TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (6)

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4 Auswertung der Versuche

4.1 Prüfung nach dem Augenschein

(1) Das Aussehen der getrockneten Probebleche wird zunächst nach dem Augenschein beurteilt. Es ist festzustellen, ob die Bleche metallisch blank und unverändert oder metallisch blank und gleichmäßig angeätzt oder mit einer gleichmäßigen Deckschicht behaftet erscheinen oder ob Stellen örtlicher (namentlich pustel- oder lochfraßartiger) Korrosion beobachtet werden. Bei halb eingetauchten Proben interessiert insbesondere das Aussehen der Metalloberfläche in der Wasserlinie. Bei verzunderten Proben ist festzustellen, ob in den eingeritzten Verletzungen Korrosion des Stahles eingetreten ist, und wenn ja, ob es sich um örtliche oder allgemeine Korrosion der Ritzer handelt. Unter Umständen beobachtete Braunfärbung der ursprünglichen schwarzen Zunderschicht kann außer Betracht bleiben.

(2) Bei Spalt-Stahlblechproben ist nach dem Aufbiegen der beiden Schenkel festzustellen, ob in der Tiefe des Spaltei gegenüber den übrigen Flächenteilen und gegenüber Normal-Stahlproben andersartige Korrosionserscheinungen aufgetreten sind.

(3) Weisen die Normalproben und die Kontaktproben örtliche Korrosionsstellen auf, so ist nunmehr nach Entfernen der Korrosionsprodukte festzustellen, ob lokale Anfressungen des Grundmetalls erkennbar sind. Desgleichen werden die Spalt-Stahlblechproben, die verzunderten Probebleche und sämtliche halb eingetauchten Probebleche, falls auf diesen Korrosionsprodukte beobachtet worden waren, in einer nach DIN 50905 geeigneten chemischen Lösung entrostet und erneut nach dem Augenschein auf lochfraßartige Korrosion bzw. auf starke Anfressungen (z.B. in der Wasserlinie) untersucht.

(4) In allen Fällen örtlicher Korrosion wird nach Möglichkeit die Tiefe der Anfressungen geschätzt.

4.2 Bestimmung von Gewichtsveränderungen

Mit Ausnahme der halb eingetauchten Proben werden sämtliche Normalproben und die Kontaktproben zur Bestimmung von Gewichtsveränderungen zurückgewogen, sofern sie metallisch blank erscheinen. Nicht metallisch blank erscheinende Proben werden zunächst von anhaftenden Korrosionsprodukten oder anderen Verunreinigungen durch geeignete Reinigungslösungen nach DIN 50905 befreit, es sei denn, das Gewicht der Fremdsubstanz sei offensichtlich geringer als ca. 1 mg. Die Vernachlässigbarkeit der Metallkorrosion durch die Reinigungslösung ist durch Blindversuch zu kontrollieren.

4.3 Berechnung der Geschwindigkeit der Flächenabtragung

Aus dem gemessenen, jeweils aus drei Einzelwerten gemittelten Gewichtsverlust der Normalproben und der Kontaktproben, der der Fläche der Probebleche und der Versuchszeit wird ohne Rücksicht auf evtl. ungleichmäßige Korrosion die, mittlere jährliche Abtragung für jede Probensorte in mm/Jahr nach DIN 50905 als Funktion der Versuchszeit berechnet, d.h. es wird die mittlere Abtragungsgeschwindigkeit für die zweite Versuchsperiode vom 14. bis 28. Tag und für die dritte Versuchsperiode vom 28. bis 56. Tag berechnet.

4.4 Beurteilung der Prüfergebnisse

4.41 (1) Falls keine örtlichen Korrosionsstellen beobachtet werden und falls sämtliche berechneten mittleren Abtragungsgeschwindigkeiten 0,01 mm/Jahr nicht überschreiten, wird im Prüfbericht festgestellt, daß die geprüfte Leckanzeigeflüssigkeit im geprüften Mischungsverhältnis mit Wasser den Anforderungen genügt.

(2) Dieselbe Feststellung wird auch in solchen Fällen getroffen, in denen die mittlere Abtragungsgeschwindigkeit erst in der zweiten oder dritten Versuchsperiode unter 0,01 mm/Jahr fällt.

(3) Dieselbe Feststellung wird weiterhin auch in solchen Fällen getroffen, in denen auf Stahl einige wenige Rostflecke von weniger als 0,05 mm Durchmesser beobachtet werden, solange nach Reinigung der Proben unter solchen Rostflecken keine merklichen Anfressungen beobachtet werden und solange die mittlere Abtragungsgeschwindigkeit den oben geforderten Wert nicht übersteigt.

4.42 (1) Gibt das Verhalten von Stahlproben zu keinen Bedenken Anlaß, wird aber Kupfer und/oder Kupfer-Zink-Legierung (Messing) entweder schneller als mit einer mittleren Geschwindigkeit von 0,01 mm/Jahr abgetragen oder durch örtliche Korrosion merklich angegriffen, so wird dieser Befund als zulässige Einschränkung der Unbedenklichkeit der zu untersuchenden Leckanzeigeflüssigkeit in den Prüfbericht aufgenommen.

(2) Ebenso wird als zulässige Einschränkung der Unbedenklichkeit der untersuchten Leckanzeigeflüssigkeit im Prüfbericht vermerkt, wenn Stahlproben im Kontakt mit anderen Metallen wesentlich stärker korrodiert werden als ohne Kontakt mit anderen Metallen.

(3) In diesem Fall wird zusätzlich vermerkt, daß die Leckanzeigeflüssigkeit im Doppelmantel mit Kupfer und/oder Kupfer-Zink-Legierung (Messing) nicht in Kontakt kommen darf.

4.43 Als unzulässige Einschränkung der Unbedenklichkeit wird die Beobachtung mittlerer Abtragungsgeschwindigkeit von Stahlblechproben von mehr als 0,01 mm/Jahr in der dritten Versuchsperiode gewertet, ferner das Auftreten merklicher lokaler Anfressungen der Stahloberfläche auf Normalproben, Spalt-Proben, in den Ritzern verzunderter Proben und in der Wasserlinie halb eingetauchter Proben.   

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  Prüfung von fungiziden Eigenschaften von Leckanzeigeflüssigkeit Anhang 2.2 zu TRbF 501

1 Prüfmethode

Für die Prüfung werden jeweils 13 Stück 300 ml Erlenmeyer-Kolben mit 70 ml Mineralsalzlösung (Medium A, siehe Tafel 1 dieses Anhanges) bzw. 70 ml Sabouraud-Maltose-Lösung (Medium. B, siehe Tafel 2 dieses Anhanges) befüllt und 20 Minuten bei 121 °C sterilisiert. Zu 5 Parallelen pro Medium werden 70 ml gebrauchsfertige Leckanzeigeflüssigkeit gegeben, zu weiteren 5 Parallelen gibt man 70 ml der 1: 1 mit Wasser verdünnten Leckanzeigeflüssigkeit. Die restlichen 3 Kolben dienen als Wachstumskontrolle für die Prüfpilze, ihnen wird statt der Leckanzeigeflüssigkeit jeweils 3,5 ml Rizinusöl zugegeben. Nach dem Abkühlen werden alle Kolben mit je 1 ml einer Mischsporensuspension (Prüfpilze siehe Tafel 3 dieses Anhanges) beimpft. Die beimpften Kolben werden in einem Schüttelgerät für 6 Tage bei 30 °C incubiert.

   Tafel 1. Zusammensetzung der Mineralsalzlösung

NaNO2 2,0 g
KH2PO4 0,7 g
K2HPO4 0,3 g
KCl 0,5 g
MgSO4 ⋅ 7 H2O 0,5 g
FeSO4 ⋅ 7 H2O 0,01 g
H2O dest. 1000 ml

Tafel 2. Zusammensetzung des Sabouraud-Maltose-Mediums

Spezialpepton 10,0 g
Maltose 20,0 g
H2O dest. 1000 ml

Tafel 3. Prüfpilze

Aspergillus flavus

Aspergillus niger

Chaetomium globosum

Paecilomyces Varioti

Penicillium funiculosum

Trichoderma T 1

2 Versuchsauswertung

Eventuell eingetretenes Pilzwachstum wird visuell nach folgendem Schema bewertet:

0 = kein Wachstum,
1 = das Mycelwachstum beschränkt sich auf wenige kleine Flocken,
2 = mittleres Wachstum, Mycelflocken in der Flüssigkeit verteilt,
3 = verstärktes Wachstum, dichte homogene Mycelkugeln,
4 = starkes, homogenes Wachstum, vergleichbar mit dem in den Kontrollproben.

3 Beurteilung

Eine ausreichende fungizide Wirkung ist nur bei den Bewertungsstufen 0 und 1 gegeben. Die Bewertungsstufen 2, 3 und 4 entsprechen nicht den gestellten Anforderungen.

ENDE

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