Regelwerk, Technsiche Regeln, BioStoffV, TRBA

TRBa 400
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1. Anwendungsbereich und Zielsetzung

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Biostoffe

2.2 Infektioöse Wirkung von Biostoffen

2.3 Sensibilisierende Wirkung von Biostoffen

2.4 Toxische Wirkung von Biostoffen

2.5 Schutzmaßnahmen

2.6 Tätigkeit

2.7 Schutzstufentätigkeiten

2.8 Nicht-Schutzstufentätigkeiten

2.9 Fachkunde

2.10 Exposition

2.11 Psychische Belastung

2.12 Psychische Beanspruchung

3. Grundsätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

3.1 Verantwortung und Organisation

Abbildung 1: Gefährdungen durch Biostoffe als Teil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG

3.2 Formale Anforderungen

3.3 Tätigkeiten mit/ohne Schutzstufenzuordnung

Abbildung 2: Ablaufschema für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit und ohne Schutzstufenzuordnung

3.4 Ableitung von Schutzmaßnahmen

4. Gefährdungsbeurteilung bei Schutzstufentätigkeiten (§ 5 BioStoffV)

4.1.1 Tätigkeitsbezogene Informationen

4.1.2 Biostoffbezogene Informationen

4.2 Beurteilung der Infektionsgefährdung und Schutzstufenzuordnung

4.3 Anforderungen an Schutzmaßnahmen

5. Gefährdungsbeurteilung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten (§ 6 BioStoffV)

5.1 Informationsermittlung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten

5.1.1 Tätigkeitsbezogene Informationen

5.1.2 Biostoffbezogene Informationen

5.2 Konvention zur Beurteilung der Infektionsgefährdung

5.3 Anforderungen an Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektionsgefährdung

5.4 Konvention zur Beurteilung der Gefährdung durch luftgetragene sensibilisierend und toxisch wirkende Biostoffe

5.4.1 Expositionsstufen für luftgetragene Biostoffe

5.4.2 Beurteilung der Expositionsdauer und -häufigkeit

5.4.3 Konvention für die zusammenfassende Beurteilung der Gefährdungen durch sensibilisierende und toxische Biostoffe

5.5 Anforderungen an Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdung durch sensibilisierende und toxische Biostoffe

6. Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen

6.1 Auswirkungen psychischer Belastungen

Abbildung 3: Gefährdungen durch Biostoffe unter dem Einfluss psychischer Belastungen

6.2 Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren

7. Zusammenfassende Beurteilung zur Ableitung von Schutzmaßnahmen

8. Wirksamkeitsprüfung

9. Dokumentation

10. Betriebsanweisung, Unterweisung und allgemeine arbeitsmedizinische Beratung

11. Literaturverzeichnis

Anlage 1 Allgemeine Informationen zu Biostoffen und deren Gefährdungen

Anlage 2 Das Konzept der Expositionsstufen

Anlage 3 Mögliches Vorkommen von Infektionserregern bei Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung (nicht abschließend)

Anlage 4 Expositionsstufen für Schimmelpilze und Endotoxine in verschiedenen Arbeitsbereichen

Anlage 5 Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung

Anlage 6 Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen

Teil 1: Zusammenhang Psyche und Immunsystem

Teil 2: Gesundheitsschädliche Bewältigungsstrategie

Teil 3: Gesundheitsstörungen ohne unmittelbaren Biostoffbezug

Teil 4: Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren

1. Beobachtung/Beobachtungsinterview

2. Standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen

3. Moderierte Analyseworkshops

Teil 5: Psychische Belastungsfaktoren

1. Psychische Belastungen aus der Arbeitsorganisation

2. Psychische Belastung durch Arbeitsinhalt/-aufgabe

3. Psychische Belastungen durch ungünstige Arbeitsumgebung

4.