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TRGS 910-87: N-Vinyl-2-pyrrolidon (NVP)

(BArbBl. 4/93 S. 73)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

N-Vinyl-2-pyrrolidon (NVP)   > < 1-0,1

Erläuterung:

N-Vinyl-2-pyrrolidon (NVP) wirkt bei wiederholter Verabreichung schädigend auf Leber und Nieren, führt zu Leberfoci und bewirkt nach Inhalation Schädigungen am Nasenepithel. So fanden sich an der Ratte nach 3monatiger Inhalation (5 Tage/ Woche, 6 Stunden/Tag) Leberveränderungen und Areale alterierter Hepatozyten bei 15 und 45 ml/m3 und Entzündungen an der Nasenschleimhaut ab 5 ml/m3. Die Dosis ohne schädigende Wirkung lag bei 1 ml/m3. C57-Black-Mäuse reagierten qualitativ und quantitativ ähnlich. Syrische Goldhamster zeigten zwar Reizwirkung an den Atemwegen, jedoch keine Leberveränderungen bei 45 ml/m3. Ähnliche Befunden ergaben sich auch an der Ratte nach 3monatiger Gabe über die Schlundsonde, allerdings bei geringerer systemischer Toxizität im Vergleich zur Inhalation.

NVP wird nach intravenöser Gabe von der Ratte rasch metabolisiert: Die Halbwertszeit im Plasma beträgt 1,9 Stunden, der Anteil an nicht metabolisiertem NVP liegt unter 0,6% im Harn und unter 0,5% in der Galle, bezogen auf die ausgeschiedene Radioaktivität. Die Substanz ist säureempfindlich und dürfte bei oraler Gabe im sauren Milieu des Magens teilweise hydrolysieren.

Zahlreiche Kurzzeittests auf mutagene und kanzerogene Wirkung waren negativ: Ames-Test, Fluktuations-Test mit Klebsiella pneumonia, HGPRT- und TK-Locus-Test an Maus-Lymphoma-Zellen mit und ohne metabolische Aktivierung, Zelltransformationstest ohne S-9-Mix, Prüfung auf Chromosomenaberration an menschlichen Lymphozytenkulturen, in vitro-UDS-Test an Rattenhepatozyten, Drosophila melanogaster (Sex-linked Recessive Lethal Test) sowie DNA-Bindung in der Rattenleber nach intravenöser Applikation.

Wurden weibliche Ratten 3 Monate lang (5 Tage/Woche, 6 Stunden/Tag) bei 45 ml/m3 exponiert und anschließend expositionsfrei bis zu 24 Monate nach Versuchsbeginn gehalten, so fanden sich bei 4/6 überlebenden Tieren neoplastische Leberveränderungen (2 Leberzellkarzinome, 2 neoplastische Knoten).

In einer Kanzerisierungsstudie an Sprague-Dawley-Ratten mit inhalativer Exposition über 24 Monate (5 Tage/Woche, 6 Stunden! Tag) bei 5; 10 und 20 ml/m3 fand sich eine erhöhte Inzidenz an Leberzellkarzinomen und Adenomen der Nasenschleimhaut ab 5 ml/m3, an Adenokarzinomen der Nasenschleimhaut ab 10 ml/m3 und an Plattenepithelzellkarzinomen des Larynx bei 20 ml/m3. Dabei ist es aufgrund von Morphologie und Lokalisation unwahrscheinlich, daß die Adenome in der Nase Vorstufen der Adenokarzinome darstellen. Die Tumorinzidenzen sind der Tabelle zu entnehmen.

NVP wirkt im Tierversuch nach inhalativer Exposition eindeutig krebserzeugend an den oberen Atemwegen und an der Leber. Die Befunde an den Atemwegen können dabei im Zusammenhang mit der starken lokalen Reizwirkung von NVP-Dampf stehen. Trotz dieser eindeutigen krebserzeugenden Wirkung war NVP in zahlreichen Kurzzeittests auf mutagene und krebserzeugende Wirkung negativ. Aus diesem Grund wird NVP in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe (Gruppe II) eingestuft, und zwar in einer Konzentration> 1 %.

Literatur:

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie, Weinheim, abgeschlossen am 16.5.1991.

Tumorinzidenzen bei Sprague-Dawley-Ratten nach 2jähriger Inhalation von N-Vinyl-2-pyrrolidon (vorläufiges Ergebnis)

NVP-Konzentration in ml/m3   0 5 10 20
Anzahl der Tiere/Gruppe   70 60 60 60
Leber
Leberzellkarzinome männlich 1 6 5 17
weiblich 1 3 6 26
Nasenhöhle *)
Adenome männlich   8 9 10
weiblich   2 8 12
Adenokarzinome männlich     4 6
weiblich       4
Larynx
Squamöse Zellkarzinome männlich       4
weiblich       4
*) Adenome und Adenokarzinome werden aufgrund unterschiedlicher Morphologie und Lokalisation in der Nasenhöhle als verschiedene Tumoren gewertet. Es ist unwahrscheinlich, daß die Adenokarzinome von vorher existierenden Adenomen ausgegangen sind.
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