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Regelwerk, Technische Regeln KAS

KAS-50 - Merkblatt - Beurteilung der sicherheitstechnischen Relevanz von Modifikationen in verfahrenstechnischen Anlagen
Ausschuss Ereignisauswertung (AS-ER)

(Stand: Juni 2019 von der KAS verabschiedet)
(Quelle: www.kas-bmu.de)



Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gebildetes Gremium.

Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.

Anmerkung:
Dieses Werk wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen der Verfasser und der Auftraggeber keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können daher keine Ansprüche gegenüber dem Verfasser und/oder dem Auftraggeber gemacht werden.

Dieses Werk darf für nichtkommerzielle Zwecke vervielfältigt werden. Der Auftraggeber und der Verfasser übernehmen keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Vervielfältigung oder mit Reproduktionsexemplaren.

Vorwort

Nach § 51a Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) gutachtlich Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen.

Die dazu durchgeführte Erfassung und Auswertung sicherheitsbedeutsamer Ereignisse durch die Kommission für Anlagensicherheit hat das Ziel, Erkenntnisse zum sicheren Betrieb von Anlagen zu gewinnen, um sie zu verbreiten und deren Umsetzung in der Praxis zu ermöglichen. Dadurch sollen ähnliche Ereignisse künftig vermieden und der Stand der Sicherheitstechnik, des technischen Regelwerkes und des Sicherheitsmanagements weiter entwickelt werden.

Bei der Auswertung von Ereignisberichten sind in einigen Fällen Gemeinsamkeiten bezüglich Ursachen, Auswirkungen oder Ereignisart festgestellt worden. Ereignisse mit gemeinsamen Merkmalen wurden zu Schwerpunktthemen zusammengefasst.

Das Merkblatt "Beurteilung der sicherheitstechnischen Relevanz von Modifikationen in verfahrenstechnischen Anlagen" basiert auf Vorkommnissen in Prozessanlagen, bei denen Modifikationen an Anlageteilen, Fahrweisen und Rezepturen keinem ausreichenden Änderungsmanagement unterzogen worden waren und in der Folge zu (Beinahe-) Ereignissen geführt haben. Den durchgeführten Modifikationen ist gemeinsam, dass sie als unwesentlich bzw. sicherheitstechnisch geringfügig (fehl-) eingeschätzt wurden und in mehreren Fällen kurzfristig (bzw. zur Beseitigung einer Produktionsstörung unter gefühltem zeitlichem Druck) durchgeführt wurden.

Einleitung

Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber sowie an Personen, die unmittelbar am Betriebsgeschehen beteiligt sind und Verantwortung für die Anlagensicherheit tragen, beispielsweise Verfahrensentwickler, Betriebsleiter, Störfallbeauftragte, betriebliche Führungskräfte wie Meister und Schichtführer sowie Verantwortliche in der Instandhaltung. Diese sollen auf mögliche Gefahren für Menschen und Umwelt hingewiesen und für besondere Gefahrenschwerpunkte sensibilisiert werden.

Das Merkblatt stellt eine zusätzliche Informationsquelle für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen dar. Es ist sinngemäß auch auf Läger, Technika und Laboratorien anzuwenden, in denen Verfahren erforscht und entwickelt werden.

Das Merkblatt geht nicht näher auf rechtlich verpflichtende Aspekte (z.B. Anzeige- oder Genehmigungsverfahren nach BImSchG) ein. Diese sind unabhängig von dem Merkblatt in jedem Einzelfall vom Betreiber zu prüfen. Bei Betrieben, die unter die Störfall-Verordnung fallen, regelt das Sicherheitsmanagementsystem die Festlegung und Anwendung von Verfahren zur Planung von Änderungen bestehender Anlagen oder Verfahren oder Auslegung einer neuen Anlage oder eines neuen Verfahrens. Im anhängenden Checklistenbeispiel sind diese Verpflichtungen beispielhaft berücksichtigt.

Ziel des Merkblattes ist es, Verantwortliche und Ausführende vor Modifikationen durch

dahingehend zu sensibilisieren, dass von dem Vorhaben Auswirkungen auf das Sicherheitskonzept der Anlage, des Verfahrens oder der Arbeitsweisen ausgehen können und deshalb in ihrer möglichen Tragweite richtig eingeschätzt werden müssen. Die im Anhang dargestellte Checkliste stellt beispielhaft eine Hilfestellung zur schnellen Erstbeurteilung der sicherheitstechnischen Relevanz von Modifikationen in Anlagen dar.

Der Einsatz der Checkliste soll dabei zur Sensibilisierung dienen, dass für Modifikationen umfassende Kenntnisse erforderlich sind bzw. dass auch ein vermeintlicher 1:1-Austausch von Anlagenteilen hinterfragt werden sollte. Die aufgeführten Beispiele geben hierfür Zeugnis.

Definitionen

Modifikationen

Modifikationen im Sinne dieses Merkblattes sind alle Maßnahmen, die einen Einfluss auf den sicheren Ablauf des Verfahrens haben können. Hierunter fallen z.B.:

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