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TRGS 910-8: 2-Naphthylamin

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

2-Naphthylamin  > 1 < 1-0,1  < 0,1-0,01

Begründung:

An der Ratte und Maus läßt sich die krebserzeugende Wirkung von 2-Naphthylamin nachweisen, doch sie ist bei diesen Spezies nicht besonders ausgeprägt.

Beim Goldhamster ist eine Konzentration von 1 % im Futter nötig (das entspricht einer täglichen Dosis von ca. 1 g/kg), um bei 50 % der Tiere Blasenkrebs zu induzieren; eine Konzentration von 0,1 % erzeugte bereits keine Tumoren mehr.

Beim Affen riefen tägliche orale Dosen (Schlundsonde) von 6-400 mg/kg nach Zeiten von 30-60 Monaten und Gesamtdosen von 78-312 g/kg bei 8 von 24 Tieren Blasenkarzinome hervor.

Der Hund reagiert auf 2-Naphthylamin besonders empfindlich. Tägliche orale Dosen von 6,25 mg/kg Körpergewicht erzeugten beim Hund bereits nach 24-30 Monaten (das entspricht etwa 11 Jahren beim Menschen) in einem hohen Prozentsatz Blasentumoren. Man hat extrapoliert, daß beim Hund auch bei täglichen Dosen von 0,01 mg/kg nach rund 12 Jahre noch eine deutliche Wirkung zu erwarten sei.

Vergleicht man beim Hund die kanzerogene Wirkung von 4-Aminodiphenyl, 2-Naphthylamin und Benzidin, so ergibt sich, daß die Wirkungsstärke in der oben angegebenen Reihenfolge deutlich abnimmt beim Menschen liegen die Verhältnisse anscheinen sehr ähnlich.

Die blasentumorerzeugende Wirkung von 2.Naphthylamin ist beim Menschen, ebenso wie beim Hund. sehr stark. 2-Naphthylamin wurde deshalb in die Gruppe der sehr stark gefährdenden krebserzeugen. den Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe I), und zwar wie die beiden anderen oben erwähnten Amine mit der Konzentration von> 1 %.

Literatur:

IARC Monographs Bd. 4, S. 97-111, 1974

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