Regelwerk, Abfall

Übereinkommen von Hongkong
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Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Anwendungsbereich

Artikel 4 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Recycling von Schiffen

Artikel 5 Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 6 Zulassung von Abwrackeinrichtungen

Artikel 7 Austausch von Informationen

Artikel 8 Überprüfungen von Schiffen

Artikel 9 Aufdecken von Verstößen

Artikel 10 Verstöße

Artikel 11 Unangemessenes Aufhalten oder Festhalten von Schiffen

Artikel 12 Übermittlung von Informationen

Artikel 13 Technische Hilfe und Zusammenarbeit

Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15 Verhältnis zum Völkerrecht und zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 16 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 17 Inkrafttreten

Artikel 18 Änderungen

Artikel 19 Kündigung

Artikel 20 Verwahrer

Artikel 21 Sprachen

Anlage
Regeln für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Regel 1 Begriffsbestimmungen

Regel 2 Allgemeine Anwendbarkeit

Regel 3 Verhältnis zu anderen Normen, Empfehlungen und Richtlinien

Kapitel 2
Anforderungen für Schiffe

Teil A
Entwurf, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Schiffen

Regel 4 Beschränkung der gefährlichen Materialien an Bord von Schiffen

Regel 5 Bestandsverzeichnis der gefährlichen Materialien

Regel 6 Verfahren für Vorschläge zur Änderung der Anhänge 1 und 2

Regel 7 Facharbeitsgruppen

Teil B
Vorbereitung für das Recycling von Schiffen

Regel 8 Allgemeine Vorschriften

Regel 9 Schiffsrecyclingplan

Teil C
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Regel 10 Besichtigungen

Regel 11 Ausstellung und Bestätigung von Zeugnissen

Regel 12 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Vertragspartei

Regel 13 Form der Zeugnisse

Regel 14 Geltungsdauer und Gültigkeit der Zeugnisse

Kapitel 3
Vorschriften für Abwrackeinrichtungen

Regel 15 Regelungen betreffend Abwrackeinrichtungen

Regel 16 Zulassung von Abwrackeinrichtungen

Regel 17 Allgemeine Vorschriften

Regel 18 Betriebsplan der Abwrackeinrichtung

Regel 19 Verhütung nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Regel 20 Sichere und umweltgerechte Behandlung von gefährlichen Materialien

Regel 21 Notfallvorsorge und Notfallbekämpfung

Regel 22 Sicherheit und Schulung der Arbeiter

Regel 23 Meldung von Zwischenfällen, Unfällen, berufsbedingten Krankheiten und Langzeitauswirkungen

Kapitel 4
Meldevorschriften

Regel 24 Erstmitteilung und Meldevorschriften

Regel 25 Meldung nach Abschluss der Arbeiten

Anhang 1
Beschränkung der gefährlichen Materialien

Anhang 2
Liste von Einträgen, die mindestens im Bestandsverzeichnis der gefährlichen Materialien enthalten sein müssen

Anhang 3
Muster des Internationalen Zeugnisses über das Bestandsverzeichnis der gefährlichen Materialien

Anhang 4
Muster des Internationalen Zeugnisses über die Recyclingfähigkeit

Anhang 5
Muster der Zulassung von Abwrackeinrichtungen

Anhang 6
Muster der Meldung über den geplanten Beginn des Recyclings eines Schiffes

Anhang 7