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Bekanntmachung von Technischen Regeln hier:
TRGS 551 - Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Ausgabe August 20151
(GMBl. Nr. 54 vom 06.10.2015 S. 1066)
- Bek. d. BMAS v. 20.8.2015 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:
Neugefasste TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"
Die neugefasste TRGS 551 Ausgabe August 2015 ersetzt die TRGS 551 Ausgabe Juli 1999 (BArbBl. Heft 7-8/1999 S. 39- 45) mit Änderungen und Ergänzungen BArbBl. Heft 6/2003 S. 90.
Hinweis: Anlass für die Überarbeitung der TRGS 551 war die Notwendigkeit einer Anpassung an den aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts unter besonderer Berücksichtigung des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes der TRGS 910. Zudem wurden folgende wesentliche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
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(Stand: 20.08.2018)
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