die notwendige Stärke (Dicke) gebracht (Falzen). Bei mineralgegerbtem Leder wird der im Leder enthaltene saure Gerbstoff neutralisiert und gleichzeitig dessen Bindung an die Haut verbessert. Anschließend wird meist nachgegerbt, gefärbt und gefettet.

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(Stand: 09.05.2023)

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