Regelwerk, Wasser, Übereinkommen

UN-Seerechtsübereinkommen
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Teil I
Einleitung

Artikel 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Teil II
Küstenmeer und Anschlußzone

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 2 Rechtsstatus des Küstenmeers, des Luftraums über dem Küstenmeer und des Meeresbodens und Meeresuntergrunds des Küstenmeers

Abschnitt 2
Grenzen des Küstenmeers

Artikel 3 Breite des Küstenmeers

Artikel 4 Seewärtige Grenze des Küstenmeers

Artikel 5 Normale Basislinie

Artikel 6 Riffe

Artikel 7 Gerade Basislinien

Artikel 8 Innere Gewässer

Artikel 9 Flußmündungen

Artikel 10 Buchten

Artikel 11 Häfen

Artikel 12 Reeden

Artikel 13 Trockenfallende Erhebungen

Artikel 14 Kombination von Methoden zur Festlegung von Basislinien

Artikel 15 Abgrenzung des Küstenmeers zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten

Artikel 16 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten

Abschnitt 3
Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer

Unterabschnitt A
Regeln für alle Schiffe

Artikel 17 Recht der friedlichen Durchfahrt

Artikel 18 Bedeutung der Durchfahrt

Artikel 19 Bedeutung der friedlichen Durchfahrt

Artikel 20 Unterseeboote und andere Unterwasserfahrzeuge

Artikel 21 Gesetze und sonstige Vorschriften des Küstenstaats über die friedliche Durchfahrt

Artikel 22 Schiffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete im Küstenmeer

Artikel 23 Fremde Schiffe mit Kernenergieantrieb und Schiffe, die nukleare oder sonstige ihrer Natur nach gefährliche oder schädliche Stoffe befördern

Artikel 24 Pflichten des Küstenstaats

Artikel 25 Schutzrechte des Küstenstaats

Artikel 26 Gebühren, die von fremden Schiffen erhoben werden können

Unterabschnitt B
Regeln für Handelsschiffe und für Staatsschiffe, die Handelszwecken dienen

Artikel 27 Strafgerichtsbarkeit an Bord eines fremden Schiffes

Artikel 28 Zivilgerichtsbarkeit in bezug auf fremde Schiffe

Unterabschnitt C
Regeln für Kriegsschiffe und sonstige Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen

Artikel 29 Definition der Kriegsschiffe

Artikel 30 Nichteinhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats durch Kriegsschiffe

Artikel 31 Verantwortlichkeit des Flaggenstaats für Schäden, die ein Kriegsschiff oder ein sonstiges Staatsschiff, das anderen als Handelszwecken dient, verursacht

Artikel 32 Immunitäten der Kriegsschiffe und der sonstigen Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen

Abschnitt 4
Anschlußzone

Artikel 33 Anschlußzone

Teil III
Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34 Rechtsstatus der Gewässer von Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen

Artikel 35 Geltungsbereich dieses Teiles

Artikel 36 Durch Hohe See oder ausschließliche Wirtschaftszonen führende Seewege in Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen

Abschnitt 2
Transitdurchfahrt

Artikel 37 Geltungsbereich dieses Abschnitts

Artikel 38 Recht der Transitdurchfahrt

Artikel 39 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während der Transitdurchfahrt

Artikel 40 Forschungs- und Vermessungsarbeiten

Artikel 41 Schiffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete in Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen

Artikel 42 Gesetze und sonstige Vorschriften der Meerengenanliegerstaaten zur Transitdurchfahrt

Artikel 43 Navigationshilfen, Sicherheitsanlagen und andere Einrichtungen sowie Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung

Artikel 44 Pflichten der Meerengenanliegerstaaten

Abschnitt 3
Friedliche Durchfahrt

Artikel 45 Friedliche Durchfahrt

Teil IV
Archipelstaaten

Artikel 46 Begriffsbestimmungen

Artikel 47 Archipelbasislinien

Artikel 48 Messung der Breite des Küstenmeers, der Anschlußzone, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels

Artikel 49 Rechtsstatus der Archipelgewässer, des Luftraums über den Archipelgewässern sowie ihres Meeresbodens und Meeresuntergrunds

Artikel 50 Abgrenzung der inneren Gewässer

Artikel 51 Bestehende Übereinkünfte, herkömmliche Fischereirechte und vorhandene unterseeische Kabel

Artikel 52 Recht der friedlichen Durchfahrt

Artikel 53 Recht der Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen

Artikel 54 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während ihrer Durchfahrt, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, Pflichten des Archipelstaats und Gesetze und sonstige Vorschriften des Archipelstaats zur Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen

Teil V
Ausschließliche Wirtschaftszone

Artikel 55 Besondere Rechtsordnung der ausschließlichen Wirtschaftszone

Artikel 56 Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten des Küstenstaats in der ausschließlichen Wirtschaftszone

Artikel 57 Breite der ausschließlichen Wirtschaftszone

Artikel 58 Rechte und Pflichten anderer Staaten in der ausschließlichen Wirtschaftszone

Artikel 59 Grundlage für die Lösung von Konflikten über die Zuweisung von Rechten und Hoheitsbefugnissen in der ausschließlichen Wirtschaftszone

Artikel 60 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke in der ausschließlichen Wirtschaftszone

Artikel 61 Erhaltung der lebenden Ressourcen

Artikel 62 Nutzung der lebenden Ressourcen

Artikel 63 Bestände, die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen mehrerer Küstenstaaten oder sowohl innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone als auch in einem seewärts an sie angrenzenden Gebiet vorkommen

Artikel 64 Weit wandernde Arten

Artikel 65 Meeressäugetiere

Artikel 66 Anadrome Bestände

Artikel 67 Katadrome Arten

Artikel 68 Seßhafte Arten

Artikel 69 Recht der Binnenstaaten

Artikel 70 Recht der geographisch benachteiligten Staaten

Artikel 71 Nichtanwendbarkeit der Artikel 69 und 70

Artikel 72 Einschränkungen der Übertragung von Rechten

Artikel 73 Durchsetzung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats

Artikel 74 Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten

Artikel 75 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten

Teil VI
Festlandsockel

Artikel 76 Definition des Festlandsockels

Artikel 77 Rechte des Küstenstaats am Festlandsockel

Artikel 78 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Festlandsockel sowie Rechte und Freiheiten anderer Staaten

Artikel 79 Unterseeische Kabel und Rohrleitungen auf dem Festlandsockel

Artikel 80 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel

Artikel 81 Bohrarbeiten auf dem Festlandsockel

Artikel 82 Zahlungen und Leistungen aus der Ausbeutung des Festlandsockels jenseits von 200 Seemeilen

Artikel 83 Abgrenzung des Festlandsockels zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten

Artikel 84 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten

Artikel 85 Anlage von Tunneln

Teil VII
Hohe See

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 86 Anwendung dieses Teiles

Artikel 87 Freiheit der Hohen See

Artikel 88 Bestimmung der Hohen See für friedliche Zwecke

Artikel 89 Ungültigkeit von Souveränitätsansprüchen über die Hohe See

Artikel 90 Recht der Schiffahrt

Artikel 91 Staatszugehörigkeit der Schiffe

Artikel 92 Rechtsstellung der Schiffe

Artikel 93 Schiffe, welche die Flagge der Vereinten Nationen, ihrer Sonderorganisationen oder der Internationalen Atomenergie-Organisation führen

Artikel 94 Pflichten des Flaggenstaats

Artikel 95 Immunität von Kriegsschiffen auf Hoher See

Artikel 96 Immunität von Schiffen, die im Staatsdienst ausschließlich für andere als Handelszwecke genutzt werden

Artikel 97 Strafgerichtsbarkeit in bezug auf Zusammenstöße oder andere mit der Führung eines Schiffes zusammenhängende Ereignisse

Artikel 98 Pflicht zur Hilfeleistung

Artikel 99 Verbot der Beförderung von Sklaven

Artikel 100 Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Seeräuberei

Artikel 101 Definition der Seeräuberei

Artikel 102 Seeräuberei durch ein Kriegsschiff, Staatsschiff oder staatliches Luftfahrzeug, dessen Besatzung gemeutert hat

Artikel 103 Definition eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs

Artikel 104 Beibehaltung oder Verlust der Staatszugehörigkeit eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs

Artikel 105 Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs

Artikel 106 Haftung für Aufbringen ohne hinreichenden Grund

Artikel 107 Schiffe und Luftfahrzeuge, die zum Aufbringen wegen Seeräuberei berechtigt sind

Artikel 108 Unerlaubter Verkehr mit Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen

Artikel 109 Nicht genehmigte Rundfunksendungen von Hoher See aus

Artikel 110 Recht zum Betreten

Artikel 111 Recht der Nacheile

Artikel 112 Recht zum Legen unterseeischer Kabel und Rohrleitungen

Artikel 113 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung

Artikel 114 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung durch Eigentümer eines anderen unterseeischen Kabels oder einer anderen unterseeischen Rohrleitung

Artikel 115 Entschädigung für Verluste, die durch die Vermeidung der Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung entstanden sind

Abschnitt 2
Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen der Hohen See

Artikel 116 Recht zur Fischerei auf Hoher See

Artikel 117 Pflicht der Staaten, in bezug auf ihre Angehörigen Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See zu ergreifen

Artikel 118 Zusammenarbeit der Staaten bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen

Artikel 119 Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See

Artikel 120 Meeressäugetiere

Teil VIII
Ordnung der Inseln

Artikel 121 Ordnung der Inseln

Teil IX
Umschlossene oder halbumschlossene Meere

Artikel 122 Definition

Artikel 123 Zusammenarbeit der Anliegerstaaten von umschlossenen oder halbumschlossenen Meeren

Teil X
Recht der Binnenstaaten auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit

Artikel 124 Begriffsbestimmungen

Artikel 125 Recht auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit

Artikel 126 Ausschluß der Anwendung der Meistbegünstigungsklausel

Artikel 127 Zölle, Steuern und sonstige Abgaben

Artikel 128 Freizonen und andere Zollerleichterungen

Artikel 129 Zusammenarbeit beim Bau und bei der Verbesserung von Verkehrsmitteln

Artikel 130 Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Verzögerungen oder sonstigen Schwierigkeiten technischer Art im Transitverkehr

Artikel 131 Gleichbehandlung in Seehäfen

Artikel 132 Gewährung größerer Transiterleichterungen

Teil XI
Das Gebiet

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 133 Begriffsbestimmungen

Artikel 134 Geltungsbereich dieses Teiles

Artikel 135 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Gebiet

Abschnitt 2
Für das Gebiet geltende Grundsätze

Artikel 136 Gemeinsames Erbe der Menschheit

Artikel 137 Rechtsstatus des Gebiets und seiner Ressourcen

Artikel 138 Allgemeines Verhalten der Staaten in bezug auf das Gebiet

Artikel 139 Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Übereinkommens und Haftung für Schäden

Artikel 140 Nutzen für die Menschheit

Artikel 141 Nutzung des Gebiets für ausschließlich friedliche Zwecke

Artikel 142 Rechte und berechtigte Interessen der Küstenstaaten

Artikel 143 Wissenschaftliche Meeresforschung

Artikel 144 Weitergabe von Technologie

Artikel 145 Schutz der Meeresumwelt

Artikel 146 Schutz des menschlichen Lebens

Artikel 147 Vereinbarkeit der Tätigkeiten im Gebiet mit anderen Tätigkeiten in der Meeresumwelt

Artikel 148 Teilnahme von Entwicklungsstaaten an Tätigkeiten im Gebiet

Artikel 149 Archäologische und historische Gegenstände

Abschnitt 3
Erschließung der Ressourcen im Gebiet

Artikel 150 Leitsätze für die Tätigkeiten im Gebiet

Artikel 151 Leitsätze für die Produktion

Artikel 152 Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Behörde

Artikel 153 System der Erforschung und Ausbeutung

Artikel 154 Regelmäßige Überprüfung

Artikel 155 Die Überprüfungskonferenz

Abschnitt 4
Die Behörde

Unterabschnitt A
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 156 Errichtung der Behörde

Artikel 157 Charakter und wesentliche Grundsätze der Behörde

Artikel 158 Organe der Behörde

Unterabschnitt B
Die Versammlung

Artikel 159 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung

Artikel 160 Befugnisse und Aufgaben

Unterabschnitt C
Der Rat

Artikel 161 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung

Artikel 162 Befugnisse und Aufgaben

Artikel 163 Organe des Rates

Artikel 164 Die Kommission für wirtschaftliche Planung

Artikel 165 Die Rechts- und Fachkommission

Unterabschnitt D
Das Sekretariat

Artikel 166 Das Sekretariat

Artikel 167 Das Personal der Behörde

Artikel 168 Internationaler Charakter des Sekretariats

Artikel 169 Konsultation und Zusammenarbeit mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen

Unterabschnitt E
Das Unternehmen

Artikel 170 Das Unternehmen

Unterabschnitt F
Finanzielle Regelungen der Behörde

Artikel 171 Finanzielle Mittel der Behörde

Artikel 172 Jahreshaushalt der Behörde

Artikel 173 Ausgaben der Behörde

Artikel 174 Befugnis der Behörde zur Kreditaufnahme

Artikel 175 Jährliche Rechnungsprüfung

Unterabschnitt G
Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten

Artikel 176 Rechtsstellung

Artikel 177 Vorrechte und Immunitäten

Artikel 178 Immunität von der Gerichtsbarkeit

Artikel 179 Immunität von Durchsuchung und jeder sonstigen Form des Zugriffs

Artikel 180 Befreiung von Beschränkungen, Vorschriften, Kontrollen und Moratorien

Artikel 181 Archive und amtlicher Nachrichtenverkehr der Behörde

Artikel 182 Vorrechte und Immunitäten bestimmter im Rahmen der Behörde tätiger Personen

Artikel 183 Befreiung von Steuern und Zöllen

Unterabschnitt H
Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten der Mitglieder

Artikel 184 Suspendierung der Ausübung des Stimmrechts

Artikel 185 Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten aus der Mitgliedschaft

Abschnitt 5
Beteiligung von Streitigkeiten und Gutachten

Artikel 186 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs

Artikel 187 Zuständigkeit der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten

Artikel 188 Verweisung von Streitigkeiten an eine Sonderkammer des Internationalen Seegerichtshofs, eine Adhoc-Kammer der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten oder Unterwerfung unter ein bindendes Handelsschiedsverfahren

Artikel 189 Begrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der Beschlüsse der Behörde

Artikel 190 Teilnahme und Auftreten der befürwortenden Vertragsstaaten in Verfahren

Artikel 191 Gutachten

Teil XII
Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 192 Allgemeine Verpflichtung

Artikel 193 Souveränes Recht der Staaten auf Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen

Artikel 194 Maßnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt

Artikel 195 Verpflichtung, keine Schäden oder Gefahren zu verlagern und keine Art der Verschmutzung in eine andere umzuwandeln

Artikel 196 Anwendung von Technologien oder Zuführung fremder oder neuer Arten

Abschnitt 2
Weltweite und regionale Zusammenarbeit

Artikel 197 Zusammenarbeit auf weltweiter oder regionaler Ebene

Artikel 198 Benachrichtigung über unmittelbar bevorstehende oder tatsächliche Schäden

Artikel 199 Notfallpläne gegen Verschmutzung

Artikel 200 Studien, Forschungsprogramme und Austausch von Informationen und Daten

Artikel 201 Wissenschaftliche Kriterien für die Ausarbeitung von Vorschriften

Abschnitt 3
Technische Hilfe

Artikel 202 Wissenschaftliche und technische Hilfe an Entwicklungsstaaten

Artikel 203 Vorrangige Behandlung der Entwicklungsstaaten

Abschnitt 4
Ständige Überwachung und ökologische Beurteilung

Artikel 204 Ständige Überwachung der Gefahren und der Auswirkungen der Verschmutzung

Artikel 205 Veröffentlichung von Berichten

Artikel 206 Beurteilung möglicher Auswirkungen von Tätigkeiten

Abschnitt 5
Internationale Regeln und innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt

Artikel 207 Verschmutzung vom Land aus

Artikel 208 Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden, die unter nationale Hoheitsbefugnisse fallen

Artikel 209 Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet

Artikel 210 Verschmutzung durch Einbringen

Artikel 211 Verschmutzung durch Schiffe

Artikel 212 Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft

Abschnitt 6
Durchsetzung

Artikel 213 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung vom Land aus

Artikel 214 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden

Artikel 215 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet

Artikel 216 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung durch Einbringen

Artikel 217 Durchsetzung durch Flaggenstaaten

Artikel 218 Durchsetzung durch Hafenstaaten

Artikel 219 Maßnahmen betreffend die Seetüchtigkeit von Schiffen zur Vermeidung von Verschmutzung

Artikel 220 Durchsetzung durch Küstenstaaten

Artikel 221 Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzung durch Seeunfälle

Artikel 222 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft

Abschnitt 7
Schutzbestimmungen

Artikel 223 Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren

Artikel 224 Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen

Artikel 225 Pflicht zur Vermeidung nachteiliger Folgen bei der Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen

Artikel 226 Untersuchung fremder Schiffe

Artikel 227 Nichtdiskriminierung in bezug auf fremde Schiffe

Artikel 228 Aussetzung und Beschränkungen im Fall von Strafverfahren

Artikel 229 Einleitung zivilgerichtlicher Verfahren

Artikel 230 Geldstrafen und Wahrung der anerkannten Rechte des Angeklagten

Artikel 231 Benachrichtigung des Flaggenstaats und anderer betroffener Staaten

Artikel 232 Haftung der Staaten aufgrund von Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 233 Schutzbestimmungen in bezug auf Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen

Abschnitt 8
Eisbedeckte Gebiete

Artikel 234 Eisbedeckte Gebiete

Abschnitt 9
Verantwortlichkeit und Haftung

Artikel 235 Verantwortlichkeit und Haftung

Abschnitt 10
Staatenimmunität

Artikel 236 Staatenimmunität

Abschnitt 11
Verpflichtung aufgrund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt

Artikel 237 Verpflichtungen aufgrund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt

Teil XIII
Wissenschaftliche Meeresforschung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 238 Recht auf wissenschaftliche Meeresforschung

Artikel 239 Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung

Artikel 240 Allgemeine Grundsätze für die Durchführung der wissenschaftlichen Meeresforschung

Artikel 241 Nichtanerkennung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung als Rechtsgrundlage für Ansprüche

Abschnitt 2
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 242 Förderung der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 243 Schaffung günstiger Bedingungen

Artikel 244 Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen und Kenntnissen

Abschnitt 3
Durchführung und Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung

Artikel 245 Wissenschaftliche Meeresforschung im Küstenmeer

Artikel 246 Wissenschaftliche Meeresforschung in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel

Artikel 247 Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung, die von internationalen Organisationen oder unter ihrer Schirmherrschaft durchgeführt werden

Artikel 248 Informationspflicht gegenüber dem Küstenstaat

Artikel 249 Pflicht zur Erfüllung bestimmter Auflagen

Artikel 250 Mitteilungen über Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung

Artikel 251 Allgemeine Kriterien und Richtlinien

Artikel 252 Stillschweigende Zustimmung

Artikel 253 Unterbrechung oder Einstellung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung

Artikel 254 Rechte benachbarter Binnenstaaten und geographisch benachteiligter Staaten

Artikel 255 Maßnahmen zur Erleichterung der wissenschaftlichen Meeresforschung und zur Unterstützung von Forschungsschiffen

Artikel 256 Wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet

Artikel 257 Wissenschaftliche Meeresforschung in der Wassersäule jenseits der Grenzen der ausschließlichen Wirtschaftszone

Abschnitt 4
Anlagen und Ausrüstungen für die wissenschaftliche Forschung in der Meeresumwelt

Artikel 258 Aufstellung und Nutzung

Artikel 259 Rechtsstatus

Artikel 260 Sicherheitszonen

Artikel 261 Nichtbehinderung auf Schiffahrtswegen

Artikel 262 Kennzeichnungen und Warnsignale

Abschnitt 5
Verantwortlichkeit und Haftung

Artikel 263 Verantwortlichkeit und Haftung

Abschnitt 6
Beilegung von Streitigkeiten und einstweilige Maßnahmen

Artikel 264 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 265 Einstweilige Maßnahmen

Teil XIV
Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 266 Förderung der Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie

Artikel 267 Schutz berechtigter Interessen

Artikel 268 Grundlegende Ziele

Artikel 269 Maßnahmen zur Erreichung der grundlegenden Ziele

Abschnitt 2
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 270 Formen der internationalen Zusammenarbeit

Artikel 271 Richtlinien, Kriterien und Normen

Artikel 272 Koordinierung internationaler Programme

Artikel 273 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und der Behörde

Artikel 274 Ziele der Behörde

Abschnitt 3
Nationale und regionale Zentren für Meereswissenschaft und -technologie

Artikel 275 Errichtung nationaler Zentren

Artikel 276 Errichtung regionaler Zentren

Artikel 277 Aufgaben der regionalen Zentren

Abschnitt 4
Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen

Artikel 278 Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen

Teil XV
Beilegung von Streitigkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 279 Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel

Artikel 280 Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Parteien gewählten friedlichen Mittel

Artikel 281 Verfahren für den Fall, daß keine Beilegung durch die Parteien erzielt worden ist

Artikel 282 Verpflichtungen aus allgemeinen, regionalen oder zweiseitigen Übereinkünften

Artikel 283 Verpflichtung zum Meinungsaustausch

Artikel 284 Vergleich

Artikel 285 Anwendung dieses Abschnitts auf nach Teil XI unterbreitete Streitigkeiten

Abschnitt 2
Obligatorische Verfahren die zu bindenden Entscheidungen führen

Artikel 286 Anwendung der Verfahren nach diesem Abschnitt

Artikel 287 Wahl des Verfahrens

Artikel 288 Zuständigkeit

Artikel 289 Sachverständige

Artikel 290 Vorläufige Maßnahmen

Artikel 291 Zugang

Artikel 292 Sofortige Freigabe von Schiffen und Besatzungen

Artikel 293 Anwendbares Recht

Artikel 294 Vorverfahren

Artikel 295 Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel

Artikel 296 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen

Abschnitt 3
Grenzen und Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2

Artikel 297 Grenzen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2

Artikel 298 Fakultative Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2

Artikel 299 Recht der Parteien auf Vereinbarung eines Verfahrens

Teil XVI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 300 Treu und Glauben und Rechtsmißbrauch

Artikel 301 Friedliche Nutzung der Meere

Artikel 302 Preisgabe von Informationen

Artikel 303 Im Meer gefundene archäologische und historische Gegenstände

Artikel 304 Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden

Teil XVII
Schlußbestimmungen

Artikel 305 Unterzeichnung

Artikel 306 Ratifikation und förmliche Bestätigung

Artikel 307 Beitritt

Artikel 308 Inkrafttreten

Artikel 309 Vorbehalte und Ausnahmen

Artikel 310 Erklärungen

Artikel 311 Verhältnis zu anderen Übereinkommen und internationalen Übereinkünften

Artikel 312 Änderung

Artikel 313 Änderung durch vereinfachtes Verfahren

Artikel 314 Änderungen der Bestimmungen dieses Übereinkommens, die sich ausschließlich auf Tätigkeiten im Gebiet beziehen

Artikel 315 Änderungen: Unterzeichnung, Ratifikation, Beitritt und verbindliche Wortlaute

Artikel 316 Inkrafttreten von Änderungen

Artikel 317 Kündigung

Artikel 318 Status der Anlagen

Artikel 319 Verwahrer

Artikel 320 Verbindliche Wortlaute

Anlage I Weit wandernde Arten

Anlage II Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Anlage III Grundbedingungen für die Prospektion, Erforschung und Ausbeutung

Artikel 1 Eigentumsrechte an Mineralien

Artikel 2 Prospektion

Artikel 3 Erforschung und Ausbeutung

Artikel 4 Vom Antragsteller zu erfüllende Voraussetzungen

Artikel 5 Weitergabe von Technologie

Artikel 6 Bestätigung der Arbeitspläne

Artikel 7 Auswahl zwischen Antragstellern auf Erteilung von Produktionsgenehmigungen

Artikel 8 Reservierung von Feldern

Artikel 9 Tätigkeiten in reservierten Feldern

Artikel 10 Bevorzugung und Vorrang von Antragstellern

Artikel 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Artikel 12 Vom Unternehmen durchgeführte Tätigkeiten

Artikel 13 Finanzielle Bestimmungen der Verträge

Artikel 14 Weitergabe von Daten

Artikel 15 Ausbildungsprogramme

Artikel 16 Ausschließliches Recht zur Erforschung und Ausbeutung

Artikel 17 Regeln, Vorschriften und Verfahren der Behörde

Artikel 18 Strafen

Artikel 19 Vertragsänderung

Artikel 20 Übertragung von Rechten und Pflichten

Artikel 21 Anwendbares Recht

Artikel 22 Verantwortlichkeit

Anlage IV Satzung des Unternehmens

Artikel 1 Ziele

Artikel 2 Beziehungen zur Behörde

Artikel 3 Haftungsbeschränkung

Artikel 4 Aufbau

Artikel 5 Verwaltungsrat

Artikel 6 Befugnisse und Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 7 Generaldirektor und sonstiges Personal des Unternehmens

Artikel 8 Sitz

Artikel 9 Berichte und Finanzabschlüsse

Artikel 10 Zuweisung der Nettoeinnahmen

Artikel 11 Finanzen

Artikel 12 Arbeiten

Artikel 13 Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten

Anlage V Vergleich

Abschnitt 1
Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 1

Artikel 1 Einleitung des Verfahrens

Artikel 2 Liste der Schlichter

Artikel 3 Bildung der Vergleichskommission

Artikel 4 Verfahren

Artikel 5 Gütliche Beilegung

Artikel 6 Aufgaben der Kommission

Artikel 7 Bericht

Artikel 8 Beendigung

Artikel 9 Vergütungen und Kosten

Artikel 10 Recht der Parteien auf Modifikation des Verfahrens

Abschnitt 2
Obligatorische Unterwerfung unter ein Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 3

Artikel 11 Einleitung des Verfahrens

Artikel 12 Nichtbeantwortung oder Weigerung, sich dem Vergleichsverfahren zu unterwerfen

Artikel 13 Zuständigkeit

Artikel 14 Anwendung des Abschnitts 1

Anlage VI Statut des Internationalen Seegerichtshofs

Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Organisation des Gerichtshofs

Artikel 2 Zusammensetzung

Artikel 3 Mitglieder

Artikel 4 Benennungen und Wahlen

Artikel 5 Amtszeit

Artikel 6 Freigewordene Sitze

Artikel 7 Unvereinbare Tätigkeiten

Artikel 8 Voraussetzungen für die Teilnahme der Mitglieder an einer bestimmten Sache

Artikel 9 Folge des Wegfalls der erforderlichen Voraussetzungen

Artikel 10 Vorrechte und Immunitäten

Artikel 11 Feierliche Erklärung der Mitglieder

Artikel 12 Präsident, Vizepräsident und Kanzler

Artikel 13 Beschlußfähigkeit

Artikel 14 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten

Artikel 15 Sonderkammern

Artikel 16 Regeln des Gerichtshofs

Artikel 17 Staatsangehörigkeit der Mitglieder

Artikel 18 Vergütung der Mitglieder

Artikel 19 Kosten des Gerichtshofs

Abschnitt 2
Zuständigkeit

Artikel 20 Zugang zum Gerichtshof

Artikel 21 Zuständigkeit

Artikel 22 Unterbreitung von Streitigkeiten aufgrund sonstiger

Artikel 23 Anwendbares Recht

Abschnitt 3
Verfahren

Artikel 24 Einleitung des Verfahrens

Artikel 25 Vorläufige Maßnahmen

Artikel 26 Verhandlungen

Artikel 27 Prozeßführung

Artikel 28 Nichterscheinen

Artikel 29 Mehrheit für die Entscheidung

Artikel 30 Urteil

Artikel 31 Antrag auf Beitritt

Artikel 32 Recht auf Beitritt in Fällen der Auslegung oder Anwendung

Artikel 33 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen

Artikel 34 Kosten

Abschnitt 4
Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten

Artikel 35 Zusammensetzung

Artikel 36 Ad-hoc-Kammern

Artikel 37 Zugang zur Kammer

Artikel 38 Anwendbares Recht

Artikel 39 Vollstreckung der Entscheidungen der Kammer

Artikel 40 Anwendbarkeit anderer Abschnitte dieser Anlage

Abschnitt 5
Änderungen

Artikel 41 Änderungen

Anlage VII Schiedsverfahren

Artikel 1 Einleitung des Verfahrens

Artikel 2 Liste der Schiedsrichter

Artikel 3 Bildung des Schiedsgerichts

Artikel 4 Aufgaben des Schiedsgerichts

Artikel 5 Verfahren

Artikel 6 Pflichten der Streitparteien

Artikel 7 Kosten

Artikel 8 Erforderliche Mehrheit für die Entscheidungen

Artikel 9 Nichterscheinen

Artikel 10 Schiedsspruch

Artikel 11 Endgültigkeit des Schiedsspruchs

Artikel 12 Auslegung oder Durchführung des Schiedsspruchs

Artikel 13 Anwendung auf andere Rechtsträger als Vertragsstaaten

Anlage VIII Besondere Schiedsverfahren

Artikel 1 Einleitung des Verfahrens

Artikel 2 Sachverständigenlisten

Artikel 3 Bildung des besonderen Schiedsgerichts

Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5 Feststellung des Sachverhalts

Anlage IX Teilnahme internationaler Organisationen

Artikel 1 Bestimmung des Begriffs "internationale Organisation"

Artikel 2 Unterzeichnung

Artikel 3 Förmliche Bestätigung und Beitritt

Artikel 4 Umfang der Teilnahme sowie Rechte und Pflichten

Artikel 5 Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen

Artikel 6 Verantwortlichkeit und Haftung

Artikel 7 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 8