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Regelwerk


Abbildungs- und Tabellenverzeichnis TRbF 40


Abbildungen
Bild 1 zu TRbF 40 Nr. 3.3.1.1 Abs. 19 Einschränkung des Schutzstreifens
Bild 2 zu TRbF 40 Nr. 4.1.1.4 Abs. 1: Zu Öffnungen abgewandte Seiten von Zapfsäulen
Bild 3 zu TRbF 40 Nr. 4.1.1.5: Abgabeeinrichtungen
Bild 4 zu TRbF 40 Nr. 4.2.1: Wirkbereich bei Befüllung der Lagerbehälter (mit Eingrenzung durch Wand)
Bild 5 zu TRbF 40 Nr. 6.3: Explosionsgefährdete Bereiche

Fußnoten zu TRbF 40

1) Für die Beschaffenheit von Anlageteilen von Tankstellen gilt der verbleibende Teil der TRbF 112 sowie die verbleibenden relevanten Teile der TRbF 100, der TRbF 110 und der TRbF 120, die im Anhang aufgeführt sind. Ferner gelten komplett die TRbF 121, TRbF 131 Teil 1 und Teil 2, TRbF 401 und die TRbF der Reihen 500 und 600. Es ist beabsichtigt, Beschaffenheitsanforderungen durch entsprechende DIN EN-Normen abzulösen.

2) TRbF 180 Nr. 6.3 Abs. 3

zu 4.1.1.6 (2)

4) Bestehende Anlagen sind bis zum 30.6.1999 umzurüsten.

5) Nachrüstfrist bis 31. Dezember 1998.

6) gemäß Harmonisierungsdokument 21 und 22 CENELEC

   

   



2) z.B. gemäß DIN 4102 Baustoffklasse B 2 

1) z.B. gemäß DIN 1045

2) Der Nachweis der Dichtheit kann in Anlehnung an die Richtlinie des DAfStb. Anhang a 1.1, jedoch in einem Prüfzyklus von 28 täglichen Beaufschlagungen von je 5 Stunden Dauer mit einer Flüssigkeitssäule von 1 cm brennbarer Flüssigkeiten. z.B. vom Institut für Massivbau der Technischen Hochschule Darmstadt, erbracht werden.

4) Die Fugenausführung ist geeignet, wenn sie hinsichtlich Fugenabstand und Fugenaufbau z.B. in Anlehnung an das Merkblatt Nr. 1. Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Fugendichtungsmassen. Ausgabe Mai 1989, des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. erfolgt, herausgegeben vom Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD), Wiesbaden, zu beziehen über HS Public Relations GmbH. Lindemannstraße 92, Düsseldorf. Fugenmassen sind geeignet, wenn sie z.B. den Anforderungen der niederländischen KIWA-Norm C 50, Kriterien für Fahrbahndecken-Fugenmassen erfüllen, herausgegeben von und zu beziehen bei KIWA, Sir Winston Churchill Laan 273, NL Rijswijk.

5) z.B. gemäß Richtlinien für die Standardisierung des Oberhaus von Verkehrsflächen RStO 86. Bauklasse III bzw. IV. herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred Schütte-Allee 10, 50679 Köln,

6) z.B. gemäß ZTV bit SiB 84, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln,

7) die Fugenausführung ist geeignet, wenn sie z.B. den Technischen Lieferbedingungen TL bitFug 82 Art a (kraftstoffresistent) entspricht, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln.

1) z.B. gemäß DIN 6626 und DIN 6627 

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

   

 

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