Regelwerk, Wasser, Übereinkommen
UN-Seerechtsübereinkommen
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Teil I
Einleitung
Artikel 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Teil II
Küstenmeer und Anschlußzone
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 2 Rechtsstatus des Küstenmeers, des Luftraums über dem Küstenmeer und des Meeresbodens und Meeresuntergrunds des Küstenmeers
Abschnitt 2
Grenzen des Küstenmeers
Artikel 3 Breite des Küstenmeers
Artikel 4 Seewärtige Grenze des Küstenmeers
Artikel 5 Normale Basislinie
Artikel 6 Riffe
Artikel 7 Gerade Basislinien
Artikel 8 Innere Gewässer
Artikel 9 Flußmündungen
Artikel 10 Buchten
Artikel 11 Häfen
Artikel 12 Reeden
Artikel 13 Trockenfallende Erhebungen
Artikel 14 Kombination von Methoden zur Festlegung von Basislinien
Artikel 15 Abgrenzung des Küstenmeers zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten
Artikel 16 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten
Abschnitt 3
Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer
Unterabschnitt A
Regeln für alle Schiffe
Artikel 17 Recht der friedlichen Durchfahrt
Artikel 18 Bedeutung der Durchfahrt
Artikel 19 Bedeutung der friedlichen Durchfahrt
Artikel 20 Unterseeboote und andere Unterwasserfahrzeuge
Artikel 21 Gesetze und sonstige Vorschriften des Küstenstaats über die friedliche Durchfahrt
Artikel 22 Schiffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete im Küstenmeer
Artikel 23 Fremde Schiffe mit Kernenergieantrieb und Schiffe, die nukleare oder sonstige ihrer Natur nach gefährliche oder schädliche Stoffe befördern
Artikel 24 Pflichten des Küstenstaats
Artikel 25 Schutzrechte des Küstenstaats
Artikel 26 Gebühren, die von fremden Schiffen erhoben werden können
Unterabschnitt B
Regeln für Handelsschiffe und für Staatsschiffe, die Handelszwecken dienen
Artikel 27 Strafgerichtsbarkeit an Bord eines fremden Schiffes
Artikel 28 Zivilgerichtsbarkeit in bezug auf fremde Schiffe
Unterabschnitt C
Regeln für Kriegsschiffe und sonstige Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen
Artikel 29 Definition der Kriegsschiffe
Artikel 30 Nichteinhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats durch Kriegsschiffe
Artikel 31 Verantwortlichkeit des Flaggenstaats für Schäden, die ein Kriegsschiff oder ein sonstiges Staatsschiff, das anderen als Handelszwecken dient, verursacht
Artikel 32 Immunitäten der Kriegsschiffe und der sonstigen Staatsschiffe, die anderen als Handelszwecken dienen
Abschnitt 4
Anschlußzone
Artikel 33 Anschlußzone
Teil III
Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 34 Rechtsstatus der Gewässer von Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen
Artikel 35 Geltungsbereich dieses Teiles
Artikel 36 Durch Hohe See oder ausschließliche Wirtschaftszonen führende Seewege in Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen
Abschnitt 2
Transitdurchfahrt
Artikel 37 Geltungsbereich dieses Abschnitts
Artikel 38 Recht der Transitdurchfahrt
Artikel 39 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während der Transitdurchfahrt
Artikel 40 Forschungs- und Vermessungsarbeiten
Artikel 41 Schiffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete in Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen
Artikel 42 Gesetze und sonstige Vorschriften der Meerengenanliegerstaaten zur Transitdurchfahrt
Artikel 43 Navigationshilfen, Sicherheitsanlagen und andere Einrichtungen sowie Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung
Artikel 44 Pflichten der Meerengenanliegerstaaten
Abschnitt 3
Friedliche Durchfahrt
Artikel 45 Friedliche Durchfahrt
Teil IV
Archipelstaaten
Artikel 46 Begriffsbestimmungen
Artikel 47 Archipelbasislinien
Artikel 48 Messung der Breite des Küstenmeers, der Anschlußzone, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
Artikel 49 Rechtsstatus der Archipelgewässer, des Luftraums über den Archipelgewässern sowie ihres Meeresbodens und Meeresuntergrunds
Artikel 50 Abgrenzung der inneren Gewässer
Artikel 51 Bestehende Übereinkünfte, herkömmliche Fischereirechte und vorhandene unterseeische Kabel
Artikel 52 Recht der friedlichen Durchfahrt
Artikel 53 Recht der Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen
Artikel 54 Pflichten der Schiffe und Luftfahrzeuge während ihrer Durchfahrt, Forschungs- und Vermessungsarbeiten, Pflichten des Archipelstaats und Gesetze und sonstige Vorschriften des Archipelstaats zur Durchfahrt auf Archipelschiffahrtswegen
Teil V
Ausschließliche Wirtschaftszone
Artikel 55 Besondere Rechtsordnung der ausschließlichen Wirtschaftszone
Artikel 56 Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten des Küstenstaats in der ausschließlichen Wirtschaftszone
Artikel 57 Breite der ausschließlichen Wirtschaftszone
Artikel 58 Rechte und Pflichten anderer Staaten in der ausschließlichen Wirtschaftszone
Artikel 59 Grundlage für die Lösung von Konflikten über die Zuweisung von Rechten und Hoheitsbefugnissen in der ausschließlichen Wirtschaftszone
Artikel 60 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke in der ausschließlichen Wirtschaftszone
Artikel 61 Erhaltung der lebenden Ressourcen
Artikel 62 Nutzung der lebenden Ressourcen
Artikel 63 Bestände, die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen mehrerer Küstenstaaten oder sowohl innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone als auch in einem seewärts an sie angrenzenden Gebiet vorkommen
Artikel 64 Weit wandernde Arten
Artikel 65 Meeressäugetiere
Artikel 66 Anadrome Bestände
Artikel 67 Katadrome Arten
Artikel 68 Seßhafte Arten
Artikel 69 Recht der Binnenstaaten
Artikel 70 Recht der geographisch benachteiligten Staaten
Artikel 71 Nichtanwendbarkeit der Artikel 69 und 70
Artikel 72 Einschränkungen der Übertragung von Rechten
Artikel 73 Durchsetzung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats
Artikel 74 Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszone zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten
Artikel 75 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten
Teil VI
Festlandsockel
Artikel 76 Definition des Festlandsockels
Artikel 77 Rechte des Küstenstaats am Festlandsockel
Artikel 78 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Festlandsockel sowie Rechte und Freiheiten anderer Staaten
Artikel 79 Unterseeische Kabel und Rohrleitungen auf dem Festlandsockel
Artikel 80 Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke auf dem Festlandsockel
Artikel 81 Bohrarbeiten auf dem Festlandsockel
Artikel 82 Zahlungen und Leistungen aus der Ausbeutung des Festlandsockels jenseits von 200 Seemeilen
Artikel 83 Abgrenzung des Festlandsockels zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten
Artikel 84 Seekarten und Verzeichnisse geographischer Koordinaten
Artikel 85 Anlage von Tunneln
Teil VII
Hohe See
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 86 Anwendung dieses Teiles
Artikel 87 Freiheit der Hohen See
Artikel 88 Bestimmung der Hohen See für friedliche Zwecke
Artikel 89 Ungültigkeit von Souveränitätsansprüchen über die Hohe See
Artikel 90 Recht der Schiffahrt
Artikel 91 Staatszugehörigkeit der Schiffe
Artikel 92 Rechtsstellung der Schiffe
Artikel 93 Schiffe, welche die Flagge der Vereinten Nationen, ihrer Sonderorganisationen oder der Internationalen Atomenergie-Organisation führen
Artikel 94 Pflichten des Flaggenstaats
Artikel 95 Immunität von Kriegsschiffen auf Hoher See
Artikel 96 Immunität von Schiffen, die im Staatsdienst ausschließlich für andere als Handelszwecke genutzt werden
Artikel 97 Strafgerichtsbarkeit in bezug auf Zusammenstöße oder andere mit der Führung eines Schiffes zusammenhängende Ereignisse
Artikel 98 Pflicht zur Hilfeleistung
Artikel 99 Verbot der Beförderung von Sklaven
Artikel 100 Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Seeräuberei
Artikel 101 Definition der Seeräuberei
Artikel 102 Seeräuberei durch ein Kriegsschiff, Staatsschiff oder staatliches Luftfahrzeug, dessen Besatzung gemeutert hat
Artikel 103 Definition eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
Artikel 104 Beibehaltung oder Verlust der Staatszugehörigkeit eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
Artikel 105 Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
Artikel 106 Haftung für Aufbringen ohne hinreichenden Grund
Artikel 107 Schiffe und Luftfahrzeuge, die zum Aufbringen wegen Seeräuberei berechtigt sind
Artikel 108 Unerlaubter Verkehr mit Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen
Artikel 109 Nicht genehmigte Rundfunksendungen von Hoher See aus
Artikel 110 Recht zum Betreten
Artikel 111 Recht der Nacheile
Artikel 112 Recht zum Legen unterseeischer Kabel und Rohrleitungen
Artikel 113 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung
Artikel 114 Unterbrechung oder Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung durch Eigentümer eines anderen unterseeischen Kabels oder einer anderen unterseeischen Rohrleitung
Artikel 115 Entschädigung für Verluste, die durch die Vermeidung der Beschädigung eines unterseeischen Kabels oder einer unterseeischen Rohrleitung entstanden sind
Abschnitt 2
Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen der Hohen See
Artikel 116 Recht zur Fischerei auf Hoher See
Artikel 117 Pflicht der Staaten, in bezug auf ihre Angehörigen Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See zu ergreifen
Artikel 118 Zusammenarbeit der Staaten bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen
Artikel 119 Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See
Artikel 120 Meeressäugetiere
Teil VIII
Ordnung der Inseln
Artikel 121 Ordnung der Inseln
Teil IX
Umschlossene oder halbumschlossene Meere
Artikel 122 Definition
Artikel 123 Zusammenarbeit der Anliegerstaaten von umschlossenen oder halbumschlossenen Meeren
Teil X
Recht der Binnenstaaten auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit
Artikel 124 Begriffsbestimmungen
Artikel 125 Recht auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit
Artikel 126 Ausschluß der Anwendung der Meistbegünstigungsklausel
Artikel 127 Zölle, Steuern und sonstige Abgaben
Artikel 128 Freizonen und andere Zollerleichterungen
Artikel 129 Zusammenarbeit beim Bau und bei der Verbesserung von Verkehrsmitteln
Artikel 130 Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Verzögerungen oder sonstigen Schwierigkeiten technischer Art im Transitverkehr
Artikel 131 Gleichbehandlung in Seehäfen
Artikel 132 Gewährung größerer Transiterleichterungen
Teil XI
Das Gebiet
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 133 Begriffsbestimmungen
Artikel 134 Geltungsbereich dieses Teiles
Artikel 135 Rechtsstatus der Gewässer und des Luftraums über dem Gebiet
Abschnitt 2
Für das Gebiet geltende Grundsätze
Artikel 136 Gemeinsames Erbe der Menschheit
Artikel 137 Rechtsstatus des Gebiets und seiner Ressourcen
Artikel 138 Allgemeines Verhalten der Staaten in bezug auf das Gebiet
Artikel 139 Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Übereinkommens und Haftung für Schäden
Artikel 140 Nutzen für die Menschheit
Artikel 141 Nutzung des Gebiets für ausschließlich friedliche Zwecke
Artikel 142 Rechte und berechtigte Interessen der Küstenstaaten
Artikel 143 Wissenschaftliche Meeresforschung
Artikel 144 Weitergabe von Technologie
Artikel 145 Schutz der Meeresumwelt
Artikel 146 Schutz des menschlichen Lebens
Artikel 147 Vereinbarkeit der Tätigkeiten im Gebiet mit anderen Tätigkeiten in der Meeresumwelt
Artikel 148 Teilnahme von Entwicklungsstaaten an Tätigkeiten im Gebiet
Artikel 149 Archäologische und historische Gegenstände
Abschnitt 3
Erschließung der Ressourcen im Gebiet
Artikel 150 Leitsätze für die Tätigkeiten im Gebiet
Artikel 151 Leitsätze für die Produktion
Artikel 152 Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben der Behörde
Artikel 153 System der Erforschung und Ausbeutung
Artikel 154 Regelmäßige Überprüfung
Artikel 155 Die Überprüfungskonferenz
Abschnitt 4
Die Behörde
Unterabschnitt A
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 156 Errichtung der Behörde
Artikel 157 Charakter und wesentliche Grundsätze der Behörde
Artikel 158 Organe der Behörde
Unterabschnitt B
Die Versammlung
Artikel 159 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung
Artikel 160 Befugnisse und Aufgaben
Unterabschnitt C
Der Rat
Artikel 161 Zusammensetzung, Verfahren und Abstimmung
Artikel 162 Befugnisse und Aufgaben
Artikel 163 Organe des Rates
Artikel 164 Die Kommission für wirtschaftliche Planung
Artikel 165 Die Rechts- und Fachkommission
Unterabschnitt D
Das Sekretariat
Artikel 166 Das Sekretariat
Artikel 167 Das Personal der Behörde
Artikel 168 Internationaler Charakter des Sekretariats
Artikel 169 Konsultation und Zusammenarbeit mit internationalen und nichtstaatlichen Organisationen
Unterabschnitt E
Das Unternehmen
Artikel 170 Das Unternehmen
Unterabschnitt F
Finanzielle Regelungen der Behörde
Artikel 171 Finanzielle Mittel der Behörde
Artikel 172 Jahreshaushalt der Behörde
Artikel 173 Ausgaben der Behörde
Artikel 174 Befugnis der Behörde zur Kreditaufnahme
Artikel 175 Jährliche Rechnungsprüfung
Unterabschnitt G
Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten
Artikel 176 Rechtsstellung
Artikel 177 Vorrechte und Immunitäten
Artikel 178 Immunität von der Gerichtsbarkeit
Artikel 179 Immunität von Durchsuchung und jeder sonstigen Form des Zugriffs
Artikel 180 Befreiung von Beschränkungen, Vorschriften, Kontrollen und Moratorien
Artikel 181 Archive und amtlicher Nachrichtenverkehr der Behörde
Artikel 182 Vorrechte und Immunitäten bestimmter im Rahmen der Behörde tätiger Personen
Artikel 183 Befreiung von Steuern und Zöllen
Unterabschnitt H
Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten der Mitglieder
Artikel 184 Suspendierung der Ausübung des Stimmrechts
Artikel 185 Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten aus der Mitgliedschaft
Abschnitt 5
Beteiligung von Streitigkeiten und Gutachten
Artikel 186 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs
Artikel 187 Zuständigkeit der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten
Artikel 188 Verweisung von Streitigkeiten an eine Sonderkammer des Internationalen Seegerichtshofs, eine Adhoc-Kammer der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten oder Unterwerfung unter ein bindendes Handelsschiedsverfahren
Artikel 189 Begrenzung der Zuständigkeit hinsichtlich der Beschlüsse der Behörde
Artikel 190 Teilnahme und Auftreten der befürwortenden Vertragsstaaten in Verfahren
Artikel 191 Gutachten
Teil XII
Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 192 Allgemeine Verpflichtung
Artikel 193 Souveränes Recht der Staaten auf Ausbeutung ihrer natürlichen Ressourcen
Artikel 194 Maßnahmen zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt
Artikel 195 Verpflichtung, keine Schäden oder Gefahren zu verlagern und keine Art der Verschmutzung in eine andere umzuwandeln
Artikel 196 Anwendung von Technologien oder Zuführung fremder oder neuer Arten
Abschnitt 2
Weltweite und regionale Zusammenarbeit
Artikel 197 Zusammenarbeit auf weltweiter oder regionaler Ebene
Artikel 198 Benachrichtigung über unmittelbar bevorstehende oder tatsächliche Schäden
Artikel 199 Notfallpläne gegen Verschmutzung
Artikel 200 Studien, Forschungsprogramme und Austausch von Informationen und Daten
Artikel 201 Wissenschaftliche Kriterien für die Ausarbeitung von Vorschriften
Abschnitt 3
Technische Hilfe
Artikel 202 Wissenschaftliche und technische Hilfe an Entwicklungsstaaten
Artikel 203 Vorrangige Behandlung der Entwicklungsstaaten
Abschnitt 4
Ständige Überwachung und ökologische Beurteilung
Artikel 204 Ständige Überwachung der Gefahren und der Auswirkungen der Verschmutzung
Artikel 205 Veröffentlichung von Berichten
Artikel 206 Beurteilung möglicher Auswirkungen von Tätigkeiten
Abschnitt 5
Internationale Regeln und innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt
Artikel 207 Verschmutzung vom Land aus
Artikel 208 Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden, die unter nationale Hoheitsbefugnisse fallen
Artikel 209 Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet
Artikel 210 Verschmutzung durch Einbringen
Artikel 211 Verschmutzung durch Schiffe
Artikel 212 Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft
Abschnitt 6
Durchsetzung
Artikel 213 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung vom Land aus
Artikel 214 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten auf dem Meeresboden
Artikel 215 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung durch Tätigkeiten im Gebiet
Artikel 216 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung durch Einbringen
Artikel 217 Durchsetzung durch Flaggenstaaten
Artikel 218 Durchsetzung durch Hafenstaaten
Artikel 219 Maßnahmen betreffend die Seetüchtigkeit von Schiffen zur Vermeidung von Verschmutzung
Artikel 220 Durchsetzung durch Küstenstaaten
Artikel 221 Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzung durch Seeunfälle
Artikel 222 Durchsetzung in bezug auf Verschmutzung aus der Luft oder durch die Luft
Abschnitt 7
Schutzbestimmungen
Artikel 223 Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren
Artikel 224 Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen
Artikel 225 Pflicht zur Vermeidung nachteiliger Folgen bei der Ausübung von Durchsetzungsbefugnissen
Artikel 226 Untersuchung fremder Schiffe
Artikel 227 Nichtdiskriminierung in bezug auf fremde Schiffe
Artikel 228 Aussetzung und Beschränkungen im Fall von Strafverfahren
Artikel 229 Einleitung zivilgerichtlicher Verfahren
Artikel 230 Geldstrafen und Wahrung der anerkannten Rechte des Angeklagten
Artikel 231 Benachrichtigung des Flaggenstaats und anderer betroffener Staaten
Artikel 232 Haftung der Staaten aufgrund von Durchsetzungsmaßnahmen
Artikel 233 Schutzbestimmungen in bezug auf Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen
Abschnitt 8
Eisbedeckte Gebiete
Artikel 234 Eisbedeckte Gebiete
Abschnitt 9
Verantwortlichkeit und Haftung
Artikel 235 Verantwortlichkeit und Haftung
Abschnitt 10
Staatenimmunität
Artikel 236 Staatenimmunität
Abschnitt 11
Verpflichtung aufgrund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt
Artikel 237 Verpflichtungen aufgrund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt
Teil XIII
Wissenschaftliche Meeresforschung
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 238 Recht auf wissenschaftliche Meeresforschung
Artikel 239 Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung
Artikel 240 Allgemeine Grundsätze für die Durchführung der wissenschaftlichen Meeresforschung
Artikel 241 Nichtanerkennung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung als Rechtsgrundlage für Ansprüche
Abschnitt 2
Internationale Zusammenarbeit
Artikel 242 Förderung der internationalen Zusammenarbeit
Artikel 243 Schaffung günstiger Bedingungen
Artikel 244 Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen und Kenntnissen
Abschnitt 3
Durchführung und Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung
Artikel 245 Wissenschaftliche Meeresforschung im Küstenmeer
Artikel 246 Wissenschaftliche Meeresforschung in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
Artikel 247 Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung, die von internationalen Organisationen oder unter ihrer Schirmherrschaft durchgeführt werden
Artikel 248 Informationspflicht gegenüber dem Küstenstaat
Artikel 249 Pflicht zur Erfüllung bestimmter Auflagen
Artikel 250 Mitteilungen über Vorhaben der wissenschaftlichen Meeresforschung
Artikel 251 Allgemeine Kriterien und Richtlinien
Artikel 252 Stillschweigende Zustimmung
Artikel 253 Unterbrechung oder Einstellung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen Meeresforschung
Artikel 254 Rechte benachbarter Binnenstaaten und geographisch benachteiligter Staaten
Artikel 255 Maßnahmen zur Erleichterung der wissenschaftlichen Meeresforschung und zur Unterstützung von Forschungsschiffen
Artikel 256 Wissenschaftliche Meeresforschung im Gebiet
Artikel 257 Wissenschaftliche Meeresforschung in der Wassersäule jenseits der Grenzen der ausschließlichen Wirtschaftszone
Abschnitt 4
Anlagen und Ausrüstungen für die wissenschaftliche Forschung in der Meeresumwelt
Artikel 258 Aufstellung und Nutzung
Artikel 259 Rechtsstatus
Artikel 260 Sicherheitszonen
Artikel 261 Nichtbehinderung auf Schiffahrtswegen
Artikel 262 Kennzeichnungen und Warnsignale
Abschnitt 5
Verantwortlichkeit und Haftung
Artikel 263 Verantwortlichkeit und Haftung
Abschnitt 6
Beilegung von Streitigkeiten und einstweilige Maßnahmen
Artikel 264 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 265 Einstweilige Maßnahmen
Teil XIV
Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 266 Förderung der Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie
Artikel 267 Schutz berechtigter Interessen
Artikel 268 Grundlegende Ziele
Artikel 269 Maßnahmen zur Erreichung der grundlegenden Ziele
Abschnitt 2
Internationale Zusammenarbeit
Artikel 270 Formen der internationalen Zusammenarbeit
Artikel 271 Richtlinien, Kriterien und Normen
Artikel 272 Koordinierung internationaler Programme
Artikel 273 Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und der Behörde
Artikel 274 Ziele der Behörde
Abschnitt 3
Nationale und regionale Zentren für Meereswissenschaft und -technologie
Artikel 275 Errichtung nationaler Zentren
Artikel 276 Errichtung regionaler Zentren
Artikel 277 Aufgaben der regionalen Zentren
Abschnitt 4
Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen
Artikel 278 Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen
Teil XV
Beilegung von Streitigkeiten
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 279 Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel
Artikel 280 Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Parteien gewählten friedlichen Mittel
Artikel 281 Verfahren für den Fall, daß keine Beilegung durch die Parteien erzielt worden ist
Artikel 282 Verpflichtungen aus allgemeinen, regionalen oder zweiseitigen Übereinkünften
Artikel 283 Verpflichtung zum Meinungsaustausch
Artikel 284 Vergleich
Artikel 285 Anwendung dieses Abschnitts auf nach Teil XI unterbreitete Streitigkeiten
Abschnitt 2
Obligatorische Verfahren die zu bindenden Entscheidungen führen
Artikel 286 Anwendung der Verfahren nach diesem Abschnitt
Artikel 287 Wahl des Verfahrens
Artikel 288 Zuständigkeit
Artikel 289 Sachverständige
Artikel 290 Vorläufige Maßnahmen
Artikel 291 Zugang
Artikel 292 Sofortige Freigabe von Schiffen und Besatzungen
Artikel 293 Anwendbares Recht
Artikel 294 Vorverfahren
Artikel 295 Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel
Artikel 296 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen
Abschnitt 3
Grenzen und Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2
Artikel 297 Grenzen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2
Artikel 298 Fakultative Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2
Artikel 299 Recht der Parteien auf Vereinbarung eines Verfahrens
Teil XVI
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 300 Treu und Glauben und Rechtsmißbrauch
Artikel 301 Friedliche Nutzung der Meere
Artikel 302 Preisgabe von Informationen
Artikel 303 Im Meer gefundene archäologische und historische Gegenstände
Artikel 304 Verantwortlichkeit und Haftung für Schäden
Teil XVII
Schlußbestimmungen
Artikel 305 Unterzeichnung
Artikel 306 Ratifikation und förmliche Bestätigung
Artikel 307 Beitritt
Artikel 308 Inkrafttreten
Artikel 309 Vorbehalte und Ausnahmen
Artikel 310 Erklärungen
Artikel 311 Verhältnis zu anderen Übereinkommen und internationalen Übereinkünften
Artikel 312 Änderung
Artikel 313 Änderung durch vereinfachtes Verfahren
Artikel 314 Änderungen der Bestimmungen dieses Übereinkommens, die sich ausschließlich auf Tätigkeiten im Gebiet beziehen
Artikel 315 Änderungen: Unterzeichnung, Ratifikation, Beitritt und verbindliche Wortlaute
Artikel 316 Inkrafttreten von Änderungen
Artikel 317 Kündigung
Artikel 318 Status der Anlagen
Artikel 319 Verwahrer
Artikel 320 Verbindliche Wortlaute
Anlage I Weit wandernde Arten
Anlage II Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels
Anlage III Grundbedingungen für die Prospektion, Erforschung und Ausbeutung
Artikel 1 Eigentumsrechte an Mineralien
Artikel 2 Prospektion
Artikel 3 Erforschung und Ausbeutung
Artikel 4 Vom Antragsteller zu erfüllende Voraussetzungen
Artikel 5 Weitergabe von Technologie
Artikel 6 Bestätigung der Arbeitspläne
Artikel 7 Auswahl zwischen Antragstellern auf Erteilung von Produktionsgenehmigungen
Artikel 8 Reservierung von Feldern
Artikel 9 Tätigkeiten in reservierten Feldern
Artikel 10 Bevorzugung und Vorrang von Antragstellern
Artikel 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen
Artikel 12 Vom Unternehmen durchgeführte Tätigkeiten
Artikel 13 Finanzielle Bestimmungen der Verträge
Artikel 14 Weitergabe von Daten
Artikel 15 Ausbildungsprogramme
Artikel 16 Ausschließliches Recht zur Erforschung und Ausbeutung
Artikel 17 Regeln, Vorschriften und Verfahren der Behörde
Artikel 18 Strafen
Artikel 19 Vertragsänderung
Artikel 20 Übertragung von Rechten und Pflichten
Artikel 21 Anwendbares Recht
Artikel 22 Verantwortlichkeit
Anlage IV Satzung des Unternehmens
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Beziehungen zur Behörde
Artikel 3 Haftungsbeschränkung
Artikel 4 Aufbau
Artikel 5 Verwaltungsrat
Artikel 6 Befugnisse und Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 7 Generaldirektor und sonstiges Personal des Unternehmens
Artikel 8 Sitz
Artikel 9 Berichte und Finanzabschlüsse
Artikel 10 Zuweisung der Nettoeinnahmen
Artikel 11 Finanzen
Artikel 12 Arbeiten
Artikel 13 Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten
Anlage V Vergleich
Abschnitt 1
Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 1
Artikel 1 Einleitung des Verfahrens
Artikel 2 Liste der Schlichter
Artikel 3 Bildung der Vergleichskommission
Artikel 4 Verfahren
Artikel 5 Gütliche Beilegung
Artikel 6 Aufgaben der Kommission
Artikel 7 Bericht
Artikel 8 Beendigung
Artikel 9 Vergütungen und Kosten
Artikel 10 Recht der Parteien auf Modifikation des Verfahrens
Abschnitt 2
Obligatorische Unterwerfung unter ein Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 3
Artikel 11 Einleitung des Verfahrens
Artikel 12 Nichtbeantwortung oder Weigerung, sich dem Vergleichsverfahren zu unterwerfen
Artikel 13 Zuständigkeit
Artikel 14 Anwendung des Abschnitts 1
Anlage VI Statut des Internationalen Seegerichtshofs
Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Organisation des Gerichtshofs
Artikel 2 Zusammensetzung
Artikel 3 Mitglieder
Artikel 4 Benennungen und Wahlen
Artikel 5 Amtszeit
Artikel 6 Freigewordene Sitze
Artikel 7 Unvereinbare Tätigkeiten
Artikel 8 Voraussetzungen für die Teilnahme der Mitglieder an einer bestimmten Sache
Artikel 9 Folge des Wegfalls der erforderlichen Voraussetzungen
Artikel 10 Vorrechte und Immunitäten
Artikel 11 Feierliche Erklärung der Mitglieder
Artikel 12 Präsident, Vizepräsident und Kanzler
Artikel 13 Beschlußfähigkeit
Artikel 14 Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten
Artikel 15 Sonderkammern
Artikel 16 Regeln des Gerichtshofs
Artikel 17 Staatsangehörigkeit der Mitglieder
Artikel 18 Vergütung der Mitglieder
Artikel 19 Kosten des Gerichtshofs
Abschnitt 2
Zuständigkeit
Artikel 20 Zugang zum Gerichtshof
Artikel 21 Zuständigkeit
Artikel 22 Unterbreitung von Streitigkeiten aufgrund sonstiger
Artikel 23 Anwendbares Recht
Abschnitt 3
Verfahren
Artikel 24 Einleitung des Verfahrens
Artikel 25 Vorläufige Maßnahmen
Artikel 26 Verhandlungen
Artikel 27 Prozeßführung
Artikel 28 Nichterscheinen
Artikel 29 Mehrheit für die Entscheidung
Artikel 30 Urteil
Artikel 31 Antrag auf Beitritt
Artikel 32 Recht auf Beitritt in Fällen der Auslegung oder Anwendung
Artikel 33 Endgültigkeit und Verbindlichkeit der Entscheidungen
Artikel 34 Kosten
Abschnitt 4
Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten
Artikel 35 Zusammensetzung
Artikel 36 Ad-hoc-Kammern
Artikel 37 Zugang zur Kammer
Artikel 38 Anwendbares Recht
Artikel 39 Vollstreckung der Entscheidungen der Kammer
Artikel 40 Anwendbarkeit anderer Abschnitte dieser Anlage
Abschnitt 5
Änderungen
Artikel 41 Änderungen
Anlage VII Schiedsverfahren
Artikel 1 Einleitung des Verfahrens
Artikel 2 Liste der Schiedsrichter
Artikel 3 Bildung des Schiedsgerichts
Artikel 4 Aufgaben des Schiedsgerichts
Artikel 5 Verfahren
Artikel 6 Pflichten der Streitparteien
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Erforderliche Mehrheit für die Entscheidungen
Artikel 9 Nichterscheinen
Artikel 10 Schiedsspruch
Artikel 11 Endgültigkeit des Schiedsspruchs
Artikel 12 Auslegung oder Durchführung des Schiedsspruchs
Artikel 13 Anwendung auf andere Rechtsträger als Vertragsstaaten
Anlage VIII Besondere Schiedsverfahren
Artikel 1 Einleitung des Verfahrens
Artikel 2 Sachverständigenlisten
Artikel 3 Bildung des besonderen Schiedsgerichts
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Feststellung des Sachverhalts
Anlage IX Teilnahme internationaler Organisationen
Artikel 1 Bestimmung des Begriffs "internationale Organisation"
Artikel 2 Unterzeichnung
Artikel 3 Förmliche Bestätigung und Beitritt
Artikel 4 Umfang der Teilnahme sowie Rechte und Pflichten
Artikel 5 Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen
Artikel 6 Verantwortlichkeit und Haftung
Artikel 7 Beilegung von Streitigkeiten