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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln - hier: Änderung der TRBS 1122 "Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tank stellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV"
Vom 10.Februar 2022
(GMBl. Nr. 8 vom 14.03.2022 S. 182)
- IIIb5 - 35612 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1122 "Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV", Ausgabe Juli 2018, GMBl 2018, S. 722 [Nr. 39/40] v. 5.10.2018, bekannt:
1. In Anhang 1 Tabelle A1.2 werden folgende Zeilen angefügt:
"
7 | Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Tankstelle | ||
7.1 | Einbindung der Befehlseinrichtungen zum Abschalten bzw. beim Betrieb ohne Beaufsichtigung gemäß Anhang 2 Abschnitt 4.1 Absatz 8 und 9 der TRBS 3151/TRGS 751 | Ja | Nein |
"
2. In Anhang 5 Tabelle A5 werden folgende Zeilen angefügt:
"
7 | Errichtung von Einrichtungen der Elektromobilität im räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang zu einer Gasfüllanlage | ||
7.1 | Einbindung der Befehlseinrichtungen zum Abschalten bzw. beim Betrieb ohne Beaufsichtigung gemäß Anhang 2 Abschnitt 4.1 Absatz 8 und 9 der TRBS 3151/TRGS 751 | Ja | Nein |
"
ID: 220507
ENDE |
(Stand: 16.03.2022)
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