Regelwerk, Technische Regeln, TRBS - TRGS - Arbeitsschutz

TRBS 1111
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1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

2 Begriffsbestimmungen

3 Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4 Grundsätze zur Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4.1 Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

4.2 Allgemeine Gesichtspunkte

4.3 Einbeziehung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsgegenstände

4.4 Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit, der alterns- und altersgerechten Gestaltung, ergonomisch relevanter Zusammenhänge sowie der physischen und psychischen Belastung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

4.4.1 Gebrauchstauglichkeit
4.4.2 Alterns- und altersgerechte Gestaltung
4.4.3 Ergonomische Zusammenhänge
4.4.4 Physische und psychische Belastung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

4.5 Einbeziehung vorhersehbarer Betriebsstörungen in die Gefährdungsbeurteilung

4.6 Ermittlung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und der Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen, Festlegung des Soll-Zustandes des Arbeitsmittels

5 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

5.1 Allgemeines

5.2 Notwendige Informationen beschaffen

5.2.1 Informationen zur Verwendung des Arbeitsmittels
5.2.2 Informationen zur Beschaffenheit des Arbeitsmittels
5.2.3 Prüfen der Voraussetzungen für die vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 7 BetrSichV)

5.3 Gefährdungen ermitteln

5.4 Gefährdungen bewerten

5.5 Schutzmaßnahmen festlegen

5.5.1 Allgemeines
5.5.2 Technische Schutzmaßnahmen
5.5.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen
5.5.4 Personenbezogene Schutzmaßnahmen
5.5.5 Berücksichtigung des Arbeitsablaufs und Koordination

5.6 Schutzmaßnahmen umsetzen

5.7 Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen (§ 4 Absatz 5 BetrSichV)

5.8 Ergebnisse dokumentieren (§ 3 Absatz 8 BetrSichV)

6 Literatur

Anhang 1 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung

Anhang 2 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung anhand von ausgewählten Beispielen

1 Allgemeines

Beispiel 1: Verwendung von Handwerkzeugen bei gleichartigen Arbeitsbedingungen

Beispiel 2: Verwendung von Zentrierständern in einer Fahrradwerkstatt

Beispiel 3: Verwendung von Innenlader-Paletten zum Transport von Betonfertigteilen

Beispiel 4: Personenaufzug in einem Verwaltungsgebäude

Beispiel 5: Dampfkesselanlage

2 Beispiele

Beispiel 1: Zusammengefasste Dokumentation für Handwerkzeuge mit gleichartigen Gefährdungen

Beispiel 2: Anwendung der vereinfachten Vorgehensweise gemäß S7 BetrSichV - Zentrierständer in einer Fahrradwerkstatt

Beispiel 3: Verwendung von Innenlader-Paletten zum Transport von Betonfertigteilen

Beispiel 4: Überwachungsbedürftige Anlage hier: Aufzugsanlage im Verwaltungsgebäude

Beispiel 5: Überwachungsbedürftige Anlage - hier: Dampfkesselanlage