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TRGS 910-15: Calciumchromat, Chrom-III-chromat, Strontiumchromat, Zinkchromat

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Calciumchromat
Chrom-III-chromat
Strontiumchromat
Zinkchromat
  > 1
> 1
> 1
> 1
< 1-0,1
< 1-0,1
< 1-0,1
< 1-0,1

Begründung:

Nach den Erfahrungen beim Menschen scheint das größte Krebsrisiko bei einer Exposition gegenüber hohen Konzentrationen relativ wenig wasserlöslicher anorganischer Chrom-VI-Verbindungen zu bestehen. Bei praktisch unlöslichen oder sehr gut löslichen entsprechenden Verbindungen ist das Risiko anscheinend zumindest ganz wesentlich geringer. Bei Verbindungen, die dreiwertiges Chrom enthalten, gibt es keinen Anhaltspunkt für eine krebserzeugende Wirkung.

Tierversuche unterstreichen die Hinweise, die sich aus den Erfahrungen beim Menschen ergeben. In vergleichenden Versuchen wiesen Chrom-III-chromat, Zinkchromat, Calciumchromat und Strontiumchromat die stärkste krebserzeugende Wirkung auf, während diese für Chromacetat, Natriumchromat, Chromsäure, Bariumchromat und Bleichromat praktisch nicht nachweisbar oder nur angedeutet war (nach subkutaner Injektion an Ratten hatte Bleichromat jedoch eine deutlich lokal kanzerogene Wirkung).

Bei diesen Tierversuchen muß allerdings berücksichtigt werden, daß die Art, in der die Testsubstanzen gegeben wurden, nicht den Verhältnissen beim Menschen entsprach (Injektion in die Muskulatur bzw. in die Brusthöhle bzw. die Implantation von nur etwa 2 mg Substanz direkt in einen Bronchus). Der Vorteil dieser Methoden liegt aber in ihrer großen Empfindlichkeit, so daß die relative Wirksamkeit verschiedener Chromverbindungen in solchen Tests relativ einfach und wahrscheinlich auch verläßlich ermittelt werden kann.

Beim Menschen ist bei kanzerogenen Chromverbindungen die Lunge das entscheidende Zielorgan, deshalb kommt entsprechenden Tierversuchen ein besonderer Wert zu. Inhalationsversuche mit verschiedenen Chrom-VI-Verbindungen - u.a. mit Calciumchromat - blieben aber praktisch negativ; das gleiche gilt für Versuche mit intratrachealer Applikation (in die Luftröhre) verschiedener Chrom-VI-Verbindungen (u.a. Bleichromat und Zinkchromat). Es ist gut möglich, daß der fehlende Nachweis einer kanzerogenen Wirkung in diesen relevanten Tests auf offensichtliche große Mängel in den Versuchen selbst zurückzuführen ist, andererseits mag es ein Hinweis auf eine nicht stark ausgeprägte Kanzerogenität der gestesteten Chromate sein.

Nach Bewertung der vorliegenden Erfahrungen beim Menschen und der Ergebnisse der Tierversuche wurden Calciumchromat, Chrom-III-chromat, Strontiumchromat und Zinkchromat in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II); und zwar alle in den Konzentrationen> 1 %.

Literatur:

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie

IARC Monographs Bd. 23, S. 205 - 323, 1980

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