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Regelwerk, Technische Regeln, KAS

KAS-15 - Merkblatt - Empfehlungen der Kommission für Anlagensicherheit zu Errichtung und Betrieb von Kohlendioxid-Löschanlagen in Ergänzung zum Technischen Regelwerk
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Stand März 2010



Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium.

Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.

Anmerkung:

Dieses Merkblatt wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen der Verfasser und der Auftraggeber keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen der Anwendung können daher keine Ansprüche gegenüber dem Verfasser und / oder dem Auftraggeber abgeleitet werden.

Dieses Merkblatt darf für nichtkommerzielle Zwecke vervielfältigt werden. Der Auftraggeber und der Verfasser übernehmen keine Haftung für Fehler im Zusammenhang mit der Vervielfältigung oder mit Reproduktionsexemplaren.

1 Vorbemerkung

CO2-Löschanlagen werden immer dann eingesetzt, wenn andere Löschmittel aufgrund ihrer Löschwirkung oder aufgrund der zu erwartenden Folgeschäden nicht geeignet sind. Typische Einsatzfälle für CO2-Löschanlagen sind der Schutz von elektrischen und elektronischen Einrichtungen, von Bereichen der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sowie der Schutz von Härtebecken, Walzgerüsten etc. Für einige Anwendungen gibt es heutzutage Alternativen (andere Löschgase, Wasserfeinsprühtechnik) für andere bisher nicht.

CO2-Löschanlagen in Deutschland weisen insgesamt eine hohe Zuverlässigkeit auf. Bezogen auf die Anzahl der Anlagen in Deutschland sind nur sehr wenige Unfälle mit CO2-Löschanlagen bekannt. Dies ist sicher auf das in Deutschland etablierte System von geprüfter Anlagentechnik, qualifizierten Errichterfirmen, ausführlichen Regelungen der Berufgenossenschaften, verantwortungsvollen Betreibern und regelmäßigen Prüfungen der Anlagentechnik durch unabhängige Sachverständige zurückzuführen.

Im Folgenden sind daher wichtige Aspekte zum Errichten und Betrieb von CO2- Löschanlagen zusammengefasst.

Löschanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Hierbei sind mindestens die VdS-Richtlinien ( VdS 2093 /1/, VdS 2893 /2/, VdS 3518 /3/ 1 zu berücksichtigen.

Die für eine ausreichende Löschwirkung erforderliche CO2-Konzentration ist für Personen im Löschbereich (Flutungsbereich) lebensgefährlich. Daher ist der Personenschutz beim Einsatz von GasLöschanlagen immer zu gewährleisten. Hierzu gibt es detaillierte Regelungen der Berufsgenossenschaften (BGR 134 /4/, BGI 888 /5/, zusammengefasst in der VdS 3518), die sowohl organisatorische als auch anlagentechnische Maßnahmen beinhalten. Planung und Einbau von CO2-Löschanlagen erfolgen in Deutschland üblicherweise gemäß den entsprechenden VdS-Richtlinien ( VdS 2093). In den im Juni 2009 in aktualisierter Fassung veröffentlichten Richtlinien sind wichtige Aspekte, die im Hinblick auf den Personenschutz bereits in der Planungsphase der Löschanlagen zu beachten sind, in Abschnitt 1.8 zusammengefasst.

2 Grundsätzliche Empfehlungen

Generell müssen Räume, die mit CO2-Löschanlagen geschützt sind, über eine dichte Umfassung verfügen - zur Aufrechterhaltung der notwendigen Löschgaskonzentration aus Gründen des Sachwertschutzes, aber auch zur Vermeidung einer Gefährdung der Umgebung. Eine Belüftung des Raumes erfolgt erst, wenn sicher feststeht, dass der Brand gelöscht ist und keine Gefahr mehr besteht. Vom Betreiber einer CO2-Löschanlage ist für die geschützten Räumlichkeiten ein Konzept zur Belüftung des Löschbereiches zu erarbeiteten und mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.

Um Schäden an der Umfassung des geschützten Raumes durch zu hohen Druckaufbau beim Einströmen des Löschgases zu vermeiden, müssen Druckentlastungseinrichtungen vorgesehen werden. Durch diese Einrichtungen wird während des Einströmens des Löschgases in den Raum gezielt die mit CO2 angereicherte Luft ins Freie abgeführt. Nach erfolgter Druckentlastung schließen diese Einrichtungen selbsttätig. Bei der Installation der Druckentlastungseinrichtungen muss darauf geachtet werden, dass die abgeführten Brand- und Löschgase nicht zu einer Gefahr außerhalb des Löschbereiches führen.

Zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft von CO2-Löschanlagen sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen erforderlich. Diese Maßnahmen sind im Merkblatt VdS 2893 beschrieben.

Beschäftigtes Personal ist entsprechend der VdS 3518 und der BGR 134

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