Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Abbrucharbeiten
2.2 Sanierungsarbeiten
2.3 Instandhaltungsarbeiten
2.4 Nebenarbeiten
2.5 Abfallbeseitigung
2.6 Asbest und asbesthaltige Materialien
2.7 Sachkundige Personen
2.8 Tätigkeiten mit geringer Exposition
2.9 Emissionsarme Verfahren
2.10 Arbeiten geringen Umfangs
2.11 Schwach gebundene Asbestprodukte
2.12 Asbestzementprodukte
2.13 Sonstige Asbestprodukte
2.14 Verantwortliche Person (Nummer 5.1)
2.15 Aufsichtführender (Nummer 5.2)
2.16 Fachpersonal (Nummer 5.3)
2.17 Koordinator (Nummer 6 bzw. § 15 Absatz 4 GefStoffV)
3 Zulassung und Anzeige
3.1 Zulassung
3.2 Anzeige an die Behörde
3.3 Beauftragung von Nachunternehmern
4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4.1 Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Asbest
4.2 Arbeitsplan
4.3 Ermittlung der Asbestfaserkonzentration
5 Anforderungen an die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
5.1 Verantwortliche Person
5.2 Aufsichtführender
5.3 Fachpersonal
6 Koordination
7 Organisatorische Maßnahmen
8 Sicherheitstechnische Maßnahmen
8.1 Allgemeine Anforderungen
8.2 Besondere Anforderungen an Lüftungsmaßnahmen, raumlufttechnische Anlagen, Industriestaubsauger und Entstauber
9 Persönliche Schutzausrüstung
9.1 Allgemeine Anforderungen
9.2 Atemschutz
9.3 Schutzkleidung
10 Hygienemaßnahmen
11 Unterweisung der Beschäftigten
12 Unterrichtung der Beschäftigten
13 Arbeitsmedizinische Prävention
13.1 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung
13.2 Arbeitsmedizinischtoxikologische Beratung
13.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge
14 Besondere Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
14.1 Anforderungen an Abschottung und lufttechnische Maßnahmen
Abb. 1 Personenschleuse (Prinzipskizze)
14.2 Anforderungen an Personal-Dekontaminationsanlagen (Personenschleusen)
Abb. 2 Materialschleuse (Prinzipskizze)
14.3 Anforderungen an Materialschleusen
14.4 Besondere Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten
14.5 Aufhebung der Schutzmaßnahmen (Freigabe)
15 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit geringer Exposition oder emissionsarmen Verfahren
15.1 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8
15.2 Besondere Regelungen für Tätigkeiten mit anerkannten emissionsarmen Verfahren nach Nummer 2.9
16 Besondere Regelungen für Abbruch-Arbeiten an Asbestzementprodukten
16.1 Allgemeine Anforderungen
16.2 Arbeiten im Freien
16.3 Arbeiten in Innenräumen
17 Besondere Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten
17.1 Allgemeine Anforderungen
17.2 Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
17.3 Instandhaltungsarbeiten an Dichtungen und Packungen
17.4 Instandhaltungsarbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen
18 Besondere Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
18.1 Abfallaufnahme und Kennzeichnung
18.2 Transport
18.3 Zwischenlagerung
18.4 Ablagerung
18.5 Andere Verfahren der Entsorgung
19 Weitere Regelungen
Anlage 1.1 Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
Anlage 1.2 Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten geringen Umfanges mit asbesthaltigen Materialien
Anlage 1.3 Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
Anlage 1.4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
Anlage 1.5 Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519
Anlage 1.6 Betriebsanweisung (Muster) - Demontage von Fassadenplatten
Anlage 1.7 Betriebsanweisung (Muster) - Entfernen von Brandschutzplatten
Anlage 2: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und Behältern
Anlage 3 Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest
Anlage 4 Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
A Asbestzementprodukte
B ASI-Arbeiten geringen Umfangs
C Integrierter ASI-Lehrgang
Anlage 5: Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519
Anlage 6.1: Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Asbestfaserexposition
Anlage 6.2: Ermittlung der Asbestfaserkonzentration zur Anerkennung von emissionsarmen Verfahren nach Nummer 2.9
Anlage 6.3: Hinweise zur Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zur Ermittlung der Asbestfaserexposition nach Nummer 4.3 Absatz 1 und Absatz 2
Anlage 7.1: Anforderungen an zum Einsatz bei ASI-Arbeiten nach Nummer 8.2 Absatz 6 der TRGS 519 geeignete Industriestaubsauger und ortsveränderliche Entstauber
1. Baumusterprüfung
2. typenschild
3. Kennzeichnung
4. Filterung und Luftführung
5. Staubsammeleinrichtungen
6. Filterwechsel
7. Elektrische Zusatzanforderungen
8. Betriebsanleitung
9. Ältere Geräte
Anlage 7.2 Mindestanforderungen an Luftreiniger für den Einsatz bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten
Anlage 8: Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung
1. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest
2. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest -
3. Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenem Asbestprodukten in Innenräumen
Anlage 9 Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung der Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (Exposition-Risiko-Matrix)
1 Allgemeine Hinweise
2 Exposition-Risiko-Matrix zu Tätigkeiten an Bauteilen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten
Anlage 10 Qualifikationsmodul 1E - Qualifikation für aufsichtführende Personen bei Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren nach TRGS 519 Nummer 2.9
1. Grundkenntnisse Asbest
2. Qualifikationsmodul 1E (Praxismodul)