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Regelwerk

Änderungstext

TRGS 612 - "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel"

Vom 2. Juli 2013
(GMBl 2013 Nr. 47 vom 19.09.2013 S. 943)



- Bek. d. BMAS v. 2.7.2013 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Aufhebung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

Die TRGS 612 "Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel", Ausgabe Februar 2006, BArBl. Heft 2/2006 S. 60-65, geändert: GMBl 2007, S. 454 [Nr. 22] (v. 12.4.2007) wird aufgehoben.

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

Vom 2. Juli 2013
(GMBl 2013 Nr. 47 vom 19.09.2013 S. 943)

- Bek. d. BMAS v. 2.7.2013 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

Die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", Ausgabe Januar 2006 (BArbBl. Heft 1/2006 S. 41-55), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013, S. 363-364 v. 4.4.2013 [Nr. 17]), wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Es wird folgende neue Nummer 2.10 eingefügt:

"2.10 Vorgehensweise bei Stoffen, die gleichzeitig als Dampf und Aerosol vorliegen können

(1) In der Regel liegen Stoffe an Arbeitsplätzen entweder als Gas/Dampf oder als kondensierte Phase in Form von Tröpfchen oder Partikeln (Staub) vor. Es gibt jedoch Stoffe, bei denen diese Einteilung keine Gültigkeit hat. Hierbei handelt es sich Stoffe, die bei Raumtemperatur über einen geringen Dampfdruck verfügen und somit in relevanter Menge sowohl als Dampf als auch als Aerosol auftreten können. Dies können sowohl Flüssigkeiten als auch sublimierende Feststoffe sein.

(2) Bei der Ermittlung der inhalativen Exposition ist stets darauf zu achten, ob durch das Arbeitsverfahren Dampf- und Aerosolgemische gebildet werden können. Dies ist bei der Messung und Beurteilung zu berücksichtigen.

(3) Im Besonderen treten derartige Gemische auf, wenn z.B. durch mechanische Prozesse wie beim Bearbeiten von Metallen oder Keramik, bei Tauchverfahren in galvanischen Prozessen oder bei Sprühverfahren Aerosole verfahrensbedingt entstehen. Weiterhin gibt es Verarbeitungsverfahren, bei denen schwerflüchtige Stoffe bei erhöhter Temperatur verdampfen und anschließend wieder kondensieren, wie z.B. bei der Heißverarbeitung von Bitumen oder beim Laserschweißen, und die somit ebenfalls in der Luft am Arbeitsplatz gleichzeitig als Dampf und Aerosol auftreten.

(4) Nach prDIN EN 139367 sollten für Stoffe mit einem Dampfdruck bei Raumtemperatur von weniger als 100 Pa und mehr als 0,001 Pa generell Probenahmeverfahren gewählt werden, die Dampf und Aerosol gleichzeitig in einem Probenahmesystem erfassen. Flüssigkeiten mit Siedepunkten zwischen ca. 180 °C und ca. 350 °C fallen in der Regel in diese Kategorie. Für das Aerosol ist dabei eine Probenahmeeinrichtung für die einatembare Fraktion zu wählen. Der Stoffaustausch zwischen Dampf und kondensierter Phase ist ein dynamischer Prozess, der durch Einflüsse wie z.B. der Temperatur oder Luftströmungen ständig verändert wird. Die am Arbeitsplatz vorliegende genaue Verteilung des Stoffes zwischen Dampfphase und kondensierter Phase ist nur mit sehr hohem Aufwand zu ermitteln und somit in der Praxis nicht bestimmbar. Daher ist stets die Summe aus Dampf und Aerosol zu beurteilen.

(5) Auf Stoffe, die gleichzeitig als Dampf und Aerosol auftreten können, wird in Abschnitt mit Bemerkung 11 hingewiesen."

7) prDIN EN 13936 Exposition am Arbeitsplatz - Messung eines als Mischung aus Luftgetragenen Partikeln und Dampf vorliegenden chemischen Arbeitsstoffe - Anforderungen und Prüfverfahren, Beuth, Berlin 2012

2. In Nummer 3 "Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte"

a) wird unter "Verwendete... Erläuterungen" die neue Bemerkung X eingefügt:

X kanzerogener Stoff der Kat. 1A/1B. Bei Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff ist zusätzlich § 10 Gefahrstoffverordnung zu beachten.

b) werden in der Liste folgende Einträge wie folgt geändert und ergänzt:

7 prDIN EN 13936 Exposition am Arbeitsplatz - Messung eines als Mischung aus Luftgetragenen Partikeln und Dampf vorliegenden chemischen Arbeitsstoffe - Anforderungen und Prüfverfahren, Beuth, Berlin 2012.

Stoffidentität Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegr. Änderung
Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr. ml/m3 (ppm) mg/m3 Überschrei-
tungsfaktor
Bemerkungen Monat/Jahr
Amitrol (ISO) 200-521-5 61-82-5 0,2 E 8 (II) H, Y, DFG 07/13
Anilin 200-539-3 62-53-3 2 7,7 2 (II) H, Y, Sh, 11, DFG 07/13
Atrazin (ISO) 217-617-8 1912-24-9 1 E 2 (II) Y, DFG 07/13
Brommethan 200-813-2 74-83-9 1 3,9 2 (I) DFG 07/13
Butanonoxim 202-496-6 96-29-7 0,3 1 8 (I) H, Y, S, AGS 07/13
Carbendazim 234-232-0 10605-21-7 10 E 4 (II) Z, DFG 07/13
Cyclohexylamin 203-629-0 108-91-8 2 8,2 2 (I) Y, DFG 07/13
Dicyclohexylamin 202-980-7 101-83-7 0,7 5 2 (II) H, Y, 11, AGS

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