Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
.

Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen -
¨
TRR 521 - Bescheinigung der ordnungsgemäßen Herstellung/Errichtung und Druckprüfung

Ausgabe Oktober 1995
(BArbBl. 10/1995 S. 61, ber. 7-8/1996 S. 77aufgehoben)



bisher: ZH 1/628.21
Nachfolgeregelung: Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV)

1 Geltungsbereich

Diese TRR gilt für die Hersteller/Errichter-Bescheinigung und die Druckprüfung von Rohrleitungen nach § 30a Abs. 1 DruckbehV (jetzt BetrSichV).

2 Allgemeines

Sind an der Herstellung/Errichtung einer Rohrleitung mehrere Hersteller oder Errichter beteiligt, stellt jeder Hersteller/Errichter eine Teilbescheinigung über die Herstellung/Errichtung im Umfange seiner dafür ausgeführten Tätigkeiten aus.

3 Ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung

Die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung ist gegeben, wenn die Anforderungen der Druckbehälterverordnung und die der zutreffenden Technischen Regeln Rohrleitungen, z.B. TRR 100, im Rahmen des Auftragsumfanges, erfüllt sind. Liegen keine speziellen Technischen Regeln Rohrleitungen vor, sind die bestehenden TRR sinngemäß anzuwenden.

4 Druckprüfung

Die Druckprüfung erfolgt in der Regel mit Wasser oder anderen geeigneten Flüssigkeiten als Prüfmedium und dem  1,3fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes.

Ist eine Druckprüfung mit Flüssigkeit nicht zweckdienlich, so kann statt dessen eine Druckprüfung mit inertem Gas, in der Regel Luft oder Stickstoff, als Prüfmedium und dem 1,1fachen des zulässigen Betriebsüberdruckes durchgeführt werden.

Die Druckprüfung wird in sinngemäßer Anwendung von AD-Merkblatt HP 30 durchgeführt.

Bei der Druckprüfung mit Flüssigkeiten als Prüfmedium und Prüfdrücken über 100 bar und bei Druckprüfungen mit Gas als Prüfmedium sind ggf. besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, vgl. AD-Merkblatt HP 30.

Bei erdgedeckten Rohrleitungen soll die Druckprüfung vor der Erddeckung durchgeführt werden. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich, kann die Druckprüfung auch nach anderen dafür geeigneten Verfahren, z.B. VdTUV-Merkblatt 1051, Wasserdruckprüfung von erdverlegten Rohrleitungen nach dem D-T-Meßverfahren, durchgeführt werden.

In besonderen Fällen, z.B. besondere Verlegearten, Vorhandensein von Bauteilen in der Rohrleitung, deren Funktion durch eine Druckprüfung beeinträchtigt würde, kann die Druckprüfung durch andere geeignete Verfahren. z.B. zerstörungsfreie Prüfungen in Verbindung mit Dichtheitsprüfungen, ersetzt werden. Diese sind zwischen dem Betreiber. dem Sachkundigen und dem Hersteller abzustimmen. Die Prüfergebnisse sind so zu protokollieren, daß sie als Basis für die wiederkehrende Prüfung dienen können.

5 Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung und Druckprüfung

Mit der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung bestätigt der Hersteller/Errichter, daß die Anforderungen der Druckbehälterverordnung und der Technischen Regeln Rohrleitungen a, z.B. TRR 100, eingehalten sind, insbesondere, daß damit die Anforderungen an  

erfüllt sind und die zur Herstellung/Errichtung erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

Darüber hinaus bestätigt er. daß die Rohrleitung einer Druckprüfung unterzogen wurde und daß die Rohrleitung unter Prüfdruck gegen das Prüfmittel dicht war und keine sicherheitstechnisch bedenklichen Verformungen auftraten.

Werden anstelle der Druckprüfung andere geeignete Verfahren angewendet, sind Art und Ergebnis dieser Prüfung zu dokumentieren.

Soweit Teilbereiche von dieser Bescheinigung ausgenommen sind -Beteiligung weiterer Hersteller/Errichter - müssen diese Teilbereiche aus der Bescheinigung deutlich hervorgehen. Die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung ist in solchen Fällen dann vollständig bescheinigt, wenn auch zu diesen Teilbereichen Bescheinigungen vorliegen, die insoweit die Ordnungsmäßigkeit bestätigen.

Die zur Identifikation/Kennzeichnung der Rohrleitung erforderlichen Unterlagen, z.B. RI-Fließbild, sind der Hersteller/Errichter-Bescheinigung beizulegen.

Zur Abnahmeprüfung sind dem Sachkundigen auf Verlangen die der Hersteller/Errichter-Bescheinigung zugrunde gelegten Unterlagen vorzulegen. Diese Unterlagen müssen dem Ist-Zustand der Rohrleitung entsprechen.

Die bei der Abnahmeprüfung bzw. den wiederkehrenden Prüfungen zu beachtenden Hinweise des Herstellers/Errichters sind ggf. in der Hersteller/Errichter-Bescheinigung zu vermerken. Ein Muster für die Hersteller/Errichter-Bescheinigung und Teilbescheinigungen sind in der Anlage dargestellt.

.

  Anlage zu
TRR 521

Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen -
TRR 521 - Muster für die Anlage zu Bescheinigung der ordnungsgemäßen Herstellung/Errichtung und Druckprüfung sowie für Teilbescheinigungen

Ausgabe Oktober 1995
(BArbBl . 10/1995 S. 62 ber. 7-8/1996 S. 77) 



1 Allgemeines

Diese TRR enthält Muster für die nach § 30a Abs. 1 (a) DruckbehV (jetzt BetrSichV) vorgeschriebenen Bescheinigungen für die ordnungsmäßige Herstellung/ Errichtung sowie die Druckprüfung der Rohrleitung gemäß TRR 521.

2 Bescheinigung über Herstellung, Errichtung und Druckprüfung von Rohrleitungen

   

   

Muster

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung einer Rohrleitung sowie der Druckprüfung nach § 30a Abs. 1 DruckbehV (jetzt BetrSichV)

Hersteller/Errichter: . . . . . . . . . . . . .
Auftragsnummer: . . . . . . . . . . . . .
Betreiber: . . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Rohrleitung: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebsüberdruck [bar]: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebstemperatur [°C]: . . . . . . . . . . . . .
beiliegende Unterlagen: . . . . . . . . . . . . .

Weitere Prüfgrundlagen: . . . . . . . . . . . . .

Hersteller/Errichter-Bescheinigung

[  ] Unter Einbeziehung der nachstehend angekreuzten Teilbescheinigungen vollständig.
[  ] Die nachfolgend aufgeführten Teilbereiche sind in dieser Hersteller/Errichter-Bescheinigung nicht enthalten. Zu diesen Teilbereichen sind gesonderte Bescheinigungen erforderlich.
. . . . . . . . . . . . .

Druckprüfung

Prüfmedium: . . . . . . . . . . . . .
Prüfdruck [bar]: . . . . . . . . . . . . .

Unter dem Prüfdruck traten keine sicherheitstechnisch bedenklichen Verformungen auf. Die Rohrleitung / Rohrleitungsteil(e) war(en) unter dem Prüfdruck dicht.

[  ] siehe Teilbescheinigung

Beiliegende Teilbescheinigungen 1

[  ] Planung [  ] Korrosionsschutz
[  ] Fertigung [  ] Isolationsprüfung
[  ] Verlegung/Montage [  ] Einlagerung
[  ] Druckprüfung [  ] 2 . . . . . . . . . . . . .
[  ] zerstörungsfreie Prüfung      

Zerstörungsfreie Prüfungen

Art der zerstörungsfreien Prüfung: . . . . . . . . . . . . .
Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . .

Prüfergebnis

Die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) stimmt/stimmen mit den zugehörigen Unterlagen überein.

Die Anforderungen der Druckbehälterverordnung und die zutreffenden Technischen Regeln Rohrleitungen sind eingehalten.

Die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) befindet/befinden sich in ordnungsgemäßen Zustand. Dieses Prüfergebnis betrifft nicht die oben ausgeschlossenen Teilbereiche.

Für den Hersteller/Errichter
Name Datum Zeichen
             

3 Teilbescheinigungen

Muster für Teilbescheinigung

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung einer Rohrleitung nach § 30a Abs. 1 DruckbehV (jetzt BetrSichV)
- Teilbescheinigung der ordnungsgemäßen Planung -

Hersteller/Errichter:   . . . . . . . . . . . .
Auftragsnummer:   . . . . . . . . . . . .
Betreiber:   . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Rohrleitung: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebsüberdruck [bar]: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebstemperatur [°C]: . . . . . . . . . . . . .
beiliegende Unterlagen: . . . . . . . . . . . . .

Prüfgrundlagen: . . . . . . . . . . . . .



Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . .

Für die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) wird/werden die ordnungsgemäße Planung (Auslegung, Berechnung. Konstruktion) gemäß den Anforderungen der Druckbehälterverordnung unter besonderer Beachtung der entsprechenden Technischen Regeln Rohrleitungen bescheinigt.

Für die Planung
Name Datum Zeichen
       

   

   

Muster für Teilbescheinigung

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung
einer Rohrleitung nach § 30a Abs. 1 DruckbehV
(jetzt BetrSichV)
- Teilbescheinigung der ordnungsgemäßen Fertigung -

Hersteller/Errichter: . . . . . . . . . . . . .
Auftragsnummer: . . . . . . . . . . . . .
Betreiber: . . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Rohrleitung: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebsüberdruck [bar]: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebstemperatur [°C]: . . . . . . . . . . . . .
beiliegende Unterlagen: . . . . . . . . . . . . .

Prüfgrundlagen: . . . . . . . . . . . . .



Bemerkungen : . . . . . . . . . . . . .

Für die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) wird/werden die ordnungsgemäße Fertigung gemäß den Anforderungen der Druckbehälterverordnung unter besonderer Beachtung der Technischen Regeln Rohrleitungen bescheinigt.

Insbesondere die Anforderungen aus der TRR 100 an Fertigungseinrichtungen und Fertigungspersonal sowie an Prüfumfang und Güteeigenschaften der Werkstoffe bzw. Schweißzusatzstoffe und Schweißhilfsstoffe sind erfüllt,

Für die ordnungsmäßige Fertigung
Name Datum Zeichen
       

Muster für Teilbescheinigung

Bescheinigung über die ordnungsgemäße Herstellung/Errichtung
einer Rohrleitung nach § 30a Abs. 1 DruckbehV
(jetzt BetrSichV)

- Teilbescheinigung über zerstörungsfreie Prüfung(en) -

Hersteller/Errichter: . . . . . . . . . . . . .
Auftragsnummer: . . . . . . . . . . . . .
Betreiber: . . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Rohrleitung: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebsüberdruck [bar]: . . . . . . . . . . . . .
zul. Betriebstemperatur [°C]: . . . . . . . . . . . . .
beiliegende Unterlagen: . . . . . . . . . . . . .

Prüfgrundlagen: . . . . . . . . . . . . .



Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . .

Die Rohrleitung/Rohrleitungsteil(e) ist/sind zerstörungsfrei geprüft worden.

Art der zerstörungsfreien Prüfung(en): . . . . . . . . . . . . .
Umfang der zerstörungsfreien Prüfung(en): . . . . . . . . . . . . .
Prüfergebnis: . . . . . . . . . . . . .

Die Rohrleitung ist im Hinblick auf die zerstörungsfreien Prüfungen ordnungsgemäß.

Für die zerstörungsfreie Prüfung
Name Datum Zeichen
       

  a) Soweit für die Spezialgebiete noch keine speziellen TRR erstellt worden sind, sind die vorhandenen sinngemäß anzuwenden.

1) soweit erforderlich

2) sonstige Teilbescheinigungen, z.B. über Dämmung 


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.08.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion