Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier:
- Änderung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines"
Vom 29.04.2021
(GMBl. Nr. 46 vom 23.08.2021 S. 1002)
- Bek. d. BMAS v. 29.4.2021 - IIIb3 - 34516 - 7 -
Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines, Ausgabe Juli 2018, GMBl 2018, S. 962 [Nr. 50-53] v. 21.11.2018, bekannt:
In Abschnitt 5.1 "Anforderungen und Aufgaben des LSB" wird der Absatz 1 wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Der LSB verfügt
jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4. |
"(1) Der LSB verfügt
Der LSB besitzt die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV. Die konkreten Anforderungen an diese Erfahrungen und Fachkenntnisse hängen von der Anwendung und Komplexität der Laser-Einrichtung ab, für die er bestellt wird. Der LSB hat bereits eine praktische berufliche Tätigkeit ausgeübt. Hinweis: Der LSB kann über die in Abschnitt 5.1 Absatz 1 genannten Anforderungen hinaus zusätzlich nach § 2 Absatz 10 der OStrV fachkundig sein, vgl. auch Abschnitt 3.5 des Teils 1 der TROS Laserstrahlung." |
GMBl 2021, S. 1002
ENDE |
(Stand: 28.08.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion