Regelwerk, Technische Regeln, TRBS - TRGS - Arbeitsschutz

TRBS 2121 Teil 1
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

Abb. 1 Bezeichnungen am Beispiel eines Fassadengerüsts

3 Gefährdungsbeurteilung

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Brauchbarkeit von Gerüsten

4.1.1 Standsicherheitsnachweis von Gerüsten

4.1.2 Plan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung)

4.1.3 Plan für den Gebrauch

4.2 Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Absturzsicherung

4.2.3 Auffangeinrichtung

4.2.4 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) für Gerüstbauarbeiten

4.2.5 Zugänge zu Arbeitsplätzen während der Gerüstmontage für den Gerüstersteller

4.2.6 Transport von Gerüstbauteilen

4.2.7 Fachkundige Person des Gerüsterstellers

4.2.8 Fachlich geeignete Beschäftigte des Gerüsterstellers

4.2.9 Kennzeichnung des Gerüstes Jedes Gerüst ist zu kennzeichnen.

4.3 Gebrauch des Gerüstes durch den Gerüstnutzer

4.3.1 Allgemeines

4.3.2 Zugänge zu Arbeitsplätzen während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer

4.3.3 Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch den Gerüstnutzer

4.3.4 Einhaltung des sicheren Betriebes während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer

4.4 Sicherung des Gefahrenbereiches

4.5 Besondere Bedingungen für fahrbare Gerüste

5 Prüfung, Inaugenscheinnahme

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfung nach dem Auf- und Umbau eines Gerüstes

5.3 Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch

5.4 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen

5.5 Zur Prüfung befähigte Person

5.6