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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: Änderung der TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz, Teil 3: "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz"

Vom 30. Oktober 2024
(GMBl. Nr. 41/42 vom 04.11.2024 S. 911)


- Bek. d. BMAS v. 30.10.2024 - IIIb3 - 34516 - 6 -

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Korrektur der TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz, Teil 3: "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz", Ausgabe Januar 2023, GMBl 2023, S. 225 [Nr. 3-12] bekannt.

1. In Anhang 1 Abschnitt A1.1 wird in der Erläuterung zu dem Zeichen P001 die Angabe "dass das Verbot konkretisiert" durch die Angabe "welches das Verbot konkretisiert" ersetzt.

2. In Anhang 1 Abschnitt A1.2 wird in der Erläuterung zu dem Zeichen W001 die Angabe "dass die Gefahr konkretisiert" durch die Angabe "welches die Gefahr konkretisiert" ersetzt.

ID 242566


ENDE

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