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TRGS 910-16: Diethylsulfat

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Diethylsulfat   > < 1-0,1

Begründung:

Im empfindlichen Test der subkutanen Applikation (Injektion unter die Haut) induzierte Diethylsulfat lokale bösartige Geschwülste:

1 x 50 mg/kg Körpergewicht/Woche (Gesamtdosis 1,6 g/kg)
- 11 von 12 Ratten mit lokalen Tumoren

1 x 25 mg/kg Körpergewicht/Woche (Gesamtdosis 0,8 g/kg)
- 6 von 12 Ratten mit lokalen Tumoren

Auch nach oraler Gabe (Schlundsonde) zeigte sich eine lokal kanzerogene Wirkung, die aber trotz wesentlich höheren Gesamtdosen deutlich schwächer war als nach subkutaner Applikation:

1 x 50 mg/kg/Woche (Gesamtdosis 3,7 g/kg)
- 1 von 12 Ratten mit Karzinom des Vormagens (6 von 24 Ratten entwickelten eine Reihe von Papillomen des Vormagens)

Unter 30 Jungtieren entwickelten sich 2 bösartige Nerventumoren, nachdem ihre Mütter während der Schwangerschaft einmal mit 85 mg Diethylsulfat/kg subkutan behandelt worden waren.

Nach diesen nur orientierenden Versuchen ist es schwer, die Stärke der kanzerogenen Wirkung des Diethylsulfates zu beurteilen. Diethylsulfat wurde in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II), und zwar in der Konzentration> 1 %.

Literatur:

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie

IARC Monographs Bd. 4, S. 277-284, 1974

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