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Änderungstext
Bekanntmachung von Änderungen und Aufhebungen
Technische Regel 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Beschluss 604 "Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Milzbranddiagnostik"
Vom 12 Februar 2014
(GMBl. Nr. 3/4 vom 12.02.2014 S. 72)
Gemäß Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) bekannt:
A. Die Änderung zur Technischen Regel 464
Die TRBa 464 vom Juli 2013 (GMBl 2013, S. 594) wird wie folgt geändert:
Bisherige Einstufung: | |||
Spezies | Risikogruppe | Bemerkung | |
Taenia martis | Cestoden | 1 | t2 |
Neue Einstufung: | |||
Spezies | Risikogruppe | Bemerkung | |
Taenia martis | Cestoden | 2 | Z |
B. Die Aufhebung des Beschlusses 604
Der Beschluss 604 "Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Milzbranddiagnostik" wird aufgehoben. Die Inhalte des Beschlusses 604 wurden in den Anhang 3 "Labordiagnostische Untersuchung von Verdachtsproben" der TRBa 130 "Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen" aufgenommen. Aussagen zur Diagnostik des Milzbranderregers sind in der TRBa 100
(Stand: 20.08.2018)
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