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100. Erläuterung zu m-Phenylendiamin (1,3-Phenylendiamin, 1,3-Diaminobenzol)
(CAS-NR.: 108-45-2)

Ausgabe: Mai 2002
BArbBl. 5/2002 S. 114



Ein Luftgrenzwert für m-Phenylendiamin wird nicht festgelegt, da der Stoff nach den vorliegenden Informationen zurzeit nur in drei Betrieben in geschlossenen Anlagen eingesetzt wird und auf Grund der persönlichen Schutzmaßnahmen eine Exposition bei bestimmungsgemäßem Betrieb nicht zu erwarten ist.

m-Phenylendiamin ist im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG als erbgutverändernd in die Kategorie 3 (Verdacht auf eine erbgutverändernde Wirkung) eingeordnet.

Arbeitsmedizinische Erfahrungen

Über die Wirkung von m-Phenylendiamin auf den Menschen ist wenig bekannt. 1930 wurde beschrieben, dass das Phenylendiamine in loprozentiger alkoholischer Lösung offen aufgetragen leichtes Hautjucken und Brennen verursache. Veränderungen der Haut wurden bei unterschiedlichen Konzentrationen von Phenylendiaminen (1%, 5% und 10%) gelöst in Alkohol, Lanolin oder Vasiline bei offenem Auftrag nicht beobachtet. Schlecht dokumentiert sind auch die Erfahrungen an Arbeitnehmern, die zwischen 5 und 10 Jahren gegenüber der Substanz beim Herstellungsprozess exponiert waren. Während 8% im ScratchTest positiv reagierten, klagten 13,4 % über dysurische Beschwerden. Bei der Zytoskopie zeigte sich ödematöse und polypöse Schwellungen sowie histologisch als eosinphil zu sichernde Infiltrationen. Neben eosinophilen Zellen wurden im Harn zwischen 0,3 und 40 µg m-Phenylendiamin/100 ml gefunden. Epidemiologische Untersuchungen zur krebserzeugenden Wirkung der Substanz am Menschen sind bislang nicht publiziert worden [1]. Auch neuere arbeitsmedizinische Daten wurden nicht publiziert [3].

Toxikologische Erfahrungen

Siehe Bundesarbeitsblatt (1997) Nr. 4, S. 65

Messverfahren

Zur Messung von m-PD liegt ein anerkanntes Analysenverfahren vor (BGI 505-64 früher ZH 1/120.64). Es sind personenbezogene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich. Die Probenahme erfolgt mittels Pumpe und Abscheidung auf einem Sammelfilter. Nach Desorption erfolgt die Endbestimmung von m-PD mit HLPC. Die Bestimmungsgrenze liegt bei 0,004 mg/m3 an m-PD bei 500 L Probeluft und einer Probenahmedauer von ca. 4 h). Der Dampfdruck der Partikeln ist bei diesem Messverfahren berücksichtigt [2].

Herstellung und Verwendung

Es liegen Angaben von 3 Betrieben vor, die 1,3-Phenylendiamin (mPD) einsetzen.

Die Eintragsmengen von m-PD sind rückläufig.

m-PD wird in einem Fall zur Herstellung von speziellen Farbstoffen verwendet. Der Einsatz von bis zu 15 tfa erfolgt in wenigen Kampagnen pro Jahr. Der Stoff wird in Schuppenform als Fassware (a 125 kg) eingesetzt und bei Produktionsansätzen aus den Fässern mit Hilfe einer Fasskippeinrichtung direkt in den Ansatzkessel unter Kesselinnenabsaugung eingetragen.

In einem zweiten Betrieb dient m-PD in einer Menge von ca. 40 t/a als Ausgangsstoff für ein Farbstoffvorprodukt. m-PD wird im Freien in geschmolzener Form in einen Vorratsbehälter gepumpt. Von dort gelangt es über geschlossene Leitung in einen Reaktionsbehälter mit vorgelegter Salzsäure.

In einem weiteren Betrieb ist m-PD Ausgangsstoff zur Herstellung spezieller Farbpigmente. Der Stoff wurde in staubarmer Form als Schuppen- und Pastillenware zugekauft (Import), jetzt nur noch als Pastillenware. Der Verbrauch liegt bei 200-300 tfa. Die Herstellung erfolgt im Batchverfahren.

Die Verwendung von m-Phenylendiamin erfolgt in geschlossenen Anlagen. Expositionsrelevante Tätigkeiten sind das Öffnen der Fässer, Stoffeintrag, Spülen von Inlinern mit Wasser, Entsorgung der Inliner in separatem Gebinde, An- und Abschließen der Container sowie Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Diese Tätigkeiten werden unter Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmaske und Schutzhandschuhe) ausgeführt und dauern in der Regel bei bestimmungsgemäßem Betrieb insgesamt ca. 15 min pro Schicht.

Ferner kann m-Phenylendiamin im Frisörhandwerk u.a. in Haarfarben oder Tönungen zum Einsatz kommen.

Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen

Es liegen nur wenige Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen vor, weil die Messzeiten infolge der kurzen Expositionszeit und der geringen Expositionshöhe zu kurz sind. Sofern Messungen durchgeführt wurden, lagen die Messwerte praktisch immer unter der Bestimmungsgrenze. In einer speziellen Messserie (Vergleichsmessung bei der Verwendung von Schuppen- bzw. Pastillenware) wurden bei verlängerter Messdauer folgende Messwerte ermittelt: 0,07; 0,08; 0,08 und 0,33 mg/m3.

Messergebnisse aus dem Bereich des Frisörhandwerks sind dem Ausschuss für Gefahrstoffe nicht bekanntgegeben worden.

Hinweise

Sollte m-Phenylendiamin über die beschriebenen Herstellung und Verwendung hinaus wieder technische Bedeutung erlangen, ist durch eine Arbeitsbereichsanalyse unverzüglich das Expositionsniveau festzustellen. Die Schichtmittelwerte sollten unterhalb von 0,05 mg/m3 liegen. Die Ergebnisse der Arbeitsbereichsanalyse sind dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) mitzuteilen. Aufsichtsbehörden, die Kenntnis über den Umgang mit m-Phenylendiamin erlangen, werden gebeten, dies dem AGS mitzuteilen.

Neben der inhalativen Aufnahme kann m-Phenylendiamin auch über die Haut aufgenommen werden. Dem ist auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten zusätzlich durch geeignete Körperschutzmaßnahmen Rechnung zu tragen (weitere Hinweise: TRGS 150 "Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen, die durch die Haut resorbiert werden können - Hautresorbierbare Gefahrstoffe").

Literatur

[1] Henschler, D. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe - Toxikologisch arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten -m-Phenylendiamin (1,3-). Verlag Chemie, Weinheim 1992

[2] Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentration krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (BGI 505). Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, D-50939 Köln, 1981 - Losebl.-Ausg.

[3] Ergebnis einer Recherche in Medline (Stand 2000).

Stand: November 2001

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