Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

TRGS 519
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Abbrucharbeiten

2.2 Sanierungsarbeiten

2.3 Instandhaltungsarbeiten

2.4 Nebenarbeiten

2.5 Abfallbeseitigung

2.6 Asbest und asbesthaltige Materialien

2.7 Sachkundige Personen

2.8 Tätigkeiten mit geringer Exposition

2.9 Emissionsarme Verfahren

2.10 Arbeiten geringen Umfangs

2.11 Schwach gebundene Asbestprodukte

2.12 Asbestzementprodukte

2.13 Sonstige Asbestprodukte

2.14 Verantwortliche Person (Nummer 5.1)

2.15 Aufsichtführender (Nummer 5.2)

2.16 Fachpersonal (Nummer 5.3)

2.17 Koordinator (Nummer 6 bzw. § 15 Absatz 4 GefStoffV)

3 Zulassung und Anzeige

3.1 Zulassung

3.2 Anzeige an die Behörde

3.3 Beauftragung von Nachunternehmern

4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

4.1 Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Asbest

4.2 Arbeitsplan

4.3 Ermittlung der Asbestfaserkonzentration

5 Anforderungen an die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung

5.1 Verantwortliche Person

5.2 Aufsichtführender

5.3 Fachpersonal

6 Koordination

7 Organisatorische Maßnahmen

8 Sicherheitstechnische Maßnahmen

8.1 Allgemeine Anforderungen

8.2 Besondere Anforderungen an Lüftungsmaßnahmen, raumlufttechnische Anlagen, Industriestaubsauger und Entstauber

9 Persönliche Schutzausrüstung

9.1 Allgemeine Anforderungen

9.2 Atemschutz

9.3 Schutzkleidung

10 Hygienemaßnahmen

11 Unterweisung der Beschäftigten

12 Unterrichtung der Beschäftigten

13 Arbeitsmedizinische Prävention

13.1 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung

13.2 Arbeitsmedizinischtoxikologische Beratung

13.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge

14 Besondere Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

14.1 Anforderungen an Abschottung und lufttechnische Maßnahmen

Abb. 1 Personenschleuse (Prinzipskizze)

14.2 Anforderungen an Personal-Dekontaminationsanlagen (Personenschleusen)

Abb. 2 Materialschleuse (Prinzipskizze)

14.3 Anforderungen an Materialschleusen

14.4 Besondere Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten

14.5 Aufhebung der Schutzmaßnahmen (Freigabe)

15 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit geringer Exposition oder emissionsarmen Verfahren

15.1 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8

15.2 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit anerkannten emissionsarmen Verfahren nach Nummer 2.9

16 Besondere Regelungen für Abbruch-Arbeiten an Asbestzementprodukten

16.1 Allgemeine Anforderungen

16.2 Arbeiten im Freien

16.3 Arbeiten in Innenräumen

17 Besondere Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten

17.1 Allgemeine Anforderungen

17.2 Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten

17.3 Instandhaltungsarbeiten an Dichtungen und Packungen

17.4 Instandhaltungsarbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen

18 Besondere Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen

18.1 Abfallaufnahme und Kennzeichnung

18.2 Transport

18.3 Zwischenlagerung

18.4 Ablagerung

18.5 Andere Verfahren der Entsorgung

19 Weitere Regelungen

Anlage 1.1 Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

Anlage 1.2 Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten geringen Umfanges mit asbesthaltigen Materialien

Anlage 1.3 Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien

Anlage 1.4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan

Anlage 1.5 Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519

Anlage 1.6 Betriebsanweisung (Muster) - Demontage von Fassadenplatten

Anlage 1.7 Betriebsanweisung (Muster) - Entfernen von Brandschutzplatten

Anlage 2: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und Behältern

Anlage 3 Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest

Anlage 4 Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten 

A Asbestzementprodukte

B ASI-Arbeiten geringen Umfangs

C Integrierter ASI-Lehrgang

Anlage 5: Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519

Anlage 6.1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Asbestfaserexposition

Anlage 6.2: Ermittlung der Asbestfaserkonzentration zur Anerkennung von emissionsarmen Verfahren nach Nummer 2.9

Anlage 6.3: Hinweise zur Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung der Asbestfaserexposition nach Nummer 4.3 Absatz 1 und Absatz 2 

Anlage 7.1: Anforderungen an zum Einsatz bei ASI-Arbeiten nach Nummer 8.2 Absatz 6 der TRGS 519 geeignete Industriestaubsauger und ortsveränderliche Entstauber

1. Baumusterprüfung

2. typenschild

3. Kennzeichnung

4. Filterung und Luftführung

5. Staubsammeleinrichtungen

6. Filterwechsel

7. Elektrische Zusatzanforderungen

8. Betriebsanleitung

9. Ältere Geräte

Anlage 7.2 Mindestanforderungen an Luftreiniger für den Einsatz bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten

Anlage 8: Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung

1. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest

2. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest -

3. Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenem Asbestprodukten in Innenräumen

Anlage 9 Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)

1 Allgemeine Hinweise

2 Exposition-Risiko-Matrix zu Tätigkeiten an Bauteilen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten

Anlage 10 Qualifikationsmodul 1E - Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nummer 2.9

1. Grundkenntnisse Asbest

2. Qualifikationsmodul 1E (Praxismodul)

3.