Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

TRGS 524
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Kontaminierte Bereiche
2.2 Bauliche Anlagen
2.3 Arbeiten in kontaminierten Bereichen
2.4 Bestimmungsgemäßer Betrieb/Arbeitsverfahren
2.5 Auftraggeber
2.6 Auftragnehmer

3 Allgemeine Grundsätze, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten

3.1 Allgemeine Grundsätze
3.2 Vorwegmaßnahmen des Auftraggebers in der Planungsphase
3.2.1 Vorerkundung
3.2.2 Maßnahmen in der Ausschreibung und bei der Ausführung (Koordination)
3.2.3 Pflichten des Arbeitgebers bei Beauftragung von Fremdfirmen

4 Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

4.1 Allgemeines

4.2 Informationsermittlung zu Art und Konzentration der Gefahrstoffe
4.2.1 Besonderheiten beim ASI-Arbeiten bzw. dem Umbau von Gebäuden, Anlagen und Behältern
4.2.2 Besonderheiten bei Tätigkeiten auf und in Deponien
4.2.3 Besonderheiten bei Tätigkeiten auf kalten Brandstellen (Brandschadensanierung)
4.2.4 Besonderheiten beim Gleisbau

4.3 Informationsermittlung zu den Eigenschaften der Gefahrstoffe

4.4 Informationsermittlung zu den Ar
eitsbereichen

4.5 Informationsermittlung zu den verfügbaren Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten und Einzeltätigkeiten
4.5.1 Anforderungen an die Auswahl des Arbeitsverfahrens
4.5.2 Informationsermittlung zu Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten und

4.6 Informationsermittlung zu den arbeitsbereichs- und tätigkeitsbedingten Faktoren der Gefährdung
4.7 Abschätzung der zu erwartenden Exposition und Beurteilung der Gefährdung
4.8 Auswahl des Arbeitsverfahrens mit der geringsten Gefährdung

4.9 Informationsermittlung zur Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten
4.9.1 Rückbau von Tankstellen (Tankstellensanierung)
4.9.2 Tätigkeiten mit teerhaltigen (kohlestämmigen) Materialien im Hochbau
4.9.3 Tätigkeiten mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien
4.9.4 Tätigkeiten auf kalten Brandstellen (Brandschadensanierung)

5 Schutzmaßnahmen

5.1 Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
5.2 Maßnahmen gegen stoffliche Belastungen der Luft in Arbeitsbereichen
5.3 Messplanung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

6 Arbeits- und Sicherheitsplan

7 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

8 Arbeitsmedizinische Prävention

8.1 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung
8.2 Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
8.3 Individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge
8.4 Besondere Hinweise für die Erste Hilfe

Anlage 1 Ablaufschema zu den wesentlichen Schritten der Gefährdungsbeurteilung

Anlage 2A Allgemeine Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen

Anlage 2B Fachkunde für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen nach Nummer 2.3 Abs. 2 Nr. 13

Anlage 3 Muster für Gliederung und Inhalte des Arbeits- und Sicherheitsplanes

1 Allgemeine Daten
2 Standortbeschreibung
3 Informationsermittlung zu vorhandenen bzw. zu vermutenden Gefahrstoffen
4 Informationsermittlung zu Arbeitsbereichen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsschritten und Einzeltätigkeiten
5 Gefährdungsbeurteilung
6 Arbeits- und Gesundheitsschutz
7 Messkonzept zur Überwachung der Arbeitsplatzbedingungen
8 Entsorgung
9 Dokumentation, Nachweise

Anlage 4 Zuordnung von Eigenschaften, Gefährlichkeitsmerkmalen und typischen Bewertungskriterien

Anlage 5 Beispiel zur Darstellung der zur Bewertung von Mobilität und Gefahren ermittelten Stoffdaten

Anlage 6 Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe und Tätigkeiten mit Exposition gemäß Nummer 4.4 und 4.5

Anlage 7 Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen,

Anlage 8 Notwendige Angaben bei der Festlegung der Persönliche Schutzausrüstung

Anlage 9 Hinweise zur messtechnischen Überwachung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Anlage 10 Beispiel zur tabellarischen Darstellung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen

Anlage 11 Informationsquellen, Vorschriften und Regeln (in der jeweils aktuellen Fassung)

1 Verordnungen, Technische Regeln, z.B.:
2 Vorschriften, Regeln und Informationsschriften der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger, z.B.:
3 Branchenspezifische Regelungen, z.B.:
4 Informationssysteme im Internet: