Übereinkommen von Hongkong
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Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Recycling von Schiffen
Artikel 5 Besichtigungen und Zeugniserteilung
Artikel 6 Zulassung von Abwrackeinrichtungen
Artikel 7 Austausch von Informationen
Artikel 8 Überprüfungen von Schiffen
Artikel 9 Aufdecken von Verstößen
Artikel 10 Verstöße
Artikel 11 Unangemessenes Aufhalten oder Festhalten von Schiffen
Artikel 12 Übermittlung von Informationen
Artikel 13 Technische Hilfe und Zusammenarbeit
Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 15 Verhältnis zum Völkerrecht und zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften
Artikel 16 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 17 Inkrafttreten
Artikel 18 Änderungen
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer
Artikel 21 Sprachen
Anlage
Regeln für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Regel 1 Begriffsbestimmungen
Regel 2 Allgemeine Anwendbarkeit
Regel 3 Verhältnis zu anderen Normen, Empfehlungen und Richtlinien
Kapitel 2
Anforderungen für Schiffe
Teil A
Entwurf, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Schiffen
Regel 4 Beschränkung der gefährlichen Materialien an Bord von Schiffen
Regel 5 Bestandsverzeichnis der gefährlichen Materialien
Regel 6 Verfahren für Vorschläge zur Änderung der Anhänge 1 und 2
Regel 7 Facharbeitsgruppen
Teil B
Vorbereitung für das Recycling von Schiffen
Regel 8 Allgemeine Vorschriften
Regel 9 Schiffsrecyclingplan
Teil C
Besichtigungen und Zeugniserteilung
Regel 10 Besichtigungen
Regel 11 Ausstellung und Bestätigung von Zeugnissen
Regel 12 Ausstellung oder Bestätigung eines Zeugnisses durch eine andere Vertragspartei
Regel 13 Form der Zeugnisse
Regel 14 Geltungsdauer und Gültigkeit der Zeugnisse
Kapitel 3
Vorschriften für Abwrackeinrichtungen
Regel 15 Regelungen betreffend Abwrackeinrichtungen
Regel 16 Zulassung von Abwrackeinrichtungen
Regel 17 Allgemeine Vorschriften
Regel 18 Betriebsplan der Abwrackeinrichtung
Regel 19 Verhütung nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Regel 20 Sichere und umweltgerechte Behandlung von gefährlichen Materialien
Regel 21 Notfallvorsorge und Notfallbekämpfung
Regel 22 Sicherheit und Schulung der Arbeiter
Regel 23 Meldung von Zwischenfällen, Unfällen, berufsbedingten Krankheiten und Langzeitauswirkungen
Kapitel 4
Meldevorschriften
Regel 24 Erstmitteilung und Meldevorschriften
Regel 25 Meldung nach Abschluss der Arbeiten
Anhang 1
Beschränkung der gefährlichen Materialien
Anhang 2
Liste von Einträgen, die mindestens im Bestandsverzeichnis der gefährlichen Materialien enthalten sein müssen
Anhang 3
Muster des Internationalen Zeugnisses über das Bestandsverzeichnis der gefährlichen Materialien
Anhang 4
Muster des Internationalen Zeugnisses über die Recyclingfähigkeit
Anhang 5
Muster der Zulassung von Abwrackeinrichtungen
Anhang 6
Muster der Meldung über den geplanten Beginn des Recyclings eines Schiffes