Arbeitsbereich: |
Labor Arbeitsplatz: Tätigkeit: |
Labor Dr. Muster Forschung, Entwick- lung, Analytik |
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GEFAHRSTOFF |
Flüssige ätzende Stoffe |
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT |
Stoff verursacht schwere Verätzungen! |
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN |
- Kontakt mit Haut und Augen vermeiden!
- Laborhandschuhe (grün) tragen.
- Behälter dicht verschlossen halten!
- Dämpfe nicht einatmen!
- Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
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VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf 112 |
siehe: ÖRTLICHER ALARMPLAN
Unbeteiligte warnen!
Verletzten Erste Hilfe leisten! |
Feuerwehr alarmieren!
Vorgesetzten informieren!
Brandgase nicht einatmen! |
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ERSTE HILFE Notruf 112 |
- Bei Augenkontakt mmd. 10 min mit geöffneten Augenlidern und viel Wasser spülen (Augendusche)!
- Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und betroffene Haut mit viel Wasser abwaschen (Körperdusche)!
- Bei Symptomen, die offensichtlich auf Verschlucken, Einatmen oder Einwirkungen auf Haut oder Augen zurückzuführen sind, sofort Arzt aufsuchen
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SACHGERECHTE ENTSORGUNG |
Fußboden und verunreinigte Gegenstände vorsichtig säubern. Verschüttete Flüssigkeiten mit Bindemittel aufnehmen und in beständigen, verschließbaren und gekennzeichneten Gefäßen sammeln und der Fachstelle Reststoffverwertung zur Rückgewinnung oder Entsorgung übergeben. |
Stand: 03/1996 |
1. Eigenschaften von Gefahrstoffen in Betrieb/Abteilung
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Brand- und Explosionsgefahr durch Lösemittel. Lösemittel gesundheitsschädlich beim Einatmen (z. T.) bei Hautkontakt. |
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2 Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
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Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten. Lebensmittel, Getränke und Tabak nicht in den Betriebsräumen aufbewahren und verzehren. Nur leitfähiges Schuhwerk und zur Verfügung gestellte Schutzkleidung tragen. Nur Ex-geschützte Geräte verwenden. Schweiß- und Wartungsarbeiten nur mit schriftl. Auftrag |
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3. Sicherheitsorganisation
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Feuerwehr Werkschutz Sicherheits-Ingenieur Umweltschutz-Beauftr Abfall-Beauftr
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Tel. 112 Tel. 222 Tel. 300 Tel. 300 Tel. 400
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Notarzt Tel. Sanitäter Betriebsarzt Werkstatt
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Tel. 112 Tel. 500 Tel. 600 Tel. 700
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4. Vor Aufnahme der Arbeiten sind folgende Anweisungen zu beachten
4.1 Betriebsanweisung für Arbeitsplatz/Tätigkeit Nr.
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B 1: Ansatzmacherei B 2: Kaschiermaschine B 3: Druckmaschine B 4: Beschichtungsmaschine B 5: Werkstatt |
Ausgehängt am jeweiligen Arbeitsplatz bzw. Sammelordner im Raum 120 |
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4.2 Betriebsanweisung für Stoff/Stoffgruppe Nr.
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C 1 C 2 C 3 C 4 C 4 C 5 |
(Leichtentzündliche Lösemittel) (Gesundheitsschädliche Lösemittel) |
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5. Weitere einschlägige Vorschriften
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Unfallverhütungsvorschriften: BGV A1, BGV A4, BGV A5 Verordnung über Brennbare Flüssigkeiten (VbF (jetzt BetrSichV)) Explosionsschutz-Richtlinie insbesondere Nr. 4 Gefahrstoff-Verordnung insbesondere Abschnitt 3: Umgang Merkblätter BG Chemie M 017, M 051 (allesamt einsehbar in Raum 120) |
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1. |
Arbeitsplatz/ Tätigkeit |
Ansatzmacherei Abfüllen, Mischen und Transportieren von Farbstoffen und Lösemitteln |
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2. Gefahrstoffbezeichnung
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1. EtAc = Ethylacetat 2. MEK = Methylethylketon = 2-Butanon 3. ISOPROP = Isopropylalkohol = 2-Propanol 4. Toluol |
(weitere Informationen: Teil C1) (weitere Informationen: Teil C2)
(weitere Informationen:Teil C3)
(weitere Informationen: Teil C4) Teile C ausgehängt neben dem Telefon |
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3. Gefahren für Mensch und Umwelt
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Stoffe 1 - 4 sind leicht entzündlich, Stoff 4 auch gesundheitsschädlich. Brand- und Explosionsgefahr beim Verschütten und Leckage. Lösemitteldämpfe gesundheitsschädlich beim Einatmen. Flüssigkeiten hautentfettend und z. T. augenreizend. Bei Ausfall der Lüftung/Absaugung können MAK-Werte überschritten werden. |
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4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
4.1 |
Technische |
Nur die vorhandenen ex-geschützten Geräte verwenden. Ansatz nur in den Metallfässern. Leitfähige Teile erden. Ansätze nicht ohne Abdeckung stehen lassen. Mischer und Siebmaschine nur mit Absaugung (volle Leistung) betreiben. Defekte an Absaugung oder Lüftung sofort an Tel. 700 und Tel. 300 melden. Defekte an techn. Geräten nicht selbst reparieren. Meldung an Werkstatt. |
4.2 |
Organisatorische |
Nicht mehr als Tagesbedarf an Lösemitteln lagern. |
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Lüftung und Absaugung: |
Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung der Absauganlagen durch Schichtführer. Monatliche technische Prüfung der Absauganlagen durch den Techniker X; Eintrag ins Wartungsbuch. |
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4.3 |
Hygienische |
Aufbewahrung und Verzehr von Lebens- und Genußmitteln ist in der Ansatzmacherei untersagt. Lösemittelverunreinigte Kleidung sofort wechseln |
4.4 |
Persönliche |
Leitfähiges Schuhwerk tragen. Nur die Schutzausrüstung verwenden, die speziell für die Ansatzmacherei beschafft wurde. Lösemittelbeständige Handschuhe und Schürze beim Abfällen und Transport der Fässer sowie beim Reinigen der Siebe tragen. Bei Spritzgefahr, insbesondere beim Dosieren, Abfällen und Siebreinigen, Korbbrille tragen.
Hautpflege: |
vor Arbeitsbeginn: "Cremaprä L" bei Arbeitsende: "Postcreme F |
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5. Verhalten im Gefahrfall |
Verschütten: |
Bei größeren Mengen (ca. 1 qm benetzte Bodenfläche) Filtermaske (Vollschutzm. Filter A2, braun, außen neben der Tür) aufsetzen. Bodenabläufe schließen, Raum verlassen. Meldung an Werkschutz Tel. 222 |
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Kleinere Mengen: |
Aufnehmen mit ChemizorbR |
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Brand: |
- Feuermelder neben der Tür betätigen oder Meldung auf Tel. 222 oder 112 ("wer", "wo", "was")
- Entstehungsbrand mit Schaumlöscher bekämpfen. Selbstschutz beachten!
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6. Erste Hilfe |
Bei Ver- schlucken: |
Sofort Sanitäter Tel. 500/ Notarzt Tel. 112 |
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Hautkontakt: |
Benetzte Kleidung entfernen - mit viel Wasser waschen (Notdusche) |
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Kleiderbrand: |
Notdusche |
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Augen: |
Mit viel Wasser spülen, Lidspalte dabei offen halten (Augendusche) |
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Einatmen: |
Frischluft - ruhig stellen - ggf. Atemspende |
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Danach: |
Sanitäter oder Notarat! Zutreffenden Teil C der Betriebsanweisung mitnehmen |
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7. Sachgerechte Entsorgung |
Lösemittelreste im Originalgebinde zurück an Lager Lösemittelabfälle, ChemizorbR Siebrückstände, verunreinigte Putzlappen in "gelbe Tonne" |
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Datum: 2.6.1997 Betriebsleiter |
1. Stoffbezeichnung |
MEK = Methylethylketon = 2-Butanon = Butanon CAS-Nr. (78-93-3) EG-Nr. 606-002-3 |
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2. Kennzeichnung |
Leicht entzündlich |
reizend |
Gefahrensymbol: F Xi |
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R 11 R 36/37 S 2 S 9 S 16 S 25 S 33 |
Leicht entzündlich Reizt die Augen und die Atmungsorgane Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen Berührung mit den Augen vermeiden Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen |
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3. Gefahren |
3.1 |
Gesundheitsschädliche Wirkungen Reizt Augen, Haut und Schleimhäute, entfettet die Haut. Bei Verschlucken Übelkeit und Erbrechen. Aufnahme größerer Mengen führt zu zentralnervösen Störungen mit Benommenheit, Schwindel, Rausch, Blutdruckabfall, Störung von Atem- und Herztätigkeit, Narkose, Verlegung der Atemwege durch Kehlkopfschwellung Geruchsschwelle: ca. 25 ppm |
3.2 |
Brand und Explosion
Siedepunkt 80 °C Dampfdruck 105 mbar/ 20 °C Wasserlöslichkeit 290 g/l VbF: a I |
Flammpunkt - 1 °C Zündtemperatur 505 °C Ex-Grenzen 1,8-11,5 Vol. % Löschmittel: Wassersprühstrahl, CO2, Schaum, Pulver |
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3.3 |
Besondere Eigenschaften
Heftige Reaktion mit H202, HNO3 und anderen Oxidationsmitteln WGK 1 (schwach wassergefährdende Stoffe) Bei Verschütten: absorbieren mit ChemizorbR (→ Verbrennungsanlage) mit viel Wasser nachspülen |
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4. |
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte Kleidung entfernen, Haut mit viel Wasser waschen. Nach Augenkontakt sofort mit viel Wasser oder physiolog. Kochsalzlösung ausspülen~ Lidspalte dabei offen halten. Nach Inhalation: Frischluft Nach Verschlucken: Wasser trinken - später Natriumsulfat (2 %ig), keine Milch, kein Rizinusöl, Arzt zuziehen. |
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5. Vorsorgeuntersuchungen ./. |
6. MAK-TRK-/BAT-Wert
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MAK-Wert (1988) |
200 ppm = 590 mg/m3 |
Kurzzeitwert - Kategorie II.1 (4 MAK, 15 min. Mittelwert, Überschreitungsfaktor 4 4×pro Schicht) |
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BAT-Wert (1988) |
5 ml/l Harn |
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Schwangerschaft Gruppe D |
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7. Beschränkungen
Jugendliche nur unter Aufsicht eines Fachkundigen beschäftigen |
8. Vorschriften, Regeln, Richtlinien, Merkblätter
Merkblatt BG Chemie M 017 Lösemittel |