Regelwerk, Technische Regeln, TRBS - Arbeitsschutz
TRBS 1115 Teil 1
- Inhalt =>
1 Anwendungsbereich |
2 Begriffsbestimmungen |
2.1 Allgemeines |
2.2 Cybersicherheit |
2.3 Cyberbedrohung |
2.4 IT/OT-Umgebung |
2.5 Management der Cybersicherheit |
2.6 Instandhaltung |
3 Anforderungen der Cybersicherheit an sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen |
3.1 Allgemeines |
3.2 Cybersicherheit im Sicherheitslebenszyklus |
Abb. 1 Berücksichtigung der Cybersicherheitsmaßnahmen in den Abläufen bei Planung, Realisierung und Verwendung einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung |
3.3 Organisatorische Maßnahmen |
3.3.1 Allgemeines |
3.3.2 Qualifikation zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung |
3.4 Dokumentation |
4 Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung im Hinblick auf Cybersicherheit durch den Arbeitgeber |
4.1 Allgemeines |
4.2 Festlegung des Schutzkonzepts für die Cybersicherheit des Arbeitsmittels durch den Arbeitgeber |
4.3 Umsetzung des Schutzkonzepts für die Cybersicherheit bezogen auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen |
4.4 Anforderungen an die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen |
4.4.1 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes mit bestätigtem Schutz vor Cyberbedrohungen |
4.4.2 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes ohne bestätigten Schutz vor Cyberbedrohungen |
4.4.3 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen, die vom Arbeitgeber in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt werden |
4.5 Cybersicherheitsmaßnahmen |
4.5.1 Auslegungsgrundsätze |
4.5.2 Anforderungen an Cybersicherheitsmaßnahmen |
4.6 Cybersicherheit bei der Errichtung der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung |
5 Überprüfung der Wirksamkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen |
6 Prüfung des Arbeitsmittels vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach §§ 14 und 15 BetrSichV |
7 Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen nach §§ 14 und 16 BetrSichV |
8 Verwendung und Instandhaltung |
8.1 Unterweisung von Beschäftigten |
8.2 Betrieb, Instandhaltung und regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Cybersicherheitsmaßnahmen |
8.3 Änderungen an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen mit Auswirkungen auf die Cybersicherheit oder an Cybersicherheitsmaßnahmen |
8.4 Außerbetriebnahme der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung |
Anhang 1 Management der Cybersicherheit |
A1.1 Anwendungsbereich |
A1.2 Anforderungen an das Management der Cybersicherheit |
A1.2.1 Allgemeines |
A1.2.2 Wirksamkeit des Managements der Cybersicherheit |
Anhang 2 Regelwerke und Normen |