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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Änderungen und Aufhebungen
Technische Regel 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen"
Beschluss 604 "Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Milzbranddiagnostik"

Vom 12 Februar 2014
(GMBl. Nr. 3/4 vom 12.02.2014 S. 72)



Gemäß Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Beschlüsse des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) bekannt:

A. Die Änderung zur Technischen Regel 464

Die TRBa 464 vom Juli 2013 (GMBl 2013, S. 594) wird wie folgt geändert:

Bisherige Einstufung:
Spezies Risikogruppe Bemerkung
Taenia martis Cestoden 1 t2
Neue Einstufung:
Spezies Risikogruppe Bemerkung
Taenia martis Cestoden 2 Z

B. Die Aufhebung des Beschlusses 604

Der Beschluss 604 "Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Milzbranddiagnostik" wird aufgehoben. Die Inhalte des Beschlusses 604 wurden in den Anhang 3 "Labordiagnostische Untersuchung von Verdachtsproben" der TRBa 130 "Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen" aufgenommen. Aussagen zur Diagnostik des Milzbranderregers sind in der TRBa 100

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