umwelt-online: TRGS 300 Sicherheitstechnik (5)

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  Tabellen zu den Sicherheitsanforderungen an Anlagen und bei Verfahren nach Nummer 4: Anhang 2
zur TRGS 300

Bei der Anwendung der Tabellen des Anhangs 2 ist darauf zu achten, daß die Auflistung der Sicherheitsanforderungen nicht abschließend ist. Darüber hinaus muß bei der Anwendung der Sicherheitsanforderungen auf konkrete Anlagen und Verfahren geprüft werden, welche der genannten Sicherheitsanforderungen relevant sind oder gegebenenfalls ergänzt werden müssen.

Tabelle 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen    top

Sicherheitsgrundsatz Sicherheitsanforderung
1. Ersatz gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
  • Prüfung auf weniger gefährliche Stoffe mit dem Ziel, das Gesamtgefahrenpotential zu minimieren 21 , auch unter Berücksichtigung gefährlicher Nebenprodukte sowie von Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten
2. Verringerung der Menge der eingesetzten Gefahrstoffe 22
  • Kontinuierliche statt diskontinuierliche Betriebsweise
  • Reduzierung der Volumina der Funktionselemente
  • Reduzierung der Bereitstellungsmengen in der Anlage
  • Mehrstrangbetrieb
3. Wahl von Verfahren mit möglichst geringen betriebsmäßigen Freisetzungen von Gefahrstoffen
  • Geschlossene Betriebsweise
  • Geschlossene Umfüllvorgänge, z.B. Gaspendelverfahren
  • Emissionsarme Arbeitsverfahren, z.B. keine Isolierung von Zwischenprodukten
  • Verfahren im Unterdruckbereich
4. Sichere Umschließung
  • Auswahl geeigneter Werkstoffe
  • Funktionsgerechte Konstruktion
  • Werkstoffgerechte Fertigung
  • Qualitätssicherung, z.B. Werkstoffzeugnisse und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • Qualifikation des Herstellungs- und Montagepersonals, unterwiesenes Personal
  • Anlagengerechte Aufstellung, z.B. spannungsfreie Errichtung
  • Vermeiden von unzulässigen Beanspruchungen, z.B. Schwingungen
  • Einhalten der zulässigen Verfahrensparameter. z.B. Druck, Temperatur und Durchfluß
  • Vermeiden von Korrosion, Erosion, Kavitation
  • Auswahl geeigneter statischer und dynamischer Dichtungssysteme und Dichtungen
  • Auswahl geeigneter Armaturen. Verbindungen, Meß- und Probenahmestellen
  • Verhindern von Fehlfunktionen bei Druckentlastungseinrichtungen
  • Sicherung gegen und bei Lagerversagen rotierender Wellen
  • Sicherung gegen Lösen bewegter Teile
5. Sichere Beherrschung des Stoffflusses
  • Beherrschung des thermodynamischen und chemischen Zustandes der eingesetzten und der entstehenden Gefahrstoffe
  • Sicheres Ein- und Ausbringen der Gefahrstoffe
  • Vermeiden ungewollter Anreicherung von Gefahrstoffen bei der Reaktion
  • Gewährleistung des ungestörten, gerichteten Stoffflusses durch geeignete EMSR-Technik
6. Sicherstellen des sachgemäßen Umgangs mit Gefahrstoffen sowie Sichern gegen Fehlhandlungen
  • Automatisierung/Mechanisierung/Verriegelung
  • Anwendung ergonomisch/psychologisch geeigneter Arbeitsmethoden
  • Benutzungsfreundliche Anordnung von Funktionselementen
  • Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel beim Ein-, Um- und Abfüllen
  • Betriebsanweisungen/-unterweisungen unter besonderer Berücksichtigung von An- und Abfahrvorgängen, Probebetrieb, Probenahme, Reinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten, vorübergehende Betriebsstillegung
  • Sichere Ausführung von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, auch unter Berücksichtigung des Einsatzes von Fremdpersonal
  • Verwechslungssichere Anschlüsse
  • Sichern gegen Beschädigung durch betriebsbedingte Vorgänge, z.B. Anfahrschutz
  • Sicherstellung der betrieblichen Aufsicht
  • Sicherstellung von Ausbildung, Schulung und Training
7. Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre innerhalb und außerhalb der Umschließung
  • Identifizierung brennbarer Stoffe
  • Vermeidung von Lufteintritt oder anderer oxidierend wirkender Stoffe
  • Konzentrationsüberwachung (Ex-Grenzen)
  • Sicherstellung der Inertisierung
  • Überwachung der Prozeßführung, insbesondere bei An- und Abfahrvorgängen, Probebetrieb
  • Geeignete konstruktive Gestaltung, um die Bildung örtlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden, z.B. Vermeiden von Toträumen
  • Vermeiden von Undichtigkeiten
  • Sicherstellung der Belüftung
  • Sicherstellung der Absaugung
  • Vermeiden brennbarer Reinigungsmittel
  • Gewährleistung regelmäßiger und fachgerechter Reinigung und Instandhaltung
8. Vermeiden von Zündquellen
  • Begrenzung der Betriebstemperatur ausreichend weit unterhalb der Zündtemperatur
  • Vermeiden der Bildung entzündend wirkender Stoffe
  • Vermeiden von
  • Reibungswärme
  • elektrostatischen Aufladungen
  • offenem Feuer, mechanischen und elektrischen Funken
  • Weitere Anforderungen gem. Ex-RL
9. Reduzierung der Exposition
  • Erfassung und gefahrlose Beseitigung von Gefahrstoffen an der Austrittstelle
  • Vermeiden unnötiger Tätigkeiten im Gefahrenbereich, Fernbedienung, Automatisierung
  • Sicherstellung der Absaugung und Belüftung
  • Sicherstellung der Abdeckung und Einhausung
  • Alarmierung bei Überschreiten von Grenzwerten
10. Räumliche Trennung der Beschäftigten vom Gefahrenbereich
  • Fernbedienung, Automatisierung

Tabelle 2: St örungsbezogene Sicherheitsanforderungen   top

Sicherheitsgrundsatz Sicherheitsanforderung
1. Vorbeugender Brandschutz
  • Sicherstellen von ausreichendem baulichen Brandschutz, auch gegen Brand aus benachbarten Anlagen, z.B. Wahl geeigneter Feuerwiderstandsklasse, Verwenden möglichst nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baustoffe, Blitzschutzanlage
  • Begrenzung der Menge brennbarer, oxidierender oder anderer brandfördernder Stoffe
  • Begrenzung der Brandlast
  • Sachgemäße Bereitstellung und Lagerung brennbarer Stoffe
  • Dichter Einschluß brennbarer Stoffe
  • Begrenzung austretender brennbarer Stoffmengen
  • Verhindern der Einwirkung von Luftsauerstoff, oxidierender oder anderer brandfördernder Stoffe auf brennbare Stoffe
  • Vorhalten geeigneter Auffangräume, z.B. für brennbare Flüssigkeiten
  • Einhalten ausreichender Schutzabstände
  • Ableitung bzw. Entfernung brennbarer Stoffe aus dem Einwirkungsbereich der Anlage
  • Verhindern des Wirksamwerdens von Zündquellen
  • Überwachung auf mögliche explosionsfähige Atmosphäre außerhalb von Umsch1ießungen
  • Freihalten von Flucht-, Rettungs- und Angriffswegen
2. Abwehrender Brandschutz
  • Vorhalten ausreichender Brandmeldeanlagen
  • Vorhalten ortsfester und ortsbeweglicher Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Vorhalten geeigneter Löschmittel
  • Sicherstellung des ausreichenden Zugangs zur Brandbekämpfung
  • Vorhalten einer wirksamen Brandschutzorganisation (Feuerwehr)
  • Vorhalten von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen
3. Schutz vor den Auswirkungen von Explosionen
  • Sicherstellung eines geeigneten konstruktiven Explosionsschutzes, z.B. explosionsfeste Bauweise, Explosionsunterdrückung, Explosionsabbruch, Druckentlastung
  • Vorhalten ausreichender Begrenzungseinrichtungen gegen Explosionsauswirkungen, auch aus benachbarten Anlagen, z. B Druck, Trümmerwurf, Wärmestrahlung
  • Begrenzung freigesetzter Stoffmengen
  • Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
  • Erhalten der Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zur Überwachung zündfähiger Stoff-Luftgemische außerhalb von Anlagen
4. Schutz vor den Auswirkungen durchgehender Reaktionen
  • Druckfeste Bauweise
  • Sicherstellung der Zugabe von reaktionshemmenden Stoffen
  • Sicherstellung von Notkühlung
  • Wirksame Druckentlastung
  • Erfassung und gefahrlose Ableitung von Gefahrstoffen, z.B. Auffangbehälter, Wäscher, Neutralisationseinrichtungen, Fackelsysteme
5. Gewährleistung der Funktion von Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen
  • Auswahl geeigneter Geräte
  • Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Geräten
  • Sicherstellung einer sachgerechten Anordnung
  • Schutz gegen Beschädigungen
6. Schutz vor den Auswirkungen bei einer Freisetzung von Gefahrstoffen
  • Sicherstellung einer regelmäßigen Anlagenüberwachung
  • Sicherstellung der Konzentrationsüberwachung, z.B. in Kombination mit Alarmierungs- und NOT-AUS-Systemen
  • Einhausung
  • Gefahrloses Erfassen und Ableiten freigesetzter Gefahrstoffe
  • Bereithalten geeigneter provisorischer Dichtungseinrichtungen
  • Vorhalten geeigneter Einrichtungen zum Niederschlagen und Lenken von freigesetzten Gasen, Nebeln und Dämpfen
  • Vorhalten geeigneter Einrichtungen zur Gefahrstoffbeseitigung, z.B. Auffanggefäße, Bindemittel
  • Vorhalten geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen
7. Erhalt der Versorgung mit sicherheitstechnisch bedeutsamen Betriebsmitteln
  • Vorhalten einer Ersatzstromversorgung
  • Vorhalten redundanter Dampf-, Luft-, Kühlmittel- und Inertisierungsmittelversorgung
8. Erhalt der Wirksamkeit sicherheitstechnisch bedeutsamer Funktionselemente
  • Vorhalten von redundanten oder diversitären Funktionselementen
  • Vorhalten von Reserveaggregaten
  • Sicherstellung einer fachgerechten Instandhaltung
9. Überführung der Anlage in einen sicheren Zustand, einschließlich Sichern gegen Fehlhandlungen
  • Vorhalten geeigneter Sicherheitsabschaltungssysteme
  • Vorhalten von NOT-AUS-Systemen
  • Anwenden des Ruhesignalprinzips (Fail-Safe-Prinzip)
  • Automatisierung/Mechanisierung/Verriegelung
  • Benutzungsfreundliche Anordnung von Funktionselementen
  • Betriebsanweisungen/-unterweisungen
  • Verwechslungssichere Anschlüsse
  • Sicherstellung von Ausbildung, Schulung und Training
10. Schutz vor mechanischen Beanspruchungen
  • Sicherstellung ausreichender Standfestigkeit
  • Vorhalten von Einrichtungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Trümmerflug
  • Berücksichtigung störungsbedingter Reaktionskräfte und dynamischer Belastungen
  • Schutz vor Rohrabriß
  • Vorhalten von Schutzwänden und Schutzwällen
  • Einhalten von Sicherheitsabständen
  • Berücksichtigung von Druckbelastungen durch Innen- und Außendruck sowie Druckanstiegsgeschwindigkeit
  • Berücksichtigung zu hoher oder zu tiefer Temperatur
  • Berücksichtigung von Korrosionsbelastung
  • Anwendung von Korrosions- und Wanddickenzuschlägen
11. Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Beschäftigten, einschließlich der Hilfs- und Rettungsdienste
  • Durchführung von. Schulungen und Übungen im Hinblick auf sicherheitsgerechtes Verhalten, z.B. anhand von Betriebsanweisungen
  • Überwachung der Gefahrstoffkonzentration
  • Vorhalten persönlicher Schutzausrüstungen
  • Absperren gefährlicher Bereiche
  • Fernhalten Unbefugter
12. Gewährleistung der allgemeinen Sicherheitsorganisation
  • Erstellen von Betriebsanweisungen, unter Berücksichtigung möglicher Betriebsstörungen
  • Erstellen von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • Sicherstellung ausreichender Feuerwehreinsatzkräfte und Rettungsdienste
  • Sicherstellung ausreichender Erster Hilfe und ärztlicher Versorgung
  • Vorhalten geeigneter Rettungs- und Hilfsgeräte

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  Tabellen zu den Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von technischen Arbeitsmitteln nach Nummer 5: Anhang 3
zur TRGS 300

Bei der Anwendung der Tabellen des Anhangs 3 ist darauf zu achten, ergänzt werden müssen daß die Auflistung der Sicherheitsanforderungen nicht abschließend ist. Darüber hinaus muß bei der Anwendung der Sicherheitsanforderungen auf das konkrete Arbeitsverfahren geprüft werden, welche der genannten Sicherheitsanforderungen relevant sind oder gegebenenfalls

Tabelle 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Sicherheitsgrundsatz Sicherheitsanforderung
1. Ersatz gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
  • Prüfung auf weniger gefährliche Stoffe mit dem Ziel, das Gesamtgefahrenpotential zu minimieren 23 , auch unter Berücksichtigung gefährlicher Nebenprodukte sowie von Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten
2. Verringerung der Menge der eingesetzten Gefahrstoffe 24
  • Reduzierung der Bereitstellungsmengen
3. Wahl von technischen Arbeitsmitteln, die zu einer möglichst geringen betriebsmäßigen Freisetzung von Gefahrstoffen führen
  • Geschlossene Betriebsweise
  • Emissionsarme Arbeitsverfahren, z.B. Farbtauch- statt Farbspritzverfahren
4. Bestimmungsgemäße Verwendung von technischen Arbeitsmitteln
  • Qualifikation der Beschäftigten, unterwiesenes Personal
  • Einsatz der Arbeitsmittel unter Beachtung der Ex-RL
  • Vermeiden von unzulässigen Beanspruchungen
  • Einhalten der zulässigen Betriebsparameter, z.B. Druck und Temperatur
  • Sicherung gegen Lösen bewegter Teile
5. Sicherstellen des sachgemäßen Umgangs mit Gefahrstoffen sowie Sichern gegen Fehlhandlungen
  • Anwendung ergonomisch/psychologisch geeigneter Arbeitsmethoden
  • Auswahl ergonomisch gestalteter Arbeitsmittel
  • Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel beim Ein-, Um- und Abfüllen, inklusive Pumpen und Absaugungen
  • Betriebsanweisungen/-unterweisungen unter besonderer Berücksichtigung von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Sichere Ausführung von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, auch unter Berücksichtigung des Einsatzes von Fremdpersonal
  • Sicheres Ein- und Ausbringen der Gefahrstoffe, z.B. durch Verwechslungssichere Anschlüsse; Eingangskontrolle .
  • Sichern gegen Beschädigung durch betriebsbedingte Vorgänge
  • Sicherstellung der betrieblichen Aufsicht
  • Sicherstellung von Ausbildung, Schulung und Training
  • Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstung
  • Kennzeichnung von Behältern
6. Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre beim Einsatz der technischen Arbeitsmittel
  • Identifizierung brennbarer Stoffe
  • Konzentrationsüberwachung (Ex-Grenzen)
  • Vermeiden von Undichtigkeiten
  • Sicherstellung der Belüftung
  • Sicherstellung der Absaugung
  • Vermeiden brennbarer Reinigungsmittel
  • Gewährleistung regelmäßiger und fachgerechter Reinigung und Instandhaltung
7. Vermeiden von Zündquellen
  • Begrenzung der Betriebstemperatur ausreichend weit unterhalb der Zündtemperatur
  • Vermeiden von
    • Reibungswärme
    • elektrostatischen Aufladungen
    • offenem Feuer, mechanischen und elektrischen Funken
  • Weitere Anforderungen gem. Ex-RL
8. Reduzierung der Exposition
  • Erfassung und gefahrlose Beseitigung von Gefahrstoffen an der Austrittstelle
  • Vermeiden unnötiger Tätigkeiten im Gefahrenbereich
  • Sicherstellen der Absaugung und Belüftung
  • Sicherstellen der Abdeckung und Einhausung
  • Alarmierung bei Überschreiten von Grenzwerten
  • Bereitstellung und Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
9. Räumliche Trennung der Beschäftigten vom Gefahrenbereich
  • Fernbedienung, Automatisierung

Tabelle 2: S törungsbezogene Sicherheitsanforderungen

Sicherheitsgrundsatz Sicherheitsanforderung
1. Vorbeugender Brandschutz
  • Sicherstellen von ausreichendem baulichen Brandschutz, auch gegen Brand aus benachbarten Anlagen, z.B. Wahl geeigneter Feuerwiderstandsklasse, Verwenden möglichst nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baustoffe, Blitzschutzanlage
  • Begrenzung der Menge brennbarer, oxidierender oder anderer brandfördernder Stoffe
  • Begrenzung der Brandlast
  • Sachgemäße Bereitstellung und Lagerung brennbarer Stoffe
  • Dichter Einschluß brennbarer Stoffe
  • Begrenzung austretender brennbarer Stoffmengen
  • Verhindern der Einwirkung von Luftsauerstoff, oxidierender oder anderer brandfördernder Stoffe auf brennbare Stoffe
  • Vorhalten geeigneter Auffangräume, z.B. für brennbare Flüssigkeiten
  • Einhalten ausreichender Schutzabstände
  • Ableitung bzw. Entfernung brennbarer Stoffe aus dem Einwirkungsbereich der Anlage
  • Verhindern des Wirksamwerden von Zündquellen
  • Überwachung auf mögliche explosionsfähige Atmosphäre außerhalb von Umschließungen
  • Freihalten von Flucht-, Rettungs- und Angriffswegen
2. Abwehrender Brandschutz
  • Vorhalten ausreichender Brandmeldeanlagen
  • Vorhalten ortsfester und ortsbeweglicher Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Vorhalten geeigneter Löschmittel
  • Sicherstellung des ausreichenden Zugangs zur Brandbekämpfung
  • Vorhalten einer wirksamen Brandschutzorganisation (Feuerwehr)
  • Vorhalten von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen
3. Gewährleistung der Funktion von Alarmierungs- und Überwachungseinrichtungen
  • Auswahl geeigneter Geräte
  • Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Geräten
  • Sicherstellung einer sachgerechten Anordnung
  • Schutz gegen Beschädigungen
4. Schutz vor den Auswirkungen bei einer Freisetzung von Gefahrstoffen
  • Sicherstellung der Konzentrationsüberwachung
  • Einhausung
  • Gefahrloses Erfassen und Ableiten freigesetzter Gefahrstoffe
  • Bereithalten geeigneter provisorischer Dichtungseinrichtungen
  • Vorhalten geeigneter Einrichtungen zur Gefahrstoffbeseitigung, z.B. Auffanggefäße, Bindemittel
  • Vorhalten geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen


ENDE

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