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TRGS 910-10: N-Chlorformyl-morpholin

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

N-Chlorformyl-morpholin   > 0,005  < 0,005-0,0005

Begründung:

N-Chlorformyl-rnorpholin wurde bisher nur mit relativ hohen Dosen im empfindlichen Test der subkutanen Injektion (1 x /Woche 100 mg/kg Körpergewicht) an der Ratte getestet, und zwar im Vergleich zu Dimethylcarbamidsäurechlorid. Dabei wiesen beide Verbindungen die gleiche lokal kanzerogene Wirkung auf.

Wegen dieser gleichen Wirkung und einer vergleichbaren chemischen Reaktivität und Wirkungsweise wurde N-Chlorformyl-morpholin mit den gleiche Konzentrationen wie Dimethylcarbamidsäurechlorid eingestuft. Weil aber beim N-Chlorformyl-morpholin im Gegensatz zum Dimethylcarbamidsäurechlorid nur das Ergebnis eines einzigen orientierenden Kanzerogenese-Versuches mit subkutaner Applikation vorliegt, wurde N-Chlorformyl-morpholin nicht in die Gruppe I eingestuft - wie Dimethylcarbamidsäurechlorid-, sondern mit der Konzentration> 0,005 nur in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe (Gruppe II).

Literatur:

"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie

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