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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: Änderung der TREMF MR, Magnetresonanzverfahren
Vom 30. Oktober 2024
(GMBl. Nr. 41/42 vom 04.11.2024 S. 911)
- Bek. d. BMAS v. 30.10.2024 - IIIb3 - 34516 -6 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Korrektur der TREMF "Magnetresonanzverfahren", Ausgabe Januar 2023, GMBl 2023, S. 235 [Nr. 3-12] bekannt.
1. In Abschnitt 3 wird die Abbildung 1 wie folgt gefasst:
Alt:
Abb. 1 Gliederung der TREMF
Neu:
"Abb. 1 Gliederung der TREMF
"
ID 242567
ENDE |
(Stand: 14.11.2024)
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