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TRGS 910-39 1,2-Dimethylhydrazin
(BArbBl. 11/83 S. 35)
Krebserzeugender |
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I (sehr stark gefährdend) |
II (stark gefährdend) |
III (gefährdend) |
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Massengehalte im Gefahrstoff in v. H. |
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1,2-Dimethylhydrazin | > 0,1 | < 0,1-0,01 |
Begründung
Beim 1,2-Dimethylhydrazin handelt es sich um einen Stoff mit einer ausgeprägten krebserzeugenden Wirkung, die sich bei Ratte, Maus und Goldhamster nach oraler, subkutaner und intramuskulärer Applikation nachweisen ließ. In den Versuchen war die teilweise massive Induktion von bösartigen Darmtumoren besonders auffallend.
Die orale Gabe von täglich ~ 1 mg/kg Körpergewicht (als Dihydrochlorid) über den größten Teil der Lebenszeit zeigte noch eine deutliche krebserzeugende Wirkung. Die niedrigste - bisher veröffentlichte- noch deutlich wirksame Gesamtdosis liegt bei 35 mg/kg (als Dihydrochlorid), und zwar wurde diese Dosis als einmalige - wahrscheinlich besonders wirksame - hohe Stoßdosis mit der Schlundsonde gegeben 1). Nach 1 1/2 Jahren wiesen 21 von 28 eingesetzten Ratten (75 %) Darmtumoren auf (Kontrolle 0/14).
Die Befunde rechtfertigen es, 1,2-Dimethylhydrazin in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe einzustufen (Gruppe II), und zwar mit einer Konzentration> 0,1 %, die im Vergleich zu den meisten anderen Stoffen dieser Gruppe auf ein höheres krebserzeugendes Potential hinweist.
Fußnote:
1) Schiller, C. M. et al., Cancer Letters 11, S. 75-79, 1980.
Literatur
"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie
IARC Monographs Bd. 4, S. 145-152, 1974
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(Stand: 20.08.2018)
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