TRD 460 Fußnoten
1) VGB-Merkblatt M 112
2) Die Zuverlässigkeit ist durch eine Bauteilprüfung oder Einzelprüfung nachzuweisen.
3) Sicherheitskennzeichnung entsprechend der UVV "Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz 4 - VBG 125
4) Anforderungen entsprechend Abschnitt 8.7 DIN VDE 0116
5) Auf die Gefahr der Taupunktunterschreitung bei der Verwendung von kalter Sperrluft wird hingewiesen.
6) Anforderungen für akustische Alarmsignale und optische Aufmerksamkeitszeichen siehe DIN 33404
8) Siehe auch UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) und GefStoffV § 20 Abs. 2
9) Siehe TRD 601 Blatt 2 und VBG 2, § 22
10) Siehe Grundsätze des Genehmigungsverfahrens 9. BImSchV - vom 18. Februar, 1977 (BGBl. I S.274), geändert am 27. Juni 1980, (BGBl. I S. 274)
(Stand: 08.12.2018)
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