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LASI-Veröffentlichung (LV) 1 - Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder
- Grundsätze und Standards -
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Ausgabe Mai 2020
(Publikationen LASI 11.05.2020)
Archiv 2014, 2016 ( Textvergleich 16/20)
Vorwort
Die LASI-Veröffentlichung (LV) "Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder - Grundsätze und Standards" enthält ein gemeinsames Konzept, wie die Länder ihre Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit verstehen, wie sie an die Realisierung dieser Aufgaben herangehen und welche Maßstäbe sie an ihre eigenen Aktivitäten anlegen. Sie folgen damit nicht nur internationalen Verpflichtungen, wie sie sich beispielsweise aus den einschlägigen ILO-Übereinkommen sowie dem EU-Arbeitsschutzrecht ergeben, sondern greifen auch ein Anliegen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (82. ASMK 2005) auf, die in den "Eckpunkten für eine Strategie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und für die Optimierung des dualen deutschen Arbeitsschutzsystems" Kernelemente für die Aufsichts- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden festgelegt hatte:
"Der Kern staatlichen Handelns im Bereich Sicherheit und Gesundheit lässt sich als Sicherung der Qualität des betrieblichen Arbeitsschutzes beschreiben. ... Bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsaufgaben und Programmarbeit nutzen die Arbeitsschutzbehörden der Länder alle Handlungsmöglichkeiten, wie Information und Motivation, Beratung und betriebsbezogene Hilfestellung, betriebliche und überbetriebliche Kooperation sowie Kontrolle und Sanktion. Gemeinsame Arbeitsschutzziele und -strategien und die einheitliche Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften erfordern eine gleichwertige Vollzugspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder. Zur Qualitätssicherung dieses Aufsichtshandelns und um Transparenz für die Normadressaten beim Vollzug der Rechtsvorschriften zu schaffen, entwickeln die Länder gemeinsame Handlungsgrundsätze für die Aufsichtstätigkeit."
Mit der LV "Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder -Grundsätze und Standards" wird ein Soll-Zustand definiert, an dem sich die Länder orientieren und ausrichten können. Mit der Beschreibung zentraler Abläufe der Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden, der produktorientierten Darstellung der Leistungen sowie der Definition wesentlicher Begriffe bietet die LV 1 den Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten für ihre praktische Tätigkeit in den Betrieben vor Ort eine wichtige Orientierung.
Die LV "Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder - Grundsätze und Standards" stellt den Rahmen dar, an dem sich weitere Handlungsgrundsätze und Leitlinien des LASI orientieren werden. Entsprechend dieser grundsätzlichen Bedeutung wird dieser LV die Ordnungsnummer "1" zugeordnet.
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder müssen auch die künftige dynamische Entwicklung in der Arbeitswelt, hervorgerufen vor allem durch die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung sowie den demografischen Wandel, berücksichtigen.
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder sind deshalb gehalten, sich hinsichtlich ihrer konzeptionellen und strukturellen Ausgestaltung und der erforderlichen Qualifikation des Aufsichtspersonals stetig an die Veränderungen anzupassen.
Auch muss darüber hinaus kontinuierlich geprüft werden, wie Prozesse zu optimieren sind und wie Vernetzungen mit anderen Akteuren im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere im Rahmen der GDA, weiterentwickelt werden können.
In der nun vorgelegten dritten Auflage wurden die Aufgaben und Ziele der in die Arbeitsschutzbehörden der Länder integrierten Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzte ergänzt. Zudem wurde eine Aktualisierung der zu vollziehenden Rechtsvorschriften vorgenommen.
Der LASI erwartet eine breite Anwendung der vorgelegten Handlungsgrundsätze. Die Grundsätze und Standards der Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder werden auf ihre Praxistauglichkeit und Aktualität zu überprüfen sein. Der LASI bittet deshalb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörden der Länder um eine kritisch-konstruktive Begleitung in diesem Prozess.
1. Einleitung
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat im Jahr 2010 einstimmig beschlossen, für Kernaufgaben des staatlichen Handelns zum Schutz der Beschäftigten einheitliche Mindeststandards festzulegen.
Mit der Umsetzung dieses Beschlusses und der 2014 erfolgten Beschlussfassung der 91. ASMK zur erstmaligen Veröffentlichung der LV 1 ist der LASI der Empfehlung des Senior Labour Inspectors Committee (SLIC - EU-Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter) aus dem "Evaluationsbericht des deutschen Arbeitsaufsichtssystem" 2006 1 gefolgt, das gemeinsame Methodeninventar der Länder mit dem Ziel der Gewährleistung eines gleichwertigen Vollzugs der Arbeitsschutzvorschriften in allen Ländern und eines gleichen Arbeitsschutzniveaus für alle Beschäftigten fortzuentwickeln. Auch der Anregung des SLIC, dass die Länder die vorhandenen und verfügbaren rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten auf ausgewogene Art und Weise vollständig ausüben sollten, wurde hier Rechnung getragen.
(Stand: 06.09.2023)
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