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Änderungstext
Änderung der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen"
Vom 4. Mai 2022
(GMBl. Nr. 23 vom 18.07.2022 S. 526)
- IIIb5 - 35612 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe März 2019, GMBl 2019, S. 253 [Nr. 13- 16] bekannt.
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe "Anhang 2 Beispiele für prüfpflichtige Änderungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3.2 BetrSichV, welche die Bauart oder Betriebsweise beeinflussen und von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen" die folgende Angabe zu Anhang 3 angefügt:
"Anhang 3
Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen"
2. Abschnitt 3.2.2 "Ordnungsprüfung" Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Für die Ordnungsprüfung der Aufzugsanlage müssen alle erforderlichen Dokumente zur Beurteilung der sicheren Verwendung bereitgestellt werden: Dies sind zum Beispiel:
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"(1) Für die Ordnungsprüfung der Aufzugsanlage müssen alle erforderlichen Dokumente zur Beurteilung der sicheren Verwendung bereitgestellt werden: Dies sind zum Beispiel:
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3. Abschnitt 3.5 "Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Wörter "nach Nummer 3.2" durch die Wörter "nach Abschnitt 3.2" ersetzt.
b) In Satz 3 werden die Wörter "nach Nummer 3.2" durch die Wörter "nach Abschnitt 3.2" ersetzt.
4. Der Anhang 1 "Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummern 3.2 und 3.3" wird wie folgt gefasst:
Alt:
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Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummern 3.2 und 3.3 Anhang 1
Die Prüfung schließt die Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlage, soweit dies für die Beurteilung der sicheren Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich ist, mit ein.
Protokoll
zur Prüfung der elektrischen Sicherheit an einer Aufzugsanlage im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [ Nummer 3.2. und Nummer 3.3]
(Stand: 20.07.2022)
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