Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

TRGS 910
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1 Anwendungsbereich und Erläuterungen

2 Begriffsbestimmungen

3 Stoffübergreifende Risikogrenzen sowie Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und stoffspezifische Konzentrationswerte

3.1 Stoffübergreifende Risikogrenzen

3.2 Festlegung stoffspezifischer Konzentrationswerte

3.2.1 Nichtkrebserzeugende Wirkungen

3.2.2 Hintergrundkonzentration

3.2.3 Expositionssituation

3.2.4 Beurteilungszeitraum

3.2.5 Bestimmungsgrenze

3.2.6 Kurzzeitwerte

3.2.7 Absenkung der Akzeptanzkonzentration 2018

4 Gefährdungsbeurteilung

5 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept gemäß § 10 Absatz 1 GefStoffV

Abbildung: Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen

Tabelle 1: Besondere Maßnahmen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen in Abhängigkeit der jeweiligen Risikobereichen

Anlage 1: Stoffspezifische Werte zu krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1a oder 1B nach CLP-Verordnung oder nach TRGS 905

1 Stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen

Tabelle 1: Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen

2 Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen

Tabelle 2: Liste der stoffspezifischen Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen

3 Verzeichnis der CAS-Nummern

Anlage 2: Begründung für die Festlegung der stoffübergreifenden Risikogrenzen und des gestuften Maßnahmenkonzepts zur Risikominderung

1 Definitionen zum Begriffskomplex "Risiko"

2 Risikovergleich

2.1 Bekannte Risiken am Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung

2.2 Risikogrenzen in bestehenden Regelungen für den Arbeitsplatz und für die Allgemeinbevölkerung

2.3 Betrachtungen zum Hintergrundrisiko für Krebserkrankungen

3 Festlegung der Risikogrenzen

Anlage 3 (aufgehoben)