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Regelwerk

LASI-Veröffentlichung (LV) 57 - Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei manuellen Arbeitsprozessen
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Vom 15 Februar 2013
(Quelle: lasi-info.com;06/2023 aufgehoben)


Vorwort

Ursache für rund ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage sind Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems. Damit sind Muskel-Skelett-Erkrankungen die häufigste Einzelursache in der Statistik der Arbeitsunfähigkeitstage / 1/. Betrachtet man die Behandlungskosten, so rangieren Muskel-Skelett-Erkrankungen und -Beschwerden unter allen Krankheitsgruppen an dritter Stelle / 2/. Die Auswirkungen dieser Erkrankungen haben neben dem gesundheitlichen Aspekt für den Betroffenen auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, nicht nur für das einzelne Unternehmen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Daher gilt der Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen unverändert ein hohes Augenmerk.

Aus epidemiologischen Studien ist seit langem bekannt, dass Beschäftigte mit Tätigkeiten, die mit Fehlbelastungen der Hände und Arme einhergehen, deutlich häufiger an Beschwerden und Erkrankungen der oberen Extremitäten leiden. Problematisch bei manueller Arbeit sind sehr häufig wiederholte Hand- oder Armbewegungen, hohe Aktionskräfte, das Arbeiten in extremen Gelenkstellungen und Kombinationen dieser Faktoren. Beispiele für die dadurch bedingten arbeitsbezogenen Erkrankungen sind das Karpaltunnelsyndrom, die Epikondylitis und die Sehnenscheidenentzündung. Bestimmte Erkrankungen der oberen Extremitäten in Zusammenhang mit Belastungen durch manuelle Arbeit sind auch als Berufskrankheit definiert. Da außerdem etwa die Hälfte aller Muskel-Skelett-Erkrankungen auf Krankheiten der oberen Extremitäten entfallen / 3/, war es erforderlich, auch entsprechende Analyse- und Bewertungsmethoden für manuelle Arbeitsprozesse, die mit einer hohen Belastung der oberen Extremitäten verbunden sind, zu erarbeiten.

Mit der LASI Veröffentlichung (LV) 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" / 4/ und der LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" / 5/ wurden bereits Analyse- und Bewertungsmethoden für das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten nach der Lastenhandhabungsverordnung ( LasthandhabV) / 6/ zur Verfügung gestellt, die sich hinlänglich in der Praxis bewahrt haben.

Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Oktober 2011 veröffentlichte, überarbeitete dritte Leitmerkmalmethode "Manuelle Arbeitsprozesse"(LMM MA) / 7/, / 8/ ermöglicht eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) / 9/. Mit der LMM Ma können die repetitiven/anhaltenden Belastungen der Hände, Arme, Schulter und des Nackens durch überwiegend geringe Lastgewichte bzw. Aktionskräfte in Verbindung mit statischer Haltungsarbeit beurteilt werden.

Wie bei der "LMM zur Beurteilung von Heben, Halten, Tragen" und der "LMM zur Beurteilung von Ziehen, Schieben", veröffentlicht in der LV 9 und LV 29, ist auch bei dieser Leitmerkmalmethode die Durchführung ohne ergonomische Spezialkenntnisse und ohne aufwendige Berechnungen möglich. Alleinige Voraussetzung für die Anwendung ist ein sehr guter Kenntnisstand über die zu beurteilende Tätigkeit. Mit dieser Methode soll die Wahrscheinlichkeit einer physischen Über- oder Fehlbeanspruchung bei manuellen Arbeitsprozessen im Bereich der oberen Extremitäten bewertet werden.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat sich entschlossen, die dritte Leitmerkmalmethode "Manuelle Arbeitsprozesse" ebenfalls als LASI-Veröffentlichung umzusetzen, um so den Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzbehörden der Länder eine weitere Handlungsanleitung zur Umsetzung des § 5 ArbSchG zur Verfügung zu stellen und deren Überwachungs- und Beratungstätigkeit zu unterstützen.

1 Geltungsbereich

Manuelle Arbeitsprozesse sind durch überwiegende Belastungen des Hand-Arm-Schulter-Systems gekennzeichnet. Sie sind fast immer eine Abfolge von unterschiedlichen Handlungen. Dabei sind repetitive Handgriffe ebenso möglich wie statische Hand-Arm-Haltungen und weite Armbewegungen / 7/, / 10/.

Häufige Wiederholungen gleicher oder ähnlicher Handgriffe sind typische Merkmale dieser Tätigkeiten. Sie sind oft mit Anforderungen an die Geschicklichkeit und das Erkennen von kleinen Details verbunden. Die Arbeitsausführung erfolgt meist im Sitzen oder im Stehen mit geringen Rumpf- und Beinbewegungen. Gelegentliches Laufen, Bücken oder Arbeiten über Kopf ist möglich / 7/.

Maßgebliche Handlungen bei der Ausführung manueller Arbeiten sind Hinlangen, Greifen, Bringen, Fügen, Loslassen, Drücken, Drehen, Trennen, Blicken, Bewegen, jeweils in unterschiedlicher Ausprägung hinsichtlich Kraft, Entfernung, Häufigkeit und Genauigkeit.

Grundsätzlich können manuelle Arbeitsprozesse in vier Kategorien eingeteilt werden:

Kategorie a "Präzisionsarbeit mit hohen Sehanforderungen":

z.B. Goldschmiedearbeiten, Uhren- und Uhrwerkmontage, Kleingeräteherstellung, Arbeiten an Mikroskopen, Kieferorthopädie, Zahntechnik

Kategorie B "Feinmotorische Arbeit mit hohen Sehanforderungen":

z.B. Feinstnäharbeiten, Montage von Anzeige- und Sensortechnik, Montage elektrischer Kleingeräte und elektronischer Steckverbindungen

Kategorie C "Arbeit mit mittlerem Kraftaufwand und normalen Sehanforderungen":

z.B. Konfektionsnäherei, Armaturenbau, Bau von Haushaltgeräten, Montage von Handbohrmaschinen, Verpacken von Lebensmitteln, Kabelbaumfertigung, Arbeit an Sortierbändern, Herstellung von Backwaren

Kategorie D "Arbeit mit erhöhtem Kraftaufwand und normalen Sehanforderungen":

z.B. Polstern, Sattlern, Verschraubungen mit hohen Drehmomenten, Kabelbaumverbau, Getriebemontage, Fleischzerlegung und Möbelbau

Die genannten Kategorien sind jeweils durch typische Anforderungs-/Belastungs-Muster gekennzeichnet.

Es ist zu beachten, dass die vorliegende Handlungsanleitung nicht bei

angewendet werden kann.

2 Gesundheit und manuelle Arbeitsprozesse

2.1 Das Hand-Arm-Schulter-System

Der geschickte, häufig wiederholte und kraftvolle Gebrauch der Hände steht bei manuellen Arbeitsprozessen deutlich im Vordergrund der Betrachtung, z.B. beim Fügen, Bearbeiten oder beim Montieren von Teilen. Diese motorische Anforderung in der Arbeit grenzt sich durch ein spezifisches Schädigungsmuster von anderen motorischen Anforderungen ab, wie z.B. dem Sitzen, Stehen, Gehen, Heben und Tragen, Ziehen und Schieben, der körperlich schweren Arbeit oder dem Hocken und Knien.

Die Arme und Hände des Menschen sind vielfältig einsetzbar. Mit den Händen können wir schnelle und präzise Handlungen in einem weiten Bewegungs- und Kraftbereich ausführen. Große und grobe Kräfte sind ebenso möglich wie präziseste Bewegungsmuster oder sanfte Berührungen. Grundlage für diese Funktionsvielfalt ist der feingliedrige anatomische Aufbau der oberen Extremitäten aus Fingern, Händen, Unterarmen, Oberarmen und Schultern. Die hoch spezialisierten Gelenke sind im Zusammenspiel mit einer Vielzahl von Muskeln, Sehnen, Sehnenscheiden, Bändern, Schleimbeuteln, dem Bindegewebe, den Nerven und Blutgefäßen von der Schulter bis zu den Fingern die Grundlage für die hohen Freiheitsgrade der Bewegung der oberen Extremitäten. Die fein koordinierten und zwischen den beiden Händen abgestimmten Bewegungsablaufe sind aber nur durch die zentralnervöse Steuerung möglich. In all den Strukturen des Muskel-Skelett-Systems und insbesondere der Hände und Arme befinden sich spezialisierte Rezeptoren, die Informationen über die Bewegung, die Spannungszustande und die Stellung der Gelenke und Muskeln sowie Informationen über die Haut der Finger und Hände aufnehmen und an das Zentralnervensyste m weiterleiten können. Der bewusste Impuls und das Steuern einer koordinierten Bewegung der Hände und Arme erfordern eine komplexe Abstimmung aller verfügbaren Sinne und basiert auf durch Wiederholung erlernten, trainierten und optimierten Bewegungsablaufen.

2.2 Berufliche Risikofaktoren für das Hand-Arm-Schulter-System

Finger, Hände und Arme sind jeden Tag im Dauereinsatz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Halten und Greifen von Werkzeugen oder Werkstücken mit einem Gesundheitsrisiko verbunden ist. Alle Menschen sind in der Lage, in einem bestimmten, individuell unterschiedlichen Leistungsbereich, spezifische Aufgaben zu erfüllen, also z.B. Werkzeuge zu greifen, zu halten und zu bedienen. Stärkere und langer dauernde Belastungen des Muskel-Skelett-Systems führen zu Ermüdungsprozessen (physisch und psychisch). Abhängig von der Belastungsintensität, -dauer und -häufigkeit erholt sich der Körper nicht nur, sondern er kompensiert diese Ermüdung mehr als notwendig (Superkompensation). Über diesen Weg werden sowohl morphologische als auch neuroplastische Veränderungen induziert, die man als Trainingseffekt oder Lernprozess bezeichnet. Auch die motorischen Anforderungen bei manueller Arbeit sind mit solchen Trainingseffekten verbunden. Ein Uhrmacher ist durch seine tägliche Arbeit an feinste Bewegungen, dagegen ein Polsterer an kraftvolle Handgriffe gewöhnt. Manuelle Arbeitsprozesse können nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen. Diese entstehen dann, wenn die motorischen Anforderungen in Abhängigkeit von Intensität, Dauer und Wiederholung das aktuelle Leistungsvermögen überschreiten, z.B. wenn bei Berufseinsteigern das tätigkeitsspezifische Training noch fehlt.

Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von arbeitsbezogenen Beschwerden und Erkrankungen der oberen Extremitäten ist deutlich erhöht, wenn manuelle Arbeitsprozesse über längere Zeitraume und verbunden mit hohen Intensitäten folgende motorische Anforderungen beinhalten / 11 - 17/:

Neben diesen motorischen Anforderungen manueller Arbeit können arbeitsbezogene Erkrankungen der oberen Extremitäten auch durch andere Arbeitsfaktoren direkt verursacht oder zumindest modifiziert werden. Dazu gehören physikalische Expositionen (Hand-Arm-Vibrationen, Kälte), organisatorische Mängel und psychosoziale Fehlbelastungen sowie individuelle Faktoren (Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, körperliche Konstitution).

2.3 Gesundheitliche Auswirkungen auf das Hand-Arm-Schulter-System

Der Pathomechanismus, mit dem hohe repetitiv ausgeführte Bewegungen der Arme und Hände in Kombination mit extremen Gelenkstellungen und hohen Kraftanforderungen zu Über- und Fehlbeanspruchungen sowie langfristig zu Erkrankungen führen, wird unterschiedlich diskutiert. Im Sinne von somatischen oder biomechanischen Schädigungsmodellen wird die bei unzureichenden Erholungs- und Regenerationszeiten auftretende Anhäufung (Kumulation) von Mikroverletzungen (Läsionen) in der Muskulatur, den Sehnen und Sehnenscheiden, den Sehnenansätzen, den Gelenkkapseln, Schleimbeuteln usw. als Ursache angesehen. Diese kleinsten Verletzungen entstehen durch mechanische (Über)-Dehnung (der Muskeln und Sehnen an den Sehnenansätzen), durch ständige mechanische Reibungen (z.B. von Sehnen in den Sehnenscheiden) gegenüber fixierten Strukturen sowie mechanische Kompression von Gewebsstrukturen (Druck auf Schleimbeutel) / 17 - 19/.

Derartige Mikroverletzungen können bereits nach kurzen Expositionen auftreten und bei unzureichenden Erholungs- und Regenerationszeiten durch eine Anhäufung von Entzündungsmediatoren Schmerzen verursachen. Häufig sind diese Schmerzen medizinisch noch nicht als klar definierbare Erkrankung einzuordnen. Dauert die Belastung der Strukturen des Muskel-Skelett-Systems an, können eine Reihe von spezifischen, im klinischen Sinne klar abgrenzbaren Krankheitsbildern ausgelöst und diagnostiziert werden. Zu diesen Krankheitsbildern im Bereich der oberen Extremitäten zahlen insbesondere:

Häufig können die lang anhaltenden (chronischen) Beschwerden und Schmerzen in den Händen, den Armen und den Schultern nicht eindeutig einem bestimmten Krankheitsbild zugeordnet werden. Symptome sind meist diffuse, belastungsabhängige Schmerzen, Einschränkungen der Kraft und Missempfindungen. Diese unspezifischen und die oben genannten spezifischen Erkrankungen werden - soweit ein Bezug zur Arbeit besteht - im englischen Sprachraum als "work-related upper limb disorders" (WRULD, arbeitsbezogene Beschwerden der oberen Extremitäten) bezeichnet und unter den arbeitsbedingten Erkrankungen subsummiert. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch die Begriffe "Repetitive strain injury syndrome" (RSI) sowie "Cumulative trauma disorder" (CTD), die in ähnlicher Weise auf arbeitsbezogene Erkrankungen der oberen Extremitäten ausgerichtet sind, deren Definition aber umstritten ist. Ebenso vielfältig wie die Beschwerdebilder im Hand-Arm-Schulter-System sind deren möglichen Ursachen. Häufig bleibt im Einzelfall aber die exakte Ursache unbekannt.

Es ist zu betonen, dass die meisten der genannten Erkrankungen der oberen Extremitäten nicht allein durch motorische Fehlbelastungen und Überlastungen in der Arbeit verursacht werden, sondern auch durch Fehlbelastungen und Überbelastungen in der Freizeit und eine Vielzahl anderer Faktoren. Erkrankungen des Hand-Arm-Schulter-Systems sind in der Regel jedoch mit einer motorischen Einschränkung der Funktionsfähigkeit verbunden. Hohe motorische Anforderungen im Beruf können dann nicht erfüllt werden oder eine vorhandene Erkrankung verschlimmern.

Der oben angesprochene Weg der Entstehung von Erkrankungen der oberen Extremitäten basiert auf biomechanischen Überlastungen der Gewebestrukturen. Dauerhafte Schmerzen im Muskel-Skelett-System, insbesondere auch in den Armen und im Schulter-Nacken-Bereich, können aber auch ohne nachweisbare strukturelle Gewebeschaden bestehen. Diskutiert wird die dauerhafte Erhöhung der Sensitivität von Schmerzrezeptoren durch Entzündungsstoffe. Ebenso kann die zentrale Signal- und Schmerzverarbeitung so verändert sein, dass normale (physiologische) Informationen aus den Geweberezeptoren (Mechanorezeptoren) als Schmerz wahrgenommen werden (neuroplastisches Schmerzmodell).

Schmerzen und Beschwerden im Bereich der oberen Extremitäten sind im Alltag relativ häufig, jedoch seltener als Rückenbeschwerden. So gaben in der BiBB/BAuA-
Erwerbstätigenbefragung 2005/2006 / 20/ 18,7 % der Männer und 22,5 % der Frauen an, während oder unmittelbar nach der Arbeit Schmerzen in den Armen oder Händen zu verspüren. Häufiger wurden dagegen in dieser Befragung von Schmerzen im Schulter-Nackenbereich (Männer: 37,1 % / Frauen: 57,8 %) und Schmerzen im unteren Rücken (Kreuzschmerzen) berichtet (Männer: 40,3 % / Frauen: 45,5 %). In einer Querschnittsuntersuchung bei 1057 Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplatzen ohne bzw. mit nur geringen Anteilen an manueller Arbeit / 21/ wurde die Wochenprävalenz an Beschwerden in den Händen / Handgelenken bei Frauen mit durchschnittlich 7,9 % und bei Männern mit 5,9 % ermittelt. Schmerzen in den Ellenbogen und Unterarmen gaben durchschnittlich 4,0 % der Frauen bzw. 5,4 % der Männer an. Beschwerden in den Schultern (Männer: 13,0 % / Frauen: 19,3 %) und Beschwerden im Nacken (Männer: 16,3 % / Frauen: 28,0 %) waren dagegen deutlich häufiger. Diese Daten wurden in einem Projekt zur Validierung der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse als Referenz verwendet / 7/. Es konnte gezeigt werden, dass bei Beschäftigten an Arbeitsplatzen mit erhöhten und hohen Belastungen durch manuelle Arbeit (entspricht den Gefährdungskategorien 3 mit 25 bis < 50 Punkten sowie 4 mit> 50 Punkten), die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Beschwerden im Bereich der Hände / Handgelenke sowie Ellenbogen (als Wochenprävalenz) ca. 3fach sowie 5fach und damit deutlich und mit klarer Dosis-Wirkungsbeziehung höher lag als in der Referenzgruppe / 22/.

Erkrankungen der oberen Extremitäten sind gelegentlich bis häufig Grund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland (siehe Tabelle 1). Als Ursache für Arbeitsunfähigkeit sind Schulterläsionen und die Epikondylitis (sogenannter Tennis- oder Golferellenbogen), aber auch Entzündungen der Sehnen und Sehnenscheiden sowie Abnutzungen der Fingergelenke, insbesondere des Daumensattelgelenks (Rhizarthrose), und das Karpaltunnelsyndrom besonders zu nennen.

Vergleicht man einzelne Berufe mit Verwaltungsberufen in Bezug auf das Risiko für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeit durch diese Erkrankungen, so sind bei Frauen folgende Berufe besonders betroffen: Montierer, Metallarbeiter, Elektrogerätemontierer, Kunststoffverarbeiter, Warenaufmacher, Versandfertigmacher, Lagerarbeiter, Wurstwarenhersteller, Chemiebetriebswerker, Helfer in der Krankenpflege, Warenprüfer und -sortierer, Raum- und Hausratreiniger, Postverteiler und Köche. Bei Männern ist dagegen Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankungen der oberen Extremitäten in folgenden Berufen besonders häufig: Montierer, Kunststoffverarbeiter, Lager- und Transportarbeiter, Hilfsarbeiter, Warenaufmacher, Versandfertigmacher, Fleischer, Metallarbeiter, Bauschlosser, Gärtner, Halbzeugputzer und Polsterer (Daten aus / 22/).

Tabelle 1: Relative Anzahl an Arbeitsunfähigkeitsfallen und -tagen durch Erkrankungen der oberen Extremitäten in Deutschland (Sekundardatenanalyse von 26,2 Mio. Pflichtversicherten 2008, Projekt F2255 BAuA)

Diagnose nach ICD 10 Männer Frauen
AU-Fälle / 1.000 AU-Tage / 1.000 AU-Fälle / 1.000 AU-Tage / 1.000
M75 Schulterläsionen 10,4 261,8 7,7 211,9
M77 Epikondylitis 11,9 202,4 8,7 177,7
M65 Entzündungen der Sehnen und Sehnenscheiden 5,6 87,6 6,8 124,3
G56 Karpaltunnelsyndrom 2,9 90,4 4,7 149,4
M18 Rhizarthrose 0,3 6,4 0,7 25,8

Bestimme Erkrankungen der oberen Extremitäten können bei beruflich Exponierten als Berufskrankheiten anerkannt werden:

2.4 Weitere gesundheitliche Auswirkungen manueller Arbeitsprozesse

Nicht nur auf Hände, Arme und Schultern, sondern auch auf die Wirbelsäule und die Beine können sich manuelle Arbeitsprozesse gesundheitlich auswirken.
Für die sichere und schnelle Handarbeit werden eine "ruhige Hand" und ein "sicheres Auge" benötigt. Beides erfordert das ausdauernde Halten von Kopf, Rumpf und Beinen in einer bestimmten Position. Je höher die Anforderungen an die Feinkoordination der Handbewegungen und je höher die Sehanforderungen werden, desto wichtiger wird das ruhige und ausdauernde Halten des Rumpfes und des Kopfes. Die direkten Folgen sind erhöhte Haltearbeit der Rumpf- und Nackenmuskulatur.

Häufig werden manuelle Arbeiten im Sitzen ausgeführt. Wird diese Haltung nicht durch Bewegungspausen unterbrochen, kann die Nacken- und Rückenmuskulatur ermüden. Die zusammengesackte Sitzhaltung mit Rundrücken ist eine häufig zu beobachtende Fehlhaltung. Beschwerden im Lendenwirbelsäulenbereich und chronische Verspannungen im Nackenbereich sind die Folgen.

Anhaltender Bewegungsmangel verringert auch die Durchblutung der Arme und Beine. Die Unterstützung des Rücktransports des Bluts durch die "Muskelpumpe" der Unterschenkelmuskulatur fehlt. In Verbindung mit der Unterforderung des Herz-Kreislauf-Systems ergeben sich ungünstige gesundheitliche Rahmenbedingungen.

3 Rechtsgrundlagen

Unternehmen können in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen mit manuellen Arbeitsprozessen zu tun haben. Entsprechend wichtig ist es, die für den Anwendungsfall geeignete Rechtsgrundlage zu kennen und zu beachten.

So gibt z.B. für den Fall, dass Maschinen hergestellt oder anderen überlassen werden, die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) / 27/ vor, wie der Bedienplatz der Maschine, der Bereich für manuelle Arbeitsprozesse, zu gestalten ist, um Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Für alle manuellen Arbeitsprozesse können notwendige Maßnahmen über die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG begründet werden. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG wird vom LASI die Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA) empfohlen.

Arbeitgeber, die für manuelle Arbeitsprozesse Arbeitsmittel, wie z.B. Werkzeuge, Geräte, Maschinen bereitstellen, müssen insbesondere die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) / 28/ beachten. Auch hier empfiehlt der LASI bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung die Anwendung der LMM MA.

Finden manuelle Arbeitsprozesse dagegen an Bildschirmarbeitsplätzen statt, sind zur Begründung notwendiger Maßnahmen die Mindestforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung ( BildscharbV) / 29/ sowie die LV 14 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit" / 30/ zu beachten. Zur weitergehenden Beurteilung physischer Belastungen kann die LMM Ma angewendet werden.

3.1 Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Maschinen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Europäischen Richtlinie über Maschinen (Maschinenrichtlinie) 2006/42/EG / 31/ entsprechen (§ 3 Abs. 2, 9. ProdSV). Sind zur Bestückung und Bedienung von Maschinen manuelle Arbeitsprozesse erforderlich, müssen die Bedienerplätze der Maschinen so gestaltet sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung physische oder psychische Fehlbelastungen vermieden oder auf das mögliche Mindestmaß reduziert werden (Punkt 1.1.6 Anhang I zur Maschinenrichtlinie). Hierbei sind u. a. Körpermaße, Kraft und Ausdauer des Bedienpersonals zu berücksichtigen und ausreichend Bewegungsfreiräume zu schaffen.

Zur ergonomischen Gestaltung manueller Arbeitsprozesse an Maschinen kann auf folgende Normen zurückgegriffen werden:

DIN EN ISO 14738 Sicherheit von Maschinen - Anthropometrische Anforderungen an die Gestaltung von Maschinenarbeitsplätzen. 2009-07

DIN EN 614-1 Sicherheit von Maschinen - Ergonomische Gestaltungsgrundsätze Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze. 2009-06

DIN EN 1005-3 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung Teil 3: Empfohlene Kraftgrenzen bei Maschinenbetätigung. 2009-01

DIN EN 1005-4 Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung Teil 4: Bewertung von Körperhaltungen und Bewegungen bei der Arbeit an Maschinen. 2009-01

3.2 Arbeitsschutzgesetz

Nach den allgemeinen Grundsatzen des ArbSchG ( § 4 Nr. 1) hat der Arbeitgeber manuelle Arbeitsprozesse so zu gestalten, "...dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird". Stellt der Arbeitgeber bei seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG fest, dass manuelle Arbeitsprozesse in seinem Unternehmen zu erledigen sind, die eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen, ist er nach § 4 Nr. 2 ArbSchG verpflichtet, diese gesundheitlichen Gefährdungen "...an ihrer Quelle zu bekämpfen". Für zielgerichtete belastungsmindernde Maßnahmen ist es erforderlich, die eigentliche Ursache der Gesundheitsgefahrdung manueller Arbeitsprozesse zu finden.

3.3 Betriebssicherheitsverordnung

Alle Arbeitsmittel, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten bereitstellt, müssen geeignet sein und bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Dabei sind nach § 4 Abs. 4 BetrSichV auch "ergonomische Zusammenhange" zu berücksichtigen. Bei manuellen Arbeitsprozessen geht es hierbei vor allem um die Gestaltung der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel (Punkt 3.2 Ziffer 4 der TRBS 1151 / 32/).

3.4 Bildschirmarbeitsverordnung

Auch die Dateneingabe am Bildschirmarbeitsplatz, die als einseitig dynamische Arbeit des Hand-Arm-Systems in Verbindung mit statischer Haltearbeit des restlichen Körpers gilt, ist manuelle Arbeit. Gemäß § 4 BildscharbV sind Bildschirmarbeitsplatze nach den Maßgaben des Anhangs zur BildscharbV zu gestalten.

Wenn Beschäftigte bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen, müssen andauernde einseitige Belastungen vermieden werden. Für diese Personen hat der Arbeitgeber die Arbeit so zu organisieren, dass Belastungswechsel möglich sind und die Arbeit am Bildschirmgerät regelmäßig durch andere Tätigkeiten im Sinne von Mischarbeit oder durch Pausen unterbrochen wird ( § 5 BildscharbV).

Zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplatzen kann auf folgende Norm zurückgegriffen werden:

DIN EN ISO 9241-5 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung. 1999-08

4 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei manuellen Arbeitsprozessen steht ein aufwandgestuftes Methodeninventar zur Verfügung. Es enthält die Stufen

4.1 Grobscreening nach BGI 504-46 / 33/

Das Grobscreening entspricht dem Anhang 1 der BGI 504-46 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" / 34/.

Anhang 1 Orientierende Beurteilung der Gefährdung zur Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

- Checkliste für Unternehmer, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit -

Belastungsart Orientierungsfrage
(bezogen auf Tätigkeiten typischer Arbeitsschichten)
Erhöhte Belastung Tätigkeitsspez. Beschwerden erkannt?
Ja Nein
4. Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen
Arbeiten ununterbrochen ab 1 Stunde mit ständig wiederkehrenden, gleichartigen Schulter-, Arm-, Hand-Bewegungen mit erhöhter Krafteinwirkung oder in extremen Gelenkstellung [ ] [ ] [ ]

Werden die Fragen mit "Nein" beantwortet, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Wird eine der Fragen mit "Ja" beantwortet, sollte eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Der LASI empfiehlt dafür die Anwendung der LMM Ma in der Ebene des Speziellen Screenings.

4.2 Spezielles Screening mit der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA) / 35/

4.2.1 Kurzanleitung zur Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA)


Bei welchen Tätigkeiten kann diese Methode angewendet werden?
Diese Methode dient der Beurteilung von Tätigkeiten mit überwiegender Belastung des Hand-Arm-Schulter-Systems bei der Bearbeitung von Arbeitsgegenständen (manuelle Arbeiten). Typische Merkmale dieser Tätigkeiten sind häufige Wiederholungen gleicher oder ähnlicher Handgriffe sowie Anforderungen an die Geschicklichkeit und das Erkennen von kleinen Details.


Bei welchen Tätigkeiten kann diese Methodenicht angewendet werden?
  • Tätigkeiten der manuellen Lastenhandhabung (Transport von Lasten mit Gewichten über 5 kg). Hierfür gibt es zwei weitere Leitmerkmalmethoden:
    • Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Heben, Halten, Tragen
    • Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Ziehen, Schieben
  • Tätigkeiten mit hohen energetischen Anforderungen durch Ganzkörperarbeit und hohen Aktionskraftaufwendungen (z.B. Steigen, Klettern, Maschinenmontage)
  • Tätigkeiten mit lang anhaltenden erzwungenen Körperhaltungen (z.B. Knien, Bücken, Liegen)


Wie wird analysiert?
Mit der LMM Ma werden
  1. die wichtigsten Arbeitsanforderungen (Leitmerkmale) einzeln gewichtet und
  2. die Höhe der physischen Gesamtbelastung bewertet.

Zur Verringerung der Stufungen bei den Wichtungen der Leitmerkmale und zur Vermeidung von Fehleinschätzungen in den Grenzbereichen dieser Stufungen wird empfohlen, bei allen Merkmalen interpolierte Zwischenwerte zu verwenden.


Was wird bewertet?
Mit der LMM Ma wird die Wahrscheinlichkeit einer physischen Überbeanspruchung bewertet. Anhand des errechenbaren Punktwertes wird eine grobe Bewertung vorgenommen (siehe Tabelle).


Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich für eine Teiltätigkeit. Meist variieren innerhalb einer Teiltätigkeit Art und Häufigkeit der Kraftausübung, Kraftübertragung, Greifbedingung und Hand-Arm-Stellung. In diesen Fällen sind Mittelwerte zu bilden.
Treten innerhalb eines Arbeitstages mehrere Teiltätigkeiten mit deutlich unterschiedlichen Merkmalen auf, sind diese getrennt einzuschätzen und zu dokumentieren.
Eine zusammenfassende Beurteilung ist mit dem Formblatt LMM Ma nicht möglich.
Eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Teiltätigkeit ist unbedingteVoraussetzung. Ist diese nicht vorhanden, darf keine Beurteilung vorgenommen werden. Grobe Schätzungen oder Vermutungen führen zu falschen Ergebnissen.


Zeitwichtung
Gesamtdauer dieser Tätigkeit pro Schicht [bis ... Stunden] 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zeitwichtung 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5

Die Zeitwichtung erfolgt anhand der Tabelle. Es ist die Dauer der zu beurteilenden Teiltätigkeit zu berücksichtigen. Rüstzeiten, Verteilzeiten und andere Arbeiten werden nicht berücksichtigt.


Wichtung der Kraftausübung

Manuelle Arbeitsprozesse sind fast immer eine Abfolge von unterschiedlichen Handlungen. Dabei sind repetitive Handgriffe ebenso möglich wie längeres Halten und weite Armbewegungen. Für die Analyse werden alle wesentlichen Handlungen in der Wichtungstabelle für die linke und rechte Hand getrennt markiert. Als Gesamtwichtung ist der höhere der beiden Werte zu verwenden. Dabei werden sowohl die Art der Kraftausübung (Zeilen) als auch die Häufigkeit/Dauer (Spalten) berücksichtigt.

Für die Einstufung ist es hilfreich, wenn der Beurteiler selbst die Kraftausübung testet.

Die Erfassung der Art der Kraftausübungen erfolgt durch Abschätzung nach Beobachtung und ggf. Befragung der Beschäftigten. Die Beschreibung und die Beispiele dienen als Einstufungshilfe.

Die Erfassung der Dauer/Häufigkeit der einzelnen Handlungen erfolgt durch die Analyse von mehreren Arbeitszyklen. Als Arbeitszyklus wird ein zusammenhängender Zeitabschnitt verstanden, in dem ein Bearbeitungsprozess abläuft. Dies können wenige Sekunden sein (z.B. Einlegen eines Teils in eine Maschine) oder mehrere Minuten (z.B. Komplettmontage eines Produktes). Wichtig ist, dass repräsentative Werte durch Zählen und Zeitmessung ermittelt werden. Erfahrungsgemäß reicht bei Zykluszeiten bis 60 s dazu die Analyse von 5 bis 10 Zyklen aus. Bei längeren Zykluszeiten müssen 10 bis 15 Zyklen analysiert werden. Die gezählten Gesamthäufigkeiten bzw. gemessenen Gesamtdauern sind dann durch die Anzahl der beobachteten Minuten zu dividieren. Daraus errechnen sich die mittleren Haltedauern und mittlere Bewegungshäufigkeiten. Bei komplexen Teiltätigkeiten wird empfohlen ein Video zu erstellen und dieses in Ruhe zu beurteilen. Welche Kräfte treten auf, welche kann man zu einer Gruppe zusammenfassen? Wird 4 oder mehr Sekunden gehalten? Dann sind Häufigkeiten und Haltedauern der verschiedenen Belastungen einzutragen. Bei gleichzeitigem Halten und Bewegen derselben Hand ist bei überwiegend dynamischen Prozessen die Bewegungshäufigkeit zu betrachten. Bei eher statischen Prozessen (Halten mit wenigen Bewegungen) ist die Haltedauer zu betrachten.

Eine Unterscheidung zwischen Rechts- und Linkshändern wird nicht vorgenommen, da die Tätigkeit und nicht die Person bewertet wird.

Die Auslösewerte und Grenzwerte für die Exposition gegenüber schädigender Hand-Arm-Vibration werden bei den üblicherweise verwendeten Werkzeugen fast immer sicher eingehalten. Kommen allerdings Werkzeuge mit deutlich erkennbarer Vibrationserzeugung zum Einsatz, so ist gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung / 36/ eine getrennte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.


Wichtung der Kraftübertragung / Greifbedingungen
Kraftübertragung / Greifbedingungen Wichtung
Optimale Kraftübertragung/-einleitung / Arbeitsgegenstände gut greifbar (z.B. Stabform, Griffmulden) / gute ergonomische Griffgestaltung (Griffe, Tasten, Werkzeuge) 0
Eingeschränkte Kraftübertragung/-einleitung / erhöhte Haltekräfte erforderlich / keine gestalteten Griffe 2
Kraftübertragung/-einleitung erheblich behindert / Arbeitsgegenstände kaum greifbar (schmierig, weich, scharfkantig) / keine oder ungeeignete Griffe 4

Die Wichtung der Kraftübertragung/Greifbedingungen erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Die Einstufung ist entsprechend ihrer Wirkung auf die physische Belastung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich erhöhter Finger- und Handschlusskräfte. Für die Einstufung ist es hilfreich, wenn der Beurteiler selbst die Kraftübertragung testet. Wird ohne Griffe gearbeitet (z.B. bei direktem Materialkontakt wie beim Zusammenstecken von Bauteilen), ist dies nicht automatisch Wichtung 4, sondern es ist die Kraftübertragung auf den Materialkörper zu bewerten. Ist das Material gut greifbar, kann auch ohne Griffe die Wichtung 0 erreicht werden.


Wichtung der Hand-/Arm-Stellung und -Bewegung
Hand-/Armstellung und -bewegung * Wichtung
Gut: Stellung oder Bewegung der Gelenke im mittleren (entspannten) Bereich / nur selten Abweichungen 0

Eingeschränkt: gelegentliche Stellungen oder Bewegungen der Gelenke am Ende der Beweglichkeitsbereiche 1
Ungünstig: Häufige Stellungen oder Bewegungen der Gelenke am Ende der Beweglichkeitsbereiche 2
Schlecht: Ständige Stellungen oder Bewegungen der Gelenke am Ende der Beweglichkeitsbereiche / lang dauerndes statisches Halten der Arme ohne Hand-Arm-Abstützung 3
*) Es sind die typischen Stellungen zu berücksichtigen. Seltene Abweichungen können vernachlässigt werden.

Die Wichtung der Hand-/Armstellung und -Bewegung erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Dabei sind das Bewegungsausmaß und die Häufigkeit zu berücksichtigen. Für die Einstufung ist es hilfreich, wenn die Bewegungen durch eigenes Ausführen durch den Beurteiler nachvollzogen werden.

Bewegungen im mittleren Beweglichkeitsbereich und gelegentliches Ausnutzen der aktiven Bewegung bis zum "Anschlag" sind unkritisch. Häufigeres Bewegen und Halten von Gelenken am Ende des Bewegungsbereiches können zu Beschwerden führen.


Wichtung der Arbeitsorganisation
Arbeitsorganisation Wichtung
Häufig Belastungswechsel durch andere Tätigkeiten / mehrere Arbeitsgänge / ausreichende Erholungsmöglichkeit 0
Selten Belastungswechsel durch andere Tätigkeiten / wenige Arbeitsgänge / Erholzeiten ausreichend 1
Kein/kaum Belastungswechsel durch andere Tätigkeiten / wenige Einzelbewegungen pro Vorgang / hohes Arbeitstempo durch hohe Austaktung und/oder hohe Akkordarbeitsleistung / ungleichmäßiger Arbeitsablauf mit zeitweise hohen Belastungsspitzen / zu wenig oder zu kurze Erholzeiten 2
In der Tabelle nicht genannte Merkmale sind sinngemäß zu berücksichtigen.

Die Wichtung der Arbeitsorganisation erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Diese sind lediglich eine Einstufungshilfe. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, ob die Belastungen für den Beschäftigten sehr einseitig sind und nur begrenzt Erholungsmöglichkeiten existieren oder ob Belastungswechsel, z.B. durch andere Tätigkeiten oder durch lange Zykluszeiten mit unterschiedlichen Anforderungen vorkommen und belastete Körperregionen sich wieder erholen können.

Da die in der Tabelle genannten Merkmale in unterschiedlicher Kombination und Intensität auftreten können, würde eine rechnerisch-schematische Zuordnung der Einzelmerkmale zur Wichtungszahl die Möglichkeiten der orientierenden Analyse überschreiten. Die Einstufung ist deshalb entsprechend ihrer Wirkung auf die physische Belastung vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Einseitigkeit und der fehlenden Erholungsmöglichkeiten.


Wichtung der Ausführungsbedingungen
Ausführungsbedingungen Wichtung
Gut: sichere Detailerkennbarkeit / keine Blendung / gute klimatische Bedingungen 0
Eingeschränkt: erschwerte Detailerkennbarkeit durch Blendung oder zu kleine Details / Zugluft / Kälte / Nässe / Konzentrationsstörungen durch Geräusche 1
In der Tabelle nicht genannte Merkmale sind sinngemäß zu berücksichtigen. Bei sehr ungünstigen Bedingungen kann die Wichtung 2 vergeben werden.

Die Wichtung der Ausführungsbedingungen erfolgt anhand der Merkmale in der Tabelle. Es sind die zeitlich überwiegenden Ausführungsbedingungen zugrunde zu legen. Die in der Tabelle aufgeführten Merkmale dienen als Einstufungshilfe. Da sie in unterschiedlicher Kombination und Intensität auftreten können, würde eine rechnerisch-schematische Zuordnung der Einzelmerkmale zur Wichtungszahl die Möglichkeiten der orientierenden Analyse überschreiten. Die Einstufung ist deshalb entsprechend der Wirkung auf die physische Belastung vorzunehmen, insbesondere wenn die Arbeitsausführung behindert wird und es zu einer erhöhten Anspannung kommt. Die Wichtung 2 kann bei besonders ungünstigen Bedingungen vergeben werden. Gelegentliche oder sicherheitstechnische Mängel ohne Bedeutung für die physische Belastung sollten hier nicht berücksichtigt werden.


Wichtung der Körperhaltung
Körperhaltung ** Wichtung
Gut: Wechsel von Sitzen und Stehen möglich / Wechsel von Stehen und Gehen / dynamisches Sitzen ist möglich / Hand-Arm-Auflage bei Bedarf möglich / keine Verdrehung / Kopfhaltung variabel / kein Greifen über Schulterhöhe 0
Eingeschränkt: Rumpf mit leichter Neigung des Körpers zum Handlungsbereich / überwiegend Sitzen mit gelegentlichem Stehen oder Gehen / gelegentliches Greifen über Schulterhöhe 1
Ungünstig: Rumpf deutlich vorgeneigt und/oder verdreht / Kopfhaltung zur Detailerkennung vorgegeben / eingeschränkte Bewegungsfreiheit / ausschließlich Stehen ohne Gehen / häufiges Greifen über Schulterhöhe / häufiges körperfernes Greifen 3
Schlecht: Rumpf stärker verdreht und vorgeneigt / streng fixierte Körperhaltung / visuelle Kontrolle der Handlung über Lupen oder Mikroskope /starke Kopfneigung oder -verdrehung / häufiges Bücken / ständiges Greifen über Schulterhöhe / ständiges körperfernes Greifen 5
**) Es sind die typischen Körperhaltungen zu berücksichtigen. Seltene Abweichungen können vernachlässigt werden.

Es wird eine überschlägige Gesamteinschätzung vorgenommen. Für die Einstufung wird die typische, am längsten auftretende Körperhaltung zugrunde gelegt. Gelegentliche ungünstige Körperhaltungen werden nicht berücksichtigt. Treten Merkmale aus zwei Kategorien auf, z.B. "Wechsel von Sitzen und Stehen" und "häufigeres körperfernes Greifen" so ist in der Bewertung zwischen den Werten zu interpolieren".


Bewertung

Die Bewertung jeder Teiltätigkeit erfolgt anhand eines tätigkeitsbezogenen Punktwertes. Dieser errechnet sich durch Addition der Wichtungen der Leitmerkmale und Multiplikation mit der Zeitwichtung.


Bewertungsgrundlage ist die Art und Ausprägung der Anforderungen, die an die Beschäftigten gestellt werden. Dabei werden sowohl Häufigkeit, Dauer, Kraft und Körperhaltung als auch die Rahmenbedingungen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass mit steigenden Anforderungen auch die Wahrscheinlichkeit einer physischen Überbeanspruchung zunimmt. Hohe Punktwerte sind ein Hinweis auf eine kritische Situation, die die Möglichkeit von Beschwerden erhöhen.

Eine differenzierte Betrachtung der Einzelwichtungen ermöglicht die Identifikation von belasteten Körperregionen. So ist z.B. eine hohe Wichtung bei der Kraftausübung durch häufiges kraftbetontes Schneiden ein Hinweis auf die erhöhte Belastung der Unterarmmuskulatur und - sehnen sowie der Nerven im Handgelenksbereich. Eine hohe Wichtung durch Schlagen ist ein Hinweis auf mögliche Gefäßschädigungen und eine hohe Wichtung bei der Körperhaltung ist ein Hinweis auf eine mögliche Überbelastung der Rumpfmuskulatur und Wirbelsäule sowie des Nackenbereiches.

Ableitbare Gestaltungsnotwendigkeiten

Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten und -ansätze erkennbar. Grundsätzlich sollten die Ursachen hoher Wichtungen als erstes beseitigt werden.

Bei Unsicherheiten der Bewertung sind weitere Analysen erforderlich. Das Beanspruchungsempfinden und/oder gesundheitliche Beschwerden der Beschäftigten sind wichtige Indikatoren der Arbeitsbelastung.


Weitergehende Hinweise und Handlungsempfehlungen sind verfügbar in:

Ausführliche Anleitung zur Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA)

www.baua.de/leitmerkmalmethoden

4.2.2 Formblatt

5 Maßnahmen

5.1 Gestaltungsvorschläge

Die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung der Gefährdungen durch manuelle Arbeitsprozesse (LMM MA) unterstützt nicht nur bei der Beurteilung der Gefährdungen. Aus dem Ergebnis der Beurteilung sind Gestaltungsnotwendigkeiten ableitbar. Sollen belastungsmindernde Maßnahmen besonders wirksam sein, müssen sie an den Leitmerkmalen ansetzen, die die Ursache für hohe Wichtungen darstellen.

Wie bei der Durchführung der LMM Ma selbst, sind auch bei der Erarbeitung von Gestaltungslösungen gute Kenntnisse über die beurteilte und zu verbessernde Tätigkeit erforderlich. Die Ableitung von Arbeitsgestaltungsprozessen kann sich auf technologische, ergonomische oder organisatorische Bereiche der Arbeit beziehen.

Die folgende nicht abschließende Liste enthält Hinweise und Vorschläge, welche Aspekte bei der Neu- oder Umgestaltung zu berücksichtigen sind. Sie ist anhand der Leitmerkmale strukturiert.

Leitmerkmal Zeit

Leitmerkmal Art der Kraftausübung im Finger-Handbereich

Leitmerkmal Kraftübertragung / Greifbedingungen

Abbildung 1 ausgeformte und nicht ausgeformte Griffe / 7/ , / 10/

Weitere Gestaltungshinweise können der Tabelle 1 / 7/, / 10/ entnommen werden, die für einige Kombinationen die dazugehörigen Wichtungszahlen angibt.

Tabelle 1 "Leitmerkmal Kraftübertragung/Greifbedingungen - Ableitung von Gestaltungsempfehlungen"

Griffart, Krafteinleitung Griffgestaltung der Werkzeuge, Kontaktstellen, Objekte Greifoberfläche
trocken, griffig trocken, sehr glatt feucht schmierig
Umfassungsgriff

gut ausgeformt optimale Größe 0 1 2 3
nicht ausgeformt 1 2 3 3
zu groß, zu klein 2 3 4 4
Kontaktgriff

gut ausgeformt, optimale Größe 0 1 2 3
nicht ausgeformt 1 2 3 3
zu klein 2 3 4 4
Handflächegriff

gut ausgeformt, optimale Größe 0 1 2 3
nicht ausgeformt 2 3 4 4
Handzufassungsgriff

gut ausgeformt, optimale Größe 0 0 1 2
nicht ausgeformt 1 2 3 4
Fingerzufassungsgriff

gut ausgeformt, optimale Größe 0 1 2 3
nicht ausgeformt 1 2 3 4
zu klein 2 3 4 4
Kraftübertragung durch Reibschluss

optimale Größe 1 2 3 4
zu klein 2 3 4 4
Zu kleines oder zu großes Objekt

gut ausgeformt 1 2 3 4
nicht ausgeformt 2 3 4 4

Leitmerkmal Hand-/ Armstellung und -bewegung

Abbildung 2 Hand- /Armhaltungen und -bewegungen

Abbildungen aus "Bewertung des Risikofaktors ungünstige Haltungen und Bewegungen", Auszug aus dem Report 2/2007 des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. / 38/

Leitmerkmal Arbeitsorganisation

Leitmerkmal Ausführungsbedingungen

Leitmerkmal Körperhaltung

Abbildung 3 Kopf- / Rumpfhaltungen und Bewegungen

Abbildungen aus "Bewertung des Risikofaktors ungünstige Haltungen und Bewegungen", Auszug aus dem Report 2/2007 des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. / 38/

5.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Prävention von Gesundheitsschäden durch manuelle Arbeitsprozesse umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen:

6 Literatur

/1/ Arbeitsunfähigkeit : BKK Faktenspiegel 9/2011. - Essen: BKK Bundesverband

/2/ Muskel- und Skeletterkrankungen / Lange, Cornelia. - In: Gesundheit in Deutschland. - Berlin: Robert Koch-Institut, 2006, Kapitel 1.2.5

/3/ Erkrankungen der oberen Extremitäten. - Sankt Augustin: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. - Onlineportal: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/ergonomie/index.jsp

/4/ Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten. - 4. überarbeitete Auflage. - Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), 2001. - (LASI-Veröffentlichung, LV 9)

/5/ Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten. - Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), 2002. - (LAS I-Veröffentlichung, LV 29)

/6/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Artikel 436 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)

/7/ Steinberg, U.; Klußmann, A.; Liebers, F. et al: Leitmerkmalmethode Manuelle Arbeitsprozesse : Bericht über die Erprobung, Validierung und Revision. - Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012. - (Forschungsprojekt F 2195)

/8/ Steinberg, U.; Liebers, F.; Klußmann, A.: Manuelle Arbeit ohne Schaden. - 3. überarbeitete Auflage. - Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2011

/9/ Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)

/10/ Gefährdungsbeurteilung manueller Arbeitsprozesse (inkl. ausführlicher Anleitung). - Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. - Onlineportal: www.baua.de/leitmerkmalmethoden

/11/ Bernard, P; Fine, L: Musculoskeletal disorders and workplace factors: a critical review of epidemiologic evidence for work-related musculoskeletal disorders of the neck, upper extremity, and low back. - Cincinnati: National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH), 1997

/12/ Buckle, P; Devereux, J: Work-related neck and upper limb musculoskeletal disorders. - Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 1999

/13/ Risk factors for work-related musculoskeletal disorders: a systematic review of recent longitudinal studies/ da Costa, Br; Vieira, Er. - In: American journal of industrial medicine 53(2010) S. 285-323

/14/ Associations between work-related factors and specific disorders at the elbow: a systematic literature review/ van Rijn, Rm; Huisstede, Bm; Koes, Bw et al. - In: Rheumatology 48(2009) S. 528-536

/15/ Associations between work-related factors and the carpal tunnel syndrome: a systematic review/ van Rijn, Rm; Huisstede, Bm; Koes, Bw et al. - In: Scandinavian journal of work, environmental & health 35(2009) S. 19-36

/16/ Associations between work-related factors and specific disorders of the shoulder: a systematic review of the literature/ van Rijn, Rm; Huisstede, Bm; Koes, Bw et al. - In: Scandinavian journal of work, environmental & health 36(2010) S. 189-201

/17/ Hoehne-Hückstädt, U.: Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Extremität und berufliche Tätigkeit : Entwicklung eines Systems zur Erfassung und arbeitswissenschaftlichen Bewertung von komplexen Bewegungen der oberen Extremität bei beruflichen Tätigkeiten. - Sankt Augustin: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften, 2007, 176 S. (BGIA-Report 2/2007)

/18/ Cumulative Trauma Disorders (CTD) / Work Related Upper Limb Disorders (WRULD): Definitionen, Vorkommen, Arbeitsschutz/ Liebers, F. - In: Landau, G.; Pressel, G. (Hrsg.): Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen. - Stuttgart: Gentner-Verlag, 2004, S. 183-186

/19/ Repetitive strain injuries/ Sorgatz, H.-In: Der Orthopäde 31(2002) S. 1006-1014

/20/ Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010 : Unfallverhütungsbericht Arbeit. - Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) & Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), 2012, S. 204-206

/21/ Gebhardt, H.; Klußmann, A.; Dolfen, P. et al.: Beschwerden und Erkrankungen der oberen Extremitäten an Bildschirmarbeitsplätzen. - Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 2006, S. 126

/22/ Liebers, F.; Brendler, C.; Latza, U.: Berufsspezifisches Risiko für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeit durch Muskel-Skelett-Erkrankungen und Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems - Bestimmung von Berufen mit hoher Relevanz für die Prävention. - Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012 (Forschungsprojekt F 2255)

/23/ Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursachlich waren oder sein können: Merkblatt zur Berufskrankheit 2101 der Berufskrankheitenverordnung (Bek. des BMa vom 18.02.1963 in BArbBl Fachteil Arbeitsschutz 1963, S. 24; geändert durch Bek. des BMAS vom 01.12.2007, in GMBl 2008, S. 2).

/24/ Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck: Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 2105 der Berufskrankheitenverordnung (Bek. des BMa vom 18.02.1963 in BArbBl. Fachteil Arbeitsschutz)

/25/ Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit "Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen": Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (Bek. des BMAS vom 01.05.2009 -IVa 4-45226- (CTS) in GMBl., S. 570ff.)

/26/ Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit "Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Kräfteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)": Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (Bek. des BMAS vom 01.05.2012 - IVa 4-45226-2- in GMBl., S.449ff.)

/27/ Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ( 9. ProdSV-Maschinenverordnung) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178)

/28/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178)

/29/ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1843), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)

/30/ Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Bildschirmarbeit. - Hrsg.: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), 1998. - (LAS I-Veröffentlichung, LV 14)

/31/ Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Maschinen-Richtlinie) vom 17. Mai 2006 (EU ABl. Nr. L 157, S. 24), zuletzt geändert am 25.11.2009 (EU ABl. Nr. L 310, S. 29)

/32/ Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren (TRBS 1151) vom 31.08.2007 (GMBl., S. 933)

/33/ BGI 504-46 Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel-Skelett Systems" Ausgabe 7/2009. - Sankt Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2009

/34/ Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen". - Sankt Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

/35/ Gefährdungsbeurteilung manueller Arbeitsprozesse (inkl. Kurzanleitung). - Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. - Onlineportal: www.baua.de/leitmerkmalmethoden

/36/ Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrations ArbSchV) vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)

/37/ Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung : Handbuch für Arbeitsschutzfachleute. - Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2012. - ISBN: 978-3-88261-717-7 (Loseblattsammlung)

/38/ Bewertung des Risikofaktors ungünstige Haltungen und Bewegungen. - In: Hoehne-Hückstadt, U.: Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Extremität und berufliche Tätigkeit : Entwicklung eines Systems zur Erfassung und arbeitswissenschaftlichen Bewertung von komplexen Bewegungen der oberen Extremität bei beruflichen Tätigkeiten. - Sankt Augustin: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften, 2007, 176 S. (BGIA-Report 2/2007)

/39/ Ratgeber zur Ermittlung gefahrdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute. - 3. Auflage. - Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 2001. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sonderschrift, S 42)

/40/ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 8 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643)

/41/ Feinmechanische Montiertätigkeiten - Die Liebe zum Detail/ Krüger, A. - In: Arbeit und Gesundheit (2012) Heft 5/6. - Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

/42/ BGI 7011 Gesunder Rücken-Gesunde Gelenke: Noch Fragen? - Gesund und fit im Kleinbetrieb. - Sankt Augustin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, 2007

/43/ Druckschädigung der Nerven: Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 2106 der Berufskrankheitenverordnung (Bek. des BMa vom 1. Oktober 2002 in BArbBl., S. 62)

ENDE

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