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KAS 29 Leitfaden - Besondere Anforderungen an Sicherheitstechnik und Sicherheitsorganisation zur Unterstützung von Anlagenpersonal in Notfallsituationen unter besonderer Berücksichtigung des Leitfadens KAS-20
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Stand Februar 2014
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium.
Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.
Anmerkung:
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1. Einleitung
1.1 Ausgangssituation
Beschäftigte verhalten sich im Fall einer plötzlich eintretenden Notfallsituation oft nicht so, wie sie es gelernt haben, wie es von ihnen zu erwarten wäre, wie sie selbst es von sich erwartet hätten. Dies wird aus der Analyse katastrophaler Ereignisse wie Seveso, Bhopal, Longford, Texas City, Buncefield oder Deepwater Horizon besonders deutlich.
Aus Untersuchungen zum Verhalten von Menschen in komplexen Situationen geht hervor, dass durch den mit der Notfallsituation verbundenen Stress die Fähigkeit deutlich herabgesetzt werden kann, die Situation zu meistern und die "drohende Katastrophe" zu verhindern. Das klare, nüchterne Denken sowie das Erfassen und Analysieren der Situation verläuft nicht so, wie in der normalen Arbeitssituation. Wenn zusätzlich die technische Anlage und die Bedienung zu komplexe Anforderungen stellen, erschwert dies das Bewältigen der Notfallsituation.
Das nebenstehende Bild zeigt eine missverständliche Rettungswegbeschilderung. Während der Pfeil nach rechts zeigt, werden die flüchtenden Personen textlich dazu aufgefordert sich links zu halten. Bei einem Zwischenfall in Großbritannien kam es aufgrund eines solchen Hinweisschildes zu mehreren Toten, da es zu viel Informationsverarbeitung für die unter Zeitdruck stehenden Flüchtenden erforderte. Von Menschen in Notfallsituationen kann nicht erwartet werden, dass sie die Situation spontan überblicken oder ein solches Schild mit widersprüchlichen Anweisungen verstehen. Denn die Notfallsituation ist angstbesetzt und die Gefühle spielen für das Handeln in einem sehr viel größeren Ausmaß eine Rolle als in der normalen betrieblichen Situation.
1.2 Aufgabenstellung
In ihrer 23. Sitzung am 25./26. Juni 2012 hat die Kommission für Anlagensicherheit beschlossen, einen Leitfaden "Besondere Anforderungen an Sicherheitstechnik und Sicherheitsorganisation zur Unterstützung von Anlagenpersonal in Notfallsituationen unter besonderer Berücksichtigung des Leitfadens KAS- 20" [1] zu erstellen.
Der Leitfaden soll Empfehlungen formulieren und Handlungshilfen dafür bereitstellen, den Dreiklang der Anlagensicherheit "Technik - Organisation - Personal" für die betriebliche Notfallsituation so zu gestalten, dass diese Situation einerseits möglichst nicht zu einer Katastrophe führt und andererseits das Anlagenpersonal so unterstützt wird, dass es in der Lage ist, sicheres Arbeitshandeln in der emotional belastenden Notfallsituation an den Tag zu legen.
1.3 Anwendungsbereich und Zielsetzung des Leitfadens
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Unternehmen mit Betriebsbereichen, die unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung [2] fallen. Die ausgesprochenen Empfehlungen sollten in angemessener Weise auch in Betrieben berücksichtigt werden, die nicht der Störfall-Verordnung unterliegen.
Der Leitfaden soll den Betrieben dabei helfen, sich auf Notfallsituationen besser vorzubereiten, um sich anbahnende Unfälle oder Störfälle rechtzeitig in den Griff zu bekommen bzw. mögliche Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen.
Auch kleine und mittlere Betriebe sollten sich auf die in diesem Leitfaden betrachteten Situationen vorbereiten. Dies gilt insbesondere für die Punkte Training und Aufbau einer angemessenen Notfallorganisation.
Zielgruppen des Leitfadens sind alle betrieblichen Stellen, die an der Vorbereitung auf und der Bewältigung von Notfallsituationen beteiligt sein können, wie z.B. der Betrieb selbst, die Anlagenplaner/innen, das Sicherheitsmanagement oder der Krisenstab. Ggf. finden auch Hersteller/innen von verfahrenstechnischen Anlagen Anregungen für die Gestaltung von Anlagen, die auch in Notfallsituationen sicher bedienbar bleiben. Betriebsbeauftragten, Sachverständigen, Aufsichtsbehörden und Sachversicherern kann der Leitfaden eine Arbeitshilfe zur Wahrnehmung ihrer spezifischen Aufgaben sein.
2. Charakteristik von Notfallsituationen
2.1 Definition
Als Notfallsituation wird in diesem Leitfaden eine Situation verstanden, die außer Kontrolle geraten und zu einem Störfall im Sinne der Störfall-Verordnung führen könnte oder bereits geführt hat.
Abb. 1: Vom Normalbetrieb zum Notfall (in Anlehnung an [3])
(Stand: 20.08.2018)
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