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Regelwerk

LASI-Veröffentlichung (LV) 59 - Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik -

Vom 2. Januar 2017
(Quelle: lasi-info.com)



Archiv 2014

1. überarbeitete Auflage

Vorwort

Eine gute betriebliche Arbeitsschutzorganisation umfasst insbesondere, dass der Betrieb den Prozess der Gefährdungsbeurteilung systematisch organisiert hat und die einzelnen Prozessschritte sorgfältig, fachlich fundiert und pragmatisch umgesetzt werden. Nur so werden alle Gefährdungen erkannt und Maßnahmen zu deren Minimierung eingeleitet.

Die GDA-Leitlinie "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" und die LASI-Veröffentlichung 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" enthalten aus diesem Grund das Element 5 "Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" und messen ihm bei der Gesamtbewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation eine hohe Bedeutung zu. Die GDA-Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" beschreibt für die Unfallversicherungsträger und die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei der Überwachung und Beratung der Betriebe. Darauf setzt die vorliegende LASI-Veröffentlichung 59 auf und konkretisiert die GDA-Leitlinie, ohne deren inhaltlichen Rahmen zu überschreiten.

Diese LV wurde 2014 so gestaltet, dass sie in sich schlüssig ist und alle Informationen enthält, die auch in der GDA-Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" beschrieben sind. So enthalten die Anhänge 1 und 2 Begriffsdefinitionen und die Übersicht der Gefährdungsfaktoren aus der GDA-Leitlinie. Alle anderen Anhänge konkretisieren die GDA-Leitlinie und geben mit praktischen Beispielen sowie Zusammenstellungen den staatlichen Arbeitsschutzbehörden eine Hilfestellung bei der Überwachung und Beratung der Betriebe.

Mit der vorliegenden zweiten Auflage erfolgt eine Anpassung an die geänderten GDA-Leitlinien, den Rechtsvorschriften und an aktuelle Erfahrungen.

1. Einleitung

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen - die sogenannte Gefährdungsbeurteilung - gehört neben dem Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation zu den Grundlagen eines erfolgreichen Arbeitsschutzes im Betrieb. Sie ist für den Arbeitgeber eines der wichtigsten Instrumente, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sicherzustellen und zu verbessern. Daher kommt der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb durch die staatliche Arbeitsschutzverwaltung eine besondere Bedeutung zu.

Der LASI hält es für notwendig, für die Anwendung der GDA-Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" durch die Aufsichtsdienste der Länder den Umfang (Stichprobe) und die Bewertung der Ergebnisse der Überprüfung näher zu beschreiben. Gleichzeitig sollen unbestimmte Begriffe der GDA-Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" konkretisiert und die Bewertung der Gefährdungsbeurteilung mit praktischen Beispielen untersetzt werden.

Ähnlich wie bei der LV 54 "Grundsätze der betrieblichen Systemkontrolle" wird hiermit ein einheitliches länderübergreifendes Umsetzungskonzept zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung geschaffen.

2. Ziele der Handlungsanleitung

Ziel der Handlungsanleitung ist eine einheitliche Durchführung der Überprüfung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung in den Ländern.

Die Handlungsanleitung schafft ein gemeinsames Grundverständnis der Länder hinsichtlich der Überprüfung und Bewertung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und konkretisiert die GDA-Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation". In der vorliegenden Handlungsanleitung werden Hinweise für die Prüfung der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung" durch die Betriebe (siehe auch Anhang 4) aufgegriffen.

Im Rahmen der Systemkontrolle (LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle") wird von der Arbeitsschutzbehörde die "Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung" überprüft. Dabei werden insbesondere die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Regelungen und Maßnahmen bewertet. Alle weiteren Aspekte der Überprüfung der Organisation des Arbeitsschutzes werden in dieser Handlungsanleitung nicht aufgegriffen.

3. Die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durch die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten

Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzbehörden der Länder haben die Aufgabe, die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen auf Basis der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen. Den staatlichen Arbeitsschutzbehörden obliegt die Sicherstellung der Durchführung der gesetzlichen Vorschriften zu Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung als Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durch die Aufsichtsbeamtin/den Aufsichtsbeamten erfolgt in der Regel bei jeder Betriebsbesichtigung - unabhängig vom eigentlichen Anlass (eigeninitiiert, anlassbezogen, projektbezogen).

Mögliche Ausnahmen von diesem Grundsatz können sein:

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