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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"

Vom 14. Juni 2022
(GMBl. Nr. 23 vom 18.07.2022 S. 530)



- IIIb5 - 35612 -

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Berichtigung der TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen", Ausgabe März 2019, GMBl 2019, S. 241 [Nr. 13-16], zuletzt geändert Ausgabe Januar 2022, GMBl 2022, S. 4 [Nr. 1], bekannt.

1. Der Anhang 3 "Zusätzliche Prüfungen bei erlaubnisbedürftigen Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummern 3 bis 7 BetrSichV" wird wie folgt geändert:

a) Die bisherige Abschnittsnummerierung "3.3.2.2" wird zu Abschnittsnummerierung "3.3.1.2".

b) Die bisherige Abschnittsnummerierung "3.3.2.3" wird zu Abschnittsnummerierung "3.3.1.3".

c) Die bisherige Abschnittsnummerierung "3.3.3" wird zu Abschnittsnummerierung "3.3.2".

ID: 221490

ENDE

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(Stand: 20.07.2022)

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